Handrasenmäher am Sonntag ?

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Habe gerade Rasen gemäht und was muss ich da sehen das die gegenüber leiegende Nachbarin mit einem Zeitungsausschnitt kommt und mir sagt das es verboten ist.
Ich hatte mal mit einem Polizeikomisar gesprochen und der meinte das dieses Sonntag ein Feiertag ist ist veraltet.
Was meint ihr den dazu ?
Die anliegenden Nachbarn sdie drauessen sassen haben nichts gesagt nur die alte Hexe muss sich überall einmischen.
Gibt es in NRW da ein gesetzt das man mit einem Handrasenmäher kleine flächen mähen darf ?
MFG NIHAT
 
  • Hallo Nihat!

    Wenn Du es schnell wissen musst, ruft Deine oertliche Ploizeistation an. Da die Freunde und Helfer zum Einsatz gelangen, wenn es um Ruhestoerung geht, koennen Dir diese bestimmt auch Auskunft darueber geben, ob die Nutzung von Handrasenmaeher an Sonn- Feiertagen gestattet ist.

    Ansonsten wuerd ich unter der Woche das Gemeindeamt anrufen und dort nachfragen.
     
    Der Polizist der Dienst hat meinte das es verboten sein.
    Ich ärgere mich nur weil die alte sich aufregt und dabei hört sie den mäher noch nicht mahl sondern sie kann es nicht haben das wir als als späteste eingenzogene Fam. in der Gengend machen was wir wollen nach dem motto die haben das Hausrecht trotzdem das ich selber 30 bin und auch ein Eigentümer bin.
    Es handelt sich um Reihenfam. Häuser .
    MFG NIHAT
     
  • Ich sage mal: du darfst am Sonntag mit einem Handrasenmäher deinen Rasen mähen, sofern dieser wirklich leise ist. Das "Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FeiertG LSA)" sagt:

    (2) Öffentlich bemerkbare Arbeiten und Handlungen, die die äußere Ruhe stören oder dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen, sind nur erlaubt, soweit sie
    ... unaufschiebbare Arbeiten im Rahmen einer ordnungsgemäßen Landwirtschaft sind oder erforderliche Arbeiten zur Befriedigung häuslicher Bedürfnisse ...
    ...nicht gewerbsmäßige Betätigungen in Haus und Garten darstellen.

    (siehe: http://st.juris.de/st/FeiertG_ST_P3.htm)

    Da es sich beim Rasenmäher mit einem Handrasenmäher m.E. nicht um gewerbsmäßige Betätigung im Garten handelt und dies zur Befriedigung häuslicher Bedürfnisse dient, sollte es unter die Ausnahmeregelung des Gesetzes fallen. Allerdings muss diese Arbeit eben "öffentlich nicht bemerkbar" sein, also keinen Lärm verursachen und nicht unbedingt von der Öffentlichkeit (also der Straße her) wahrnehmbar sein. Nachbarn in ihrem Garten sind nicht "Öffentlichkeit".

    Einschränkung: dies ist eine Interpretation des Gesetzes auf der Basis von gesundem Menschenverstand. Eine Interpretation des Gesetzes auf der Basis von Rechtswissenschaft könnte anders aussehen :)

    Persönliche Bemerkung: wenn es Nachbarn subjektiv stört, würde ich es lassen, um der "guten Nachbarschaft" willen.
     
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