Geräteschrank - Gartenmöbel oder Bauwerk?

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26. Juli 2013
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238
Moin,

über Kurz oder Lang brauche ich ein Gartengerätehaus oder sowas. Zuerst dachte ich an ein begehbares kleines Häuschen. Aber ein Würfel als einem an drei Seiten zu öffnender Gartenschrank mit ist letztendlich viel praktischer. Geplant ist kein richtiges Fundament, sondern einfach ein paar Steinplatten, die Feuchtigkeit vom Holz fernhalten sollen (vielleicht stelle ich den Würfel auch auf Spikes um den punktuellen Druck des Würfels auf den Boden zu erhöhen.

Gilt so ein Gartenschrank eigentlich als Bauwerk (somit relevant für Einmessung und Grenzbebauung) oder als Gartenmöbel? :confused:

Viele Grüße,
Thorsten

Edit: Thema abonniert
 
  • Hallo Moorschnucke,

    danke für die Info. Obwohlich hart an der Grenze zu NRW wohne, sind die Regelungen in Rheinland-Pfalz wohl etwas unterschiedlich. Aber einerseits konnte ich aus deinem Link ableiten, wie das Gesetzt heißen könnte, das für RLP gültig ist.

    Wie immer bei juristischen Angelegenheiten ist da eine gewisse gummiartige Konsistenz festzustellen! ;)

    Aber ein Gebäude wäre der Würfel wohl nur, wenn er durch eigene Schwere auf dem Boden ruht. Grade das dürfte der Würfel eher nicht tun (weswegen ich überlege, auch eine Opel-Rekord-C-Hinterachse (ohne Öl) hineinzulegen ... :)

    Viele Grüße,
    Thorsten
     
  • :grins:Aber bitte unbedingt mit FOTO, Thorsten, von Hinterachse ohne Öl + Würfel!:grins:
     
  • Moin,

    den Würfel muss ich ja erst noch fertig konstruieren. Die Hinterachse ist eine von denen hier:

    Sprint-Hinterachse_06.jpg


    Das Bild ist mittlerweile 20 Jahre alt, aber so gelb ist die fragliche Achse immer noch! ;-)

    Viele Grüße,
    Thorsten
     
    :grins:So was hab ich noch nie gesehen ..... - daher also der "schwarze" Daumen.

    Wird er niemals grün werden?:grins:
     
  • Moin,

    "Schwarzer Daumen" habe ich wegen meines überaus geschickten Umgangs mit Pflanzen als Benutzernamen gewählt (mir sind durchaus schon Kakteen vertrocknet)! :confused:

    Ja, so als angetriebener Anhänger für einen Einachser, das wäre natürlich auch was. Dann könnte der sein eigenes Häuschen mitnehmen - wie ne Schnecke! :D

    Viele Grüße,
    Thorsten
     
    Moin,

    inspiriert wurde ich durch den Garten-Q. Aber ich brauche im Garten keine Lifestyle-Persönlichkeitsprothese. Was ich brauche ist etwas, das billig zu bauen, leicht zu reparieren und ebenso leicht an geänderte Bedürfnisse anzupassen ist.

    Deshalb dachte ich, einen Würfel 2 x 2 x 2 m zu bauen, der an zwei gegenüberliegenden Seiten von außen zu bedienende Schränke für Kleinteile hat. Dazwischen soll dann ein Raum für die größeren Gartengeräte (und die Achse als Ballastgewicht) sein.

    Der Einachser mit Selbstfahrunterstand war natürlich nur ein Witz! :D

    Im Moment tüftele ich daran, den Würfel aus möglichst gleichartigen Teilen zusammenzusetzen, um die Teile in möglichst kurzer Zeit im Holzhandel zurechtsägen zu lassen (Standardisierung halt).

    ... und wenn ich den Dreh raus hab, dann stell ich meinen Garten mit den Zauberwürfeln für ganz viel Wartenwerkzeug zu (was ich dann allerdings nicht mehr brauche, weil der Garten ja voller Würfel ist) ... :d

    ... nur: Wenn ich jeden Würfel einmessen lassen müsste, würde ich eher eine verwaltungskostenoptimierte Version planen! ;)

    Viele Grüße,
    Thorsten
     
  • Info findest Du mit einem Anruf beim Bauamt.

    Bei uns hat jemand eine Garage ca. 5,0x2,5x2,0m LxBxH auf die Grenze gebaut.
    Nach Auskunft vom Amt, ist dies in ganz Deutschland genehmigungsfrei.
     
    Moin,

    bisher hat mich jeder freiwillige Behördenkontakt eine Menge Geld gekostet. Deshalb meide ich Ämter mittlerweile wie der Teufel das Weihwasser. Erst wenn wirklich gar nichts anderes mehr möglich ist, frage ich auf Ämtern nach! :confused:

    Viele Grüße,
    Thorsten
     
    Ja, die Ämter geben schon Auskunft. Aber bisher sind die immer noch auf irgendwelche Sachen gestoßen, die mich dann merkliches Geld gekostet haben. Die andere Alternative ist "Dafür sind wir nicht zuständig, fragen sie mal bei diesem und jenem Amt nach.". Also frage ich bei dem Amt nach und die fragen mich "Wie kommen sie denn auf uns? Da müssen sie da und dort hin.". Da und dort ist entweder das Amt bei dem ich zuerst nachgefragt habe, oder ein anderes Amt der selben Gemeinde, das aber auch von nix weiß.

    Siehe auch: http://www.youtube.com/watch?v=lIiUR2gV0xk ;)

    Viele Grüße,
    Thorsten

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