Gartenverkauf - vertragliche Regelung?

Registriert
23. Sep. 2011
Beiträge
2
Hallo Gartenfreunde!

Wie wird der Verkauf eines Gartens im Verein auf Pachtland geregelt?
Ist es aus rechtlicher Sicht richtig, dass der Verkäufer für seine eigene Laube, deren Inhalt und den vorhandenen Planzen den Verkauf mit dem Käufer über einen eigenen Kaufvertrag, ohne den Verein regelt? Der Verein lediglich einen Pachtvertrag mit dem neuen Pächter (Käufer) aushandelt? Oder ist der Verkauf des Gartens (unter Berücksichtung der Interessen des Verkäufers) nur über einen Kaufvertrag des Vereins zulässig?

Vielen Dank für eure Unterstützung!
 
  • hallo it-herrmann,
    handelt es sich um ein grundstück in einem schrebergarten?
    dann mußt du dich an den vorstand des vereines wenden. meistens haben sie eine anwärterliste in der du dich eintragen mußt.
    wenn ein schreber sein grundstück aufgeben will, muß er es beim verein kündigen.
    es wird dann geschätzt, nach alter und zustand der laube, nach bepflanzungen.
    ( dafür gibt es richtlinien) und nach verbotenden bepflanzungen und anbauten.
    dies müssen dann vom pächter entfernt werden.
    wenn ihr ohne den verein einen kaufvertrag abschliest, kann es dir passieren das der verein nicht damit einverstanden ist und du dann die gekaufte laube unter den arm nehmen kannst und von dannen ziehen mußt.
    alles schon dagewesen.
    also, erkundige dich erstmal, bevor du etwas kaufst.
    viele grüße von monika, die seit fast 30 jahre einen kleingarten gepachtet hat.
     
  • Zurück
    Oben Unten