Garten Grenze - Wer ist zuständig ?

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26. Sep. 2010
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Hallo und guten Tag zusammen,
ich habe heute nur eine frage aus reinem Interesse.
Angenommen Nachbar A und B haben eine gemeinsame Grundstücksgrenze.
Nachbar A liegt ca 20 CM höher und musste deshalb seine Grenze absichern.
Das die Erde nicht zum Nachbarn B abrutschen kann.
Das hat er getan.
Aber jetzt zur eigentliche frage.Nachbar B hat eine Sichtschutzwand aus Holz angebracht diese auch als Zaun dienen soll.
Mit dieser Holzmauer ist er aber ca 15 cm von der Grenze weggeblieben so das jetzt hinter dieser Sichtschutzwand das Unkraut und alles so hoch wachsen kann das es dann auf das Grundstück von Nachbarn A wuchert.
Wer ist verpflichtet das Unkraut zu entfernen ? Nachbar A oder B ?

Vielen dank an alle Antworter!
 
  • Danke für die Antwort.
    Auch wenn das Unkraut vom Nachbarn B auf das Grundstück vom Nachbarn A wächst und das dann aussieht wie "Sau"
     
  • Hallo,

    dass niemand zuständig ist, gibt es nicht. Aus meiner Sicht ist der verantwortlich, dem der Grund gehört. Ich habe gleiches Problem gehabt, dem Nachbar kümmerts nicht was auf seinen Grund hinter seinem Zaun wächst. Ich habe dann sowiel Rindenmulch drauf gekippt, bis das Unkraut weggeblieben ist.

    Gruß karlh
     
    Nachbar B ist zuständig.

    Unser früherer Nachbar hat ein Gerätehaus auch fast auf die
    Grundstücksgrenze gesetzt. Das war schon ok, hat er mit uns
    abgesprochen, aber den Zwischenraum bis zum Zaun hatte er
    sauber zu halten.

    Ich hätte mich bedankt wenn da das ganze Unkraut in meinen
    Garten gewachsen wäre.



    LG Feli
     
  • Ich würd schon sagen, daß der Grundstücksbesitzer für das Unkraut auf seinem Grund verantwortlich ist. Das Problem ist nur das unterschiedliche Empfinden. Wann ist es Natur und wann ist es Unkraut? Ich bin mir nicht sicher, ob es da rechtliche Möglichkeiten gibt.
     
    Ich würd schon sagen, daß der Grundstücksbesitzer für das Unkraut auf seinem Grund verantwortlich ist. Das Problem ist nur das unterschiedliche Empfinden. Wann ist es Natur und wann ist es Unkraut? Ich bin mir nicht sicher, ob es da rechtliche Möglichkeiten gibt.
    Ich glaube nicht, daß es für so etwas ein Gesetz gibt. Ok. die Deutschen lassen sich ja eine Menge einfallen, wenn es um Recht und Ordnung gibt. Aber das ginge denn doch zu weit. Wie Du schon sagtest, im Prinzip hat doch jeder ein anderes Empfinden.

    Bei einen unserer Nachbarn geht es so ordentlich zu, daß jeder Grashalm seines Rasens ausschaut, als wäre er mit der Nagelschere geschnitten. Wir dagegen sind eher für etwas mehr Natürlichkeit. Und da gehört halt auch mal etwas Wildkraut und wie heißt es doch im Beamtendeutsch gleich so schön ... Spontanvegetation mit dazu. Und genauso wie ich unseren Nachbarn nicht vorschreibe, wie er seinen Garten zu gestalten hat, genauso wenig wünsche ich dies bei uns. :D
     
    Danke für die Antwort.
    Auch wenn das Unkraut vom Nachbarn B auf das Grundstück vom Nachbarn A wächst und das dann aussieht wie "Sau"

    Auch dann.
    Solange es sich nicht um Gehölze handelt, ist es einzig und allein dein Problem.
    Es gibt genau drei Möglichkeiten:
    -mit dem Nachbarn reden
    -selbst rupfen
    -nichts tun und sich ärgern
    -nichts tun und sich nicht ärgern

    Mist, jetzt waren´s vier.:grins:

    legasthenische Grüße
    Stefan
     
  • Gecko hat völlig recht. Die Vorschriften zum Entfernen von Überwuchs oder der Höhe von 2m die nicht überschritten werden darf, betreffen einzig und allein Gehölzer und Bambus. Dort kann man den Nachbarn auf dessen Grundstück die Gewächse stehen schriftlich auffordern den Überwuchs zu entfernen (wenn Reden nichts bringt). Macht ers nicht weg, kann man zur Selbsthilfe greifen.
    Für Unkraut gelten diese Regelungen nicht. Er ist also nicht verpflichtet den Überwuchs zu entfernen und schon gar nicht das Unkraut auf seinem Grundstück auszurupfen.
    Auch darfst du kein Rindenmulch oä in sein Grundstück schütten oder gar Gift spritzen.

    Ich würde an deiner Stelle auch entweder mit dem Nachbarn reden oder wenn das nicht geht einfach eigenmächtig den Teil entfernen der zu dir rüberwächst.
    Ist natürlich eine Riesenarbeit, da es ja ständig nachwächst...
     
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