Hallo,
ich habe eine Frage zur Einfriedungspflicht:
Wir sind Grundstückseigentümer des Grundstücks G1 und möchten gerne wissen, wer für den Zaun an Seite A, B, C und D verantwortlich ist. Das Berliner Nachbarrechtsgesetz kennen wir, werden aber aus dem § 21 nicht ganz schlau.
Die Grundstückseigentümer der Grundstücke G1, G2, G3, G4, G5 und G6 sind gemeinsame Eigentümer der Privatstraße. Jedem gehört ein sechstel der Fläche der Privatstraße.
Auch wenn das hier ein Gartenforum ist, hoffe ich, dass das Forum mir helfen kann und zu einer eindeutigen Antwort kommt.
Vielen Dank.
ich habe eine Frage zur Einfriedungspflicht:
Wir sind Grundstückseigentümer des Grundstücks G1 und möchten gerne wissen, wer für den Zaun an Seite A, B, C und D verantwortlich ist. Das Berliner Nachbarrechtsgesetz kennen wir, werden aber aus dem § 21 nicht ganz schlau.
Die Grundstückseigentümer der Grundstücke G1, G2, G3, G4, G5 und G6 sind gemeinsame Eigentümer der Privatstraße. Jedem gehört ein sechstel der Fläche der Privatstraße.
Auch wenn das hier ein Gartenforum ist, hoffe ich, dass das Forum mir helfen kann und zu einer eindeutigen Antwort kommt.
Vielen Dank.