Garten Kaufvertrag

Registriert
28. Mai 2008
Beiträge
8
Hallo,

ich habe vor 3 wochen einen schrebergarten übernohmen... nun wollen wir gerne einen kaufvertrag erstellen. nun wollte ich mich mal erkundigen ob irgend jemand eine vorlage hat oder ob man im Internet eine Vorlage irgendwo herbekommt???

MFG
 
Zuletzt bearbeitet:
  • schau doch mal in einem gut sotiertem schreibwarenladen nach.
    vieleicht habe die auch vorgedruckte kaufverträge, mietverträge haben die doch auch.
     
    Hallo,

    ich habe vor 3 wochen einen strebergarten gekauft... nun wollen wir gerne einen kaufvertrag erstellen. nun wollte ich mich mal erkundigen ob irgend jemand eine vorlage hat oder ob man im Internet eine Vorlage irgendwo herbekommt???

    MFG





    da hast Du Dir aber einiges vorgenommen :rolleyes:
    ich habe einen "Schrebergarten" in einem Kleingartenverein und bei der Übergabe des Gartens wurden alle erforderlichen Formulare vom Vorstand mitgebracht.
    einen schönen Sonntag noch
    Vera
     


  • da hast Du Dir aber einiges vorgenommen :rolleyes:
    ich habe einen "Schrebergarten" in einem Kleingartenverein und bei der Übergabe des Gartens wurden alle erforderlichen Formulare vom Vorstand mitgebracht.
    einen schönen Sonntag noch
    Vera

    Hey,

    JA das wurde ja vom Vorstand alles geregelt,

    nur der Verkäufer also dem der garten vorher gehörte.... dem müssen wir ja geld bezahlen... wei ler den garten ja nicht verschenkt....

    Mfg
     
  • mmh, ok fabi,
    dazu kann ich nichts hilfreiches beitragen, auch diese Ablösezahlung an den Alt-Pächter wurde bei mir über den Verein geregelt. Es war alles sehr unproblematisch und ich zahlte einen Betrag nur an den Verein, von dort wurde der Betrag an den Alt-Pächter geleitet..
    Viele Grüße
    Vera

    PS: Kaufvertragsvordrucke bekommst Du in jedem gut sortierten Schreibwarenladen.
     
    Für Schrebergärten wird es kaum Vordrucke geben.

    Meist ist das durch die Vereinssatzung geregelt, sodass der Verein auch Ansprechpartner ist.

    Da nicht das Grundstück an sich gekauft wird, ist z.B. auch keine notarielle Beurkundung erforderlich.

    Es werden hier lediglich Rechte am Garten und ggf. Eigentumsrechte an einer Bebauung übertragen, die FORMFREI formulierbar sind, sofern es die Satzung des Vereins zulässt.

    Gruß, Stefan
     
  • Hallo,

    ich habe vor 3 wochen einen strebergarten gekauft... nun wollen wir gerne einen kaufvertrag erstellen.

    ...nichts für ungut, aber das sind für mich schon zwei Lacher in einem Satz. Der Strebergarten ist sehr schön. :D Und wozu ein Kaufvertrag, wenn du den Garten schon gekauft hast? :D

    Mal im ernst, wenn der Kleingartenverein keine speziellen Formulare hat, würde ich entweder einen normalen Kaufvertrag z.B. aus dem Schreibwarenladen nehmen und evtl noch ein paar Sachen ergänzen, die fehlen oder einfach auf einem Blatt Papier das schreiben was ihr schreiben wollt. "Herr ... verkauft an Herrn ... einen Schrebergarten mit folgendem Zubehör für ... €." Dann beide unterschreiben, fertig!

    LG Siri, wünscht dir viel Spaß mit deinem Garten.
     
    :-P ich denke mal das jeder hier mal den ein oder anderen Tippfehler macht.... Ich meinte natürlich den Schrebergarten....
     
  • Wie ist das eigentlich geregelt wenn du denn Garten jetzt übernimmst und eine bestimmte Summe an den Vorpächter bezahlst!Der Besitzer aber nächstes Jahr sagt es ist Schluss und oder der Pachtvertrag ausläuft dann ist doch Geld weg und Garten auch Oder gibt es da einen Regelung.
    Nicht das ein Garten teuer gekauft wird aber dann eh nicht mehr lang genutzt werden kann!
     
    :-P ich denke mal das jeder hier mal den ein oder anderen Tippfehler macht.... Ich meinte natürlich den Schrebergarten....


    natürlich, jede/r verhaut sich mal auf den Tasten, aber Dein klitzekleiner Schreib/Tippfehler war einfach nur zu gut und richtig süß das zu lesen .... nix für ungut, war nicht böse gemeint :)
    VLG
    Vera
     
    Nabend

    Für Schrerbergärten gilt das Bundeskleingartengesetz,
    Die Ablösesumme geht in der Regel an den Kleingartenverein. Dieser übermittelt sie an den Vorpächter. Der Verein sollte ca.10 Prozent der Summe einbehalten für ca. 6 Monate um eventuelle Baumängel oder sonstige erst später erkannte Mängel zu beseitigen. Auf jeden Fall muß der Käufer ein Duplikat der Schätzurkunde erhalten. In dieser ist alles mit Schätzwert aufgelistet (Bäume, Sträucher ,Hütte, Rasen.....)

    Einen schönen Abend noch
     
    Ein Kaufvertrag (§§ 433 ff. BGB), wo doch eigentlich nur ein Pachtverhältnis (§§ 581 ff. BGB) vereinbart wird?
    Den Vertrag dazu entweder im Schreibwarenladen als Vordruck kaufen (vielleicht mit einem Kaufvertragsmuster aus selbigem Laden?) oder doch besser vom Kleingartenverein stellen lassen?

    Wow!

    Tono... schwer beeindruckt


    PS: Der Tipp mit dem Schreibwarenladen wird mich schlaflose Nächte kosten :D
     
    Ein Kaufvertrag (§§ 433 ff. BGB), wo doch eigentlich nur ein Pachtverhältnis (§§ 581 ff. BGB) vereinbart wird?

    Also ich kenn mich mit Kleingärten nicht so aus, aber ich hatte hier verstanden, daß ein solcher gepachteter Garten mit Hütte und anderem Schnickschnack verkauft werden soll. also korrekterweise nicht der Garten verkauft wird sondern das was so drin ist und vom Vorpächter angeschafft wurde, der dafür Geld will. Pachtvertrag besteht doch mit dem Betreiber der Anlage und nicht mit dem ursprünglichen Gartenbesitzer...oder??? :confused:

    LG Siri
     
  • Zurück
    Oben Unten