Grenzbepflanzung

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05. Apr. 2010
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102
Ort
Brandenburg/Berlin
Hallo!

Habe da mal eine Frage.
Wie gesagt, haben wir ein EFH mit Garten gekauft. Die Grundstücke trennt ein Maschendrahtzaun, der wohl zu unserem Grundstück gehört.
Die Nachbarn nebenan haben direkt neben dem Zaun Sträucher gepflanzt und zwar die gesamte Länge lang, ohne 1m Abstand zu halten.
Wenn ich jetzt auch am Zaum Sträucher pflanzen wöllte, würden beide eingehen, da zu wenig Platz und Licht ist.
Abgesehen davon wachsen die Sträucher der Nachbarn auch zu uns rüber.
Ich will ja nun nicht gleich Streit mit den Nachbarn, aber gibt es nicht Vorschriften, wie weit an die Grundstücksgrenze gepflanzt werden darf?
 
  • Hallo Tramnovi,
    hier findest du die Nachbarrechtsgesetze von Berlin und Brandenburg:

    Baurecht

    Herzliche Grüße
    von
    Moorschnucke:o
     
    Hallo,

    uns quält ein ähnliches Problem. Nur ohne Zaun.
    Der Vorbesitzer hat Thujen DIREKT auf die Grenze gesetzt. Nachdem wir mit den Nachbarn links und rechts gesprochen hatten, war klar, dass wir unbedingt ein Auge in den Bebauungsplan werfen mussten. Der Abstand zur Grenze wäre bei uns 50cm.

    1. Thujen stehen nicht im Bebauungsplan, nur einheimisches Gehölz, keine Nadelbäumchen
    2. Höhe zur Straße 1m, zum Nachbarn max. 1,50m
    3. Pflanzgebot ca 2m

    Wir lassen jetzt erstmal unsere grüne Festung auf das geforderte Maß stutzen und überlegen uns dann, wie wir weiterhin vorgehen werden.

    Gruß June
     
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