Laut Landesbauordnung NRW 3 Meter, es sei denn, Du hast eine Baugenehmigung nach §6 Abs. 11 BauO NRW, dann darfst Du direkt auf die Grunstücksgrenze baen.
Auch darf das festumbaute Volumen eines Gebäudes nicht 30 m³ übersteigen, da sonst ebenfalls eine Baugenehmigung einzuholen ist.