Gartenhaus

Strauchel

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Hallo - unser Nachbar baut ein Gartenhäuschen. Was kann er machen, wenn er unsere Unterschrift anscheinend nicht benötigt? Abstand 2 m, Firsthöhe des Häuschens maximal 2,50 m, aber mehr wissen wir nicht.
Wir groß darf so eine Hütte sein ? Ich habe jetzt schon ewig im Salzburger Baurecht rumgesucht, bin aber nicht fündig geworden. Und wie groß die Dachfläche ?

Danke schon mal.
LG
 
  • bonifatius

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    In Deutschland ist das von Bundesland zu Bundesland ganz verschieden, ohne Genehmigung in NRW dürfen sie glaube ich nur 12m² Bodenfläche haben in Bayern das doppelte, meines steht der Sicherheit halber 2m von der Grenze, das vom Nachbarn direkt an der Grenze, ich hab damit kein Problem.


    Hermann
     

    Mo9

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    Wolke9 !
    Hallo Strauchel,

    geh zur Verwaltung (Bauamt) und erkundige dich dort, wenn es priv. Boden ist.


    Mo, die das tun würd
     
  • M

    marsusmar

    Guest
    Genau Gemeindeverwaltung fragen.

    Die 3m Feuerregelung gilt ja nur für Wohnhäuser. Hast du Probleme damit, hört sich ja an als wenn ihr Panik habt. So nen Gartenhaus schafft doch auch Privatsphäre?

    Mal nach links gucken.

    Gruß Suse:)
     
  • ralph12345

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    Ich glaub, das ist wenig zielführend, in einem Deutschen Forum was zum Baurecht in Österreich zu erfragen. Such Dir mal ein Forum über Recht in Österreich, dort zum Baurecht.
    In Deutschland ist das für jedes Bundesland einzeln im Nachbarrechtsgesetz geregelt, da dürfen in der Regel Gebäude ohne Aufenthaltsraum und Feuerstätten wie z.B. Gartenhäuschen und Garagen bis zu einer maximalen Länge von 9m direkt an der Grenze stehen. Da muß auch kein Nachbar eine Unterschrift leisten und eine Baugenehmigung braucht man auch nicht.
    Aber wie gesagt... Deutschland. In Österreich kann das ganz anders aussehen.
     
    M

    marsusmar

    Guest
    Stimmt, ich als Mitteldeutscher Ossi, würde austria auch nicht sofort mit Östereich zusammengeführen, wenn ich gleich hingeguckt hätte. Hört sich so englisch an.

    Sorry.

    Suse
     
  • Strauchel

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    Hallo - ja hier sind auch viele Österreicher. Ist ja kein ausschließlich deutsches Forum , auch die Endung bei der Url lautet .....net

    Ich möchte nicht gleich zur Gemeinde rennen deswegen. Aber ich hätte es schon ganz gerne gewußt. Der Nachbar hat weder bei unserer Garage unterschrieben, darum haben wir keine. Dann wollten wir ein Vordach machen, da wir keine Garage haben - hat er auch nicht unterschrieben. Nun hat er uns gefragt, ob wir unterschreiben, damit er ein großes Gartenhaus bauen kann.
    Wir haben nicht gestritten, wir sind höflich miteinander umgegangen. Aber natürlich unterschreiben wir das jetzt auch nicht. So muss er ohne unserer Unterschrift ein kleineres Gartenhaus bauen. Das Fundament kommt mir aber schon so groß vor, ich will aber keinen Streit, sondern einfach wissen, was hier erlaubt ist.

    Hier sind sicher auch Österreicher, die mir antworten können. Es geht hier um Bundesland Salzburg
     

    jola

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    Strauchel, wo kein Kläger, da kein Richter .
    Warum hast du denn gefragt, meinst Du, er hätte bei Deiner Garage Einwände
    gehabt, wenn Du die einfach gebaut hättest ?
    Deine Reaktiom kann ich absolut verstehen, aber mit einem bißchen mehr Diplomatie
    hättest du vielleicht mehr erreicht .
    Du unterschreibst sein Gartenhäuschen, und er Deine Garage und Dein Vordach :D
     

    Strauchel

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    Man kann keine Garage an die Grundgrenze bauen, wenn der Nachbar nicht unterschreibt. Das verlangt die Baubehörde, das war schon beim Hausbau. Da geht es bei uns streng zu.
    Das Vordach hat er nicht unterschrieben, so haben wir nur das halbe Vordach gemacht und sind 2 m weg geblieben und haben jetzt nur ein halbes Vordach, 2 m breit, statt 4 m für 2 Autos. Wenn er jetzt unterschreiben würde, nützt das nichts mehr, es ist gemacht.
     

    Spezialist

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    Bei uns hängt es von der Größe ab. Wenn ich mich richtig daran erinnern kann benötigt man bis 3m x 3m keine Baugenehmigung. Firtshöhe bis ca. 2,50 m. Gemauert geht nur mit Baugenehmigung, egal welche Größe. Das normale Gartenhaus darf bei uns an die Bebauungsgrenze gebaut werden. Aber wenn Dein Nachbar mit der Bitte einer Unterschrift kommt, dann muss er es wohl genehmigen lassen. Man kann es natürlich auch so bauen, denn wo kein Kläger (wenn es der Gemeinde nicht auffällt) da kein Richter. Aber hier gäbe es ja einen Kläger - Dich. Aber die Gemeinde weiß natürlich alle Daten. Bei uns läuft das so, genhmigst Du mir was, dann genehmige ich auch. Wenn Du also noch etwas durchsetzen möchtest, jetzt ist die Gelegenheit. Ihr könnt das ja auch schon vertraglich fixieren.
     
  • rosalia9

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    Ich hab mir 2006 ein Gartenhaus selber gebaut (3x3,5m) mit verseztem Dach.
    Das ohne jegliche Vorkenntnisse und aus dem Kopf heraus.

    Wir haben bei uns nicht gerad wenig Schnee, regnen tut es auch.

    Das Haus steht heute noch...............wirklich war ;-))

    Gekostet hat es mich ca. 1200 € + Strom legen (ca. noch mal 100 €).

    Warum habe ich es mir selber gebaut?

    Halbwegs qualitative Häuser hätten mich bei einem ähnlichen Design etwa 2000-2500 € gekostet und wären nicht so stabil gewesen.

    Würde ich heute was anders machen?

    Ja, ein paar Kleinigkeiten und ich würde es etwas größer bauen ;-)
     
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