Gartenteich im Schrebergarten

besuan

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01. Nov. 2006
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Hallo Liebe Teichfreunde
Mein Mann Bernd und ich Susanne haben seit 23 Jahren einen Schrebergarten in Neuenburg gepachtet
Vor 4 Jahren haben wir einen Teich gebuddelt ca.3,5 mal 3,5 Meter 1,20 Tief mit einer Flachwasserzone von noch einmal ca. 1 Meter Dieses Frühjahr haben wir den Teich vergrössert Wir haben bei der Flachwasserzone ein Becken mit ca. 5 Meter auf 3,5 Meter 2 Meter tief gebuddelt die Folie im Flachwasserbereich verklebt. Wir haben in jedem Becken eine Pumpe und einen selbstgebauten Filter
Soweit könnten wir ja glücklich sein das Wasser ist klar unseren Fischen geht es gut
Doch vor einer Woche haben wir erfahren das der Bürgermeister von Neuenburg jeden Garten besichtigen will und die Teiche nur eine Grösse von 3 Quadratmeter haben dürfen ( das ist neu)
Vorher war nie die rede davon wie gross ein Gartenteich sein darf oder auch nicht
Braucht man überhaubt eine Baugenemigung für einen Teich ? Wie können wir uns gegen diese Neuerung währen Ich hoffe ihr könnt uns helfen

Mit freundlichen Grüssen Susanne
 
  • Baugenehmigungen sind abhängig von den Kommunen bzw. Landkreisen
    weise den Bürgermeister darauf hin, dass es sich um ein Feuchtbiotop nach Bundesnaturschutzgesetz handelt, das nicht mehr zugeschüttet werden darf ...

    niwashi, der Dir rät schnell in den Satzungen der Gemeinde nachzuschauen ...
     
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