Grenzabstand bei Rastersteinen / Blumentöpfen

einstein15

Neuling
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Hallo zusammen,

ich habe in ca. 20cm Entfernung zu meiner Grundstücksgrenze mehrere Rastersteine aufgestellt und bepflanzt. Meine Nachbarn sehen sich natürlich jetzt dadurch beeinträchtigt, da sie mit einem Kleinbus auf ihrem kleinen Stellplatz stehen. Das einzige was da beeinträchtigt wird, ist das ein und aussteigen auf der Beifahrerseite.

Gelesen habe ich jetzt vieles, aber irgendwie nicht welches auf meine Situation passt. Bepflanzen mit kleinen Pflanzen darf ich meine Grundstücksgrenze. Diese sind sozusagen in Blumenkübeln und sollte ja Rechtlich kein Problem sein oder ?
Die Rastersteine mit Bepflanzung sind maximal 40cm hoch.

Ich wohne in NRW auf einem Grundstück ohne Bebauungsplan.
 
  • einstein15

    Neuling
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    das habe ich schon so gut wie durch. Es ist immer die Rede von Zäunen, hecken, Bäume usw. aber eine Bepflanzung mittels Blumenkübeln an der Grenze konnte ich dort nicht finden.
     
  • Supernovae

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    Das heißt also das dein Nachbar für sein Auto einen zu kleinen Stellplatz hat und bevor du die Kübel aufgestellt hast wurde von ihm den Grundstück zum Aussteigen mitbenutzt?
     
  • Orangina

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    Wenn Du einen netten und einsichtigrn Nachbarn hast, könnte der seinen Beifahrer
    doch auch auf der Straße einsteigen lassen. Wenn ich der Beifahrer wäre, wär das für mich kein Problem, zumal es sich ja um Dein Grundstück handelt.:)
     

    einstein15

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    Genau sein Stellplatz ist für das Auto viel zu klein und der Beifahrer muss ab jetzt auf der Straße einsteigen.
    Ich möchte ja eigentlich keinen ärgern aber, es kann nicht sein das unser Nachbar + Kinder noch über unser Grundstück zwischen seinem und meinem Auto mit einem Fahrrad fährt (ohne abzusteigen) und wohl möglich noch mein Auto dabei beschädigt. Auch liegen öfters irgendwelche Gegenstände von ihm auf unserem Stellplatz so das wir erstmal kurz warten müssen bis wir Parken können.

    Wir haben unsere Nachbarn natürlich schon darauf angesprochen, man sagte uns nur das Sie es schon immer so gemacht haben. Jetzt ist bei mir natürlich der Geduldsfaden gerissen.
     
  • Supernovae

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    Da kann ich total verstehen, dass dir die Hutschnur gerissen ist. Wäre mir nicht anders gegangen - geht garnicht!

    Mit dem Recht kenne ich mich nicht aus, aber vielleicht könntest du die Kübel als Mauer betrachten?!
    Andererseits sind die ja jeder Zeit wieder abbaubar...
     

    karlh

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    Grundstücksgrenze ist Grundstücksgrenze. Formal kannst du da die Pflanzsteine aufstellen. Dein Nachbar muss dann sehen, wie er zurecht kommt.

    Natürlich kann man sich wegen der Nachbarschaft auf einem Entgegenkommen
    einigen.

    Praktisch würde ich ihm Auflagen erteilen. Bei Zusicherung der Einhaltung würde ich die Pflanzsteine wegräumen. Wenn er sich nicht daran hält, würde ich die Steine wieder aufstellen. Du sitzt am längeren Hebel.
     

    Heide

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    Ich schreib jetzt nur mal fuer uns hier in S-H.
    Man muss MIT ALLEM 50 cm von der Grundstuecksgrenze entfernt bleiben.
    ( bei Gehoelzen auch eine Hoehe von 2 m einhalten)

    Aber ein Gespraech ist immer gut,
    man muss ja schliesslich mit den Nachbarn "eine Weile zusammen" leben ;)
     

    einstein15

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    Ich habe nur folgendes gefunden:
    "Für welche Pflanzen gelten die Abstandsregelungen?
    Die in den Nachbarrechtsgesetzen geregelten Grenzabstände gelten ausdrücklich nur für Bäume, Sträucher und Hecken. Sie gelten nicht für Blumen und Stauden. Deshalb sind Stauden und Blumen im Grenzstreifen zum Nachbargrundstück erlaubt."

    Nur das meine Blumen in Kübeln sind.

    Ein weiteres Gespräch werde ich nicht suchen. Das hat nach zwei gescheiterten versuchen auch ein drittes mal keinen sinn.
     
  • Heide

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    Aehm, jetzt hab ich eine vielleicht komische Frage.
    Warum setzt Du Deine Blumen nicht IN DIE ERDE, dann gaeb's wahrscheinlich ueberhaupt kein Problem.
    Hm, ausser die Nachbarn trampeln drauf, natuerlich
    c024.gif
     
  • avenso

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    wenn denn gar kein Gespräch fruchtet, hilft warscheinlich nur noch der

    https://www.youtube.com/watch?v=4vAAFMb4CyU

    sorry, aber wer nicht hören will muss fühlen.
    Nachbarschaftsstreit ist immer ne blöde Sache, aber Du bist nun mal im recht und verteidigst nur deinen Grund. Das würde mich gehörig verärgern, wenn dauernd Dinge in meiner Einfahrt lägen die mich daran hindern das ich reinfahren kann......

    oder einfach mal keine Notiz davon nehmen und drüber fahren und danach Beschweren das das Auto Schaden genommen hat........

    natürlich nicht die harte Tour, sondern nochmal mit solchen eventuell möglichen Konsequenzen das Gespräch suchen (vielleicht auch einen dritten Nachbarn dazu holen).
    Auch wenn die das schon immer so machen, die waren sich darüber bewusst das auch mal Nachbarn daneben bauen werden und es eine Grenze geben wird die dann dafür sorgt das diese auch den Namen verdiehnt.
     

    ralph12345

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    Es gibt in den Landesbauordnungen (LBO)und im Nachbarschaftsrecht der Bundesländer Regelungen für relativ vieles.

    Da gibt es zunächst mal Einfriedungen wie Zäune und Hecken, da fallen die Rastersteine nicht drunter.

    Da gibt es Pflanzen mit Abständen je nach Höhe, ich vermute mal in den Rastersteinen ist kein Baum gepflanzt. In NRW: Ziersträucher (je nach Art) 1m-50cm Abstand vom Stamm aus gemessen. Für Blumenkübel eher sinnfrei.

    Und es gibt bauliche Anlagen. Bauliche Anlagen ist im Prinzip alles, was nicht lebt, aus Bauprodukten hergestellt ist und immobil ist. Mit immobil fällt der Kübel im Prinzip raus. Die Abstände baulicher Anlagen wären sonst in der LBO geregelt. Abstandsflächen löst so ein Kübel nicht aus.


    Ansonsten kannst Du da an die Grenze hinstellen, was Du magst. Der Nachbar hat keinen Anspruch auf Nutzung Deines Grundstücks für was auch immer. Zur Not hilft da ein Zaun.
     

    LaraFee

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    Unabhängig der im Recht ist und wer nicht, sollte man möglichst immer um ein gutes Nachbarschaftsklima bemüht sein. Das ist aber leichter gesagt, als getan.

    Ich finde, du hast alles richtig gemacht:

    • Du hast ihn auf dem Missstand, dass sie dein Grundstück mitbenutzen und deinen Stellplatz zum Teil blockieren angesprochen.
    • Sie haben kein Einsehen gezeigt, also hast du gehandelt.
    • Du hast ihnen sogar 20 cm extra gegeben. Was du (jedenfalls in unserem Nachbarschaftsrecht) gar nicht machen musstest. Wenn der "Zaum" auf deinem Grundstück steht (und ortsüblich ist), kann er nichts dagegen sagen. Absprechen müsst ihr euch erst wenn die "Mauer" direkt auf der Grenze steht.
    • Zudem ist es überhaupt gar kein Zaun/Mauer. Er kann also gar nichts dagegen einwenden. Du kannst dein Grundstück gestalten wie du willst.
    Doof ist es trotzdem, dass damit eure Nachbarschaftsbeziehung beschattet wird. Hat er vielleicht Möglichkeiten etwas auf seinem Grundstück zu ändern, um seinen Stellplatz breiter zu machen? Dann kannst du ihn vielleicht darauf aufmerksam machen, wenn er dich das nächste Mal deswegen anspricht. Sonst könntest du vielleicht paar Pflanzsteine auf der Höhe des Beifahrer weg lassen, wenn er verspricht, deinen Stellplatz nicht weiter zu "verschmutzen".

    Er ist dein Nachbar und du musst leider noch lange mit ihm auskommen. Man sollte sich versuchen zu arrangieren. Denn wenn er dich auf dem Kieker hat, kann er trotzdem weiter deinen Stellplatz blockieren und auch dein Auto "ausversehen" ankratzen. Ihr solltet es auf jeden Fall vermeiden, dass diese Sache eskaliert.
     
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