Hallo ich bin die neue und muss mal gleich mit einer Frage reinplatzen, ich habe 2006 in Sachsen-Anhalt ein Grundstück erworben. Dieses Grundstück ist über Jahre nicht beachtet wurden und ich habe es wieder hergerichtet. Nun zu meiner eigentlichen Frage: Ich begann das Grundstück mit Koniferen einzufrieden und habe damals nicht gewusst das natürlich ein vorgegebener Mindestabstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden muss. Also dachte ich das 25cm (Mitte Stamm gemessen) zum Nachbarn ausreichend sein werden. (Mein Nachbar bewirtschaftet sein Grundstück als Futterwiese für Tiere). Mein Nachbar hat das bepflanzen mit verfolgt und sich nie negativ zu meinem Vorhaben geäußert. Jetzt 4 Jahre später haben meine Koniferen natürlich eine stattliche Größe bekommen und mein Nachbar fängt an zu nörgeln. Jetzt habe ich gelesen das es eine Verjährungsfrist für solche Fälle gibt, würde das bedeuten wenn ich die 5 Jahre ohne Anzeige oder schriftlicher Form meines Nachbars überstehe auf meinen Bestandschutzes bestehen kann?
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