Garten in Aussicht - Neu im Forum und ein paar Fragen :-)

Es dürfen Lauben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen errichtet werden.
Ist das Bauwerk gemäß den gesetzlichen Bestimmungen? Wenn nein hast du im Ernstfall die A. Karte.

Heißt in meinem Fall der Verpächter kann im Zweifel sagen: "Davon wusste ich nix. Nicht erlaubt. Weg damit!"?!
Jo.

2 Parteien und jeder sagt was ihm passt. Ich würde die Hände von lassen bei so nem Konstrukt.
 
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