Grünbewuchs an öffentlichen Straßen

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09. Okt. 2009
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Uelzen
Hallo,

denke mal meine Frage paßt nicht ganz hierher, sind ja aber auch Arbeiten am Haus.

Heute habe ich Post von der Stadt bekommen, das ich meine Hecke zurück schneiden muß. Klar mache ich auch, aber ich war der Meinung, dass zwischen den Brutzeiten, keine Hecke geschnitten werden darf und dieses Jahr waren viele Vögel drinne bzw. immer noch. Wegen der Bußgeld-androhung werde ich morgen loslegen.

Was mir aber eben nicht gefällt, da ich ein Eckgrundstück habe, die Hecke so geschitten werden muß, dass die Höhe über den Fahrbahnoberkanten beider Straßen nicht mehr als 0,80 m beträgt (der Satz stand so im Brief). Das bedeutet doch, dass ich sie auf 0,80 m kürzen muss, oder ? Gibt es da kein Bestandschutz bzw. die ist über 35 Jahre alt und keinen hats interessiert. Ferner weiss ich auch nicht ob die Radikalkur ihr bekommt.


Wie weit muss ich sie denn von der Länge her kürzen (zur Straßenkreuzung). Sieht auch doof aus wenn man 2 m auf 0,80 kürzt (in der Schräge)?

Ich denke mal ich werde sie von außen erst mal schneiden und dann sollen sie von der Stadt kommen und mir sagen wie wo sie 0,80 sein soll.

Was mich nur, sag es mal direkt, ankotzt sind die armen Vögel die da noch brüten.

Vielleicht wisst ihr ja Rat zu Länge der 0,80 m Hecke.

Danke im voraus.

Ganz lieben Gruß

Michi
 
  • Hört sich nach zwei wichtigen Argumenten an, zumal ich heute auf dem Weg zur Arbeit schon viele gesehen habe, die Hecken scheiden. Was ich auch zu früh finde. Aber wenn ich auf dem Rad nichts in Seitenstrassen sehen kann und man vor allem uns Radler oder spielende Kinder nicht, ist das schon nachvollziehbar.
    Da wirst du leider durch müssen.

    Vielleicht kannst du ja umsiedeln, oder beim Nabu mal anrufen, ob die was wissen.

    Gruß Suse
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Hallo Michi,

    In meine Kopie von Bebauungsplan stehen die Winkel für das freie Sicht (habe auch Eckgründstück), bei uns kraht jedoch kein Hahn danach. Selbst unsere Gemeinde hält sich nicht daran bei die Gemeindeeigene Grundstücke.

    Ob Bestandsschutz greift weiß ich nicht, Verkehrssicherheit ist evtl. übergeordnet.

    Gruß,
    Mark
     
  • Hallo,

    erst mal danke für die Antworten :-)

    Hab gerade mit meinen Nachbarn gesprochen, die Stadt war hier, er muss auch Tannen kürzen wegen einer Laterne (steht sogar auf seinen Grundstück sagte er) und den Parplatz.

    Werde ich morgen erst mal schneiden, mach an der Ecke eine Treppe mit der Kettensäge rein (hoffe nur der Eckpfeiler stört nicht, aber der steht schon seit 50 Jahren, ist halt 1,10 cm hoch). Werde vorher noch Bilder machen falls die Hecke nach dieser Radikalkur eingeht.

    Das Witzige ist, erst mal habe ich keinen Bürgersteig da liegen 30x30 Platten und bei mir ist auch rechts vor links d.h. die Fahrzeuge müssen eh warten. Da ich keinen Stress will schneide ich halt. Die Vögel umsetzen wird nicht so gehn, innen schneide ich nicht, hoffe nur das die Katzen nicht rangehen.

    Hihi, wenn alles vorbei ist, werde ich die Stadt bzw. wenn die Herren von der Stadt kommen mal fragen, wann sie die Platten mal wieder richtig verlegen (der sogenannte Bürgersteig), sind alle abgesackt. Stolperfalle pur, wenn man drauf laufen könnte.

    Lieben Gruß
    Michi
     
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