im bgb hab ich leider nichts passendes gefunden. beim zuständigen schiedsmann hatte ich auch angerufen und er meinte, da müsste sich die verwalterin an ihn wenden.
die grundstücksgrenze ist im grundbuch eingetragen und meine verwalterin verwaltet nur das haus in dem ich wohne. das nachbargrundstück ist eigentum von dem streitsüchtigen nachbarn.
begründet hat die verwalterin das damit, dass sich die kinder vom nachbarn an den ringen verletzen könnten und sie auch kein interesse an einem riesenkrach mit den nachbarn hätte. dazu muss ich noch sagen, dass diese frau keine berufliche verwalterin ist. sie macht das für die eigentümer die ihre freunde sind, weil diese in südamerika leben. sie ist sehr unprofessionell (zb legt sie mitten im telefongespräch auf, wenn ihr was nicht passt usw). also reden kann ich mit ihr nicht. ich werde ihr am wochenende einen langen brief schreiben. mal schauen, was danach passiert.
die grundstücksgrenze ist im grundbuch eingetragen und meine verwalterin verwaltet nur das haus in dem ich wohne. das nachbargrundstück ist eigentum von dem streitsüchtigen nachbarn.
begründet hat die verwalterin das damit, dass sich die kinder vom nachbarn an den ringen verletzen könnten und sie auch kein interesse an einem riesenkrach mit den nachbarn hätte. dazu muss ich noch sagen, dass diese frau keine berufliche verwalterin ist. sie macht das für die eigentümer die ihre freunde sind, weil diese in südamerika leben. sie ist sehr unprofessionell (zb legt sie mitten im telefongespräch auf, wenn ihr was nicht passt usw). also reden kann ich mit ihr nicht. ich werde ihr am wochenende einen langen brief schreiben. mal schauen, was danach passiert.