Garantie auf Rasentrimmer MTD 990

Rolf 2

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28. Mai 2008
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Liebe Forumsmitglieder,

habe mir im Baumarkt (HORNBACH) einen Rasentrimmer ,vor 7Monaten gekauft.

Habe alle Wartungsarbeiten an dem Gerät eingehalten,nebst Ölwechsel (4-Takt Motor)

Jetzt hat der Motor seinen Geist aufgegeben.

Ich bin dann zu Hornbach und habe ,da das Gerät 1Jahr Garantie hat,zur Reparatur auf

Garantie eingereicht.

Erst mal habe ich 5 Wochen garnichts gehört.

Dann habe ich höflichst nachgefragt. Der Verkäufer hat dann irgendeine Hinterhofwerkstatt

angerufen,und erklärt:

An diesem Defekt sei ich selbst Schuld,da der Motor an Ölmangel zugrunde gegangen sei !!

Ich habe Ihm geantwortet: Dies ist nicht möglich,da ich 3Tage vorher die vorgeschriebene

Ölmenge erneuert habe !!!!


Daraufhin sagte er um Zeit zu gewinnen "Ich muß meinen Cef fragen,wie es jetzt weitergeht".

Was kann ich tun um zu meinem Recht zu kommen,ohne gleich zum Rechtsanwalt zu rennen???

Gruß

Rolf 2
 
  • hallo rolf,

    zu erst einmal beträgt die sachmängelhaftung ( Garantie ) in deutschland 2 jahre.

    an deiner stelle würde ich erst mal abwarten was der "chef" sagt. sollte der bsich quer

    stellen erwähnst du du deinen anwalt. normalerweise reicht das schon aus um ihn zu

    bekehren. aber bei allem tun, solltest du dir absolut sicher sein, daß der schaden nicht

    doch evtl. von dir selbst verursacht wurde ( zu wenig öl, falsches öl, usw. ).

    viel glück


    ps. dein ansprechpartner ist die fa. hornbach. lass dich nicht an den hersteller verweisen !!!!
     
    Danke für deine Nachricht.

    Bin mal gespannt,was der "Cef" da zu erzählen hat!!!????

    Morgen sind wir klüger,oder auch nicht .


    Gruß

    Rolf 2
     
  • Solche Erfahrungen bestätigen mich immer wieder, meine Gartengeräte beim Fachhändler und nicht im Baumarkt zu kaufen. Bei meinem Händler bekomme zur guten Ware noch erstklassigen Service mitgeliefert. Ein Vorgang, wie geschildert, kann ich mir nicht vorstellen. Ich würde zunächst Hornbach schriftlich auffordern, sich zu erklären. Bei Ablehnung der Haftung - ab zum Rechtsanwalt.

    Gruss

    Winni, der gleich den Service mitkauft
     
  • Hallo liebe Gartenfreunde,

    Das Thema ist ausgestanden.

    Hornbach hat anstandslos den Rasentrimmer gegen einen Neuen ausgetauscht.


    Gruß

    Rolf Franzmann
     
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