Frage zu Richtlinien der Schneebeseitigung - Brandenburg

hank_x

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Frage zu Richtlinien der Schneebeseitigung - Brandenburg

Hallo Allerseits,

demnächst geht ja mal wieder die kalte Saison los und sicher wird auch mal wieder ordentlich Schnee fallen. Und in der Hinsicht hab ich mal eine Frage und hoffe jemand kennt sich da ein wenig aus.

Folgendes Problem haben wir hier bei uns:

Wir wohnen in einer kleinen Siedlung (Tempo 30 Zone) in der es eine schmale Strasse gibt, die an unserem Grundstück entlang läuft. Sie ist ca. 3,5 Meter breit vielleicht auch schon 4m (habs nicht gemessen). Jedenfalls 2 Autos passen da nicht locker durch, so dass meist ein Auto dann schon auf dem Grünstreifen an unserem Grundstück fährt. Der Grünstreifen ist ca 80cm breit.
Einen richtigen Gehweg gibt es hier nicht, so dass Fussgänger und Autos sich die Strasse "teilen". (manchmal schon recht gefährlich)

Die letzten 2 Jahre haben wir immer fein Schnee geschippt und gestreut etc. und genau dann kommt mein Frust immer auf.
Denn genau da wo wir reinigen, fahren kurz drauf die Autos rüber .... bringen Schnee mit und fahren den ordentlich fest. Irgendwann kommt der Schneeräumdienst und schiebt seinen Schnee ..... wohin?! .... genau! .... auf unseren geräumten Streifen.

Der ein oder andere kann sicherlich verstehen, dass das sehr frustrierend ist.
Nach einer gewissen Zeit hat man dann verloren. Massen an Schnee und super festgefahren.

Was mich interessieren würde ist, wie verhält es sich in diesem Fall.
Fege ich hier die Strasse für die Autos oder einen schmalen Streifen für die Fussgänger der nicht lange frei bleibt?
Kennt jemand die rechtlichen Vorschriften die hier geifen würden (was ist Strasse / Gehweg)?

Ich rede hier übrigens von gut 45 Metern die wir hier immer beackern.
Ich hab kein Problem damit für Fussgänger zu räumen aber für den Strassenverkehr bin ich ja wohl nicht zuständig ....

Hat jemand einen Rat?

Vielen Dank .....
 
  • -neugier-

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    AW: Frage zu Richtlinien der Schneebeseitigung - Brandenburg

    :eek::cool::eek:
     
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    petra63

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    AW: Frage zu Richtlinien der Schneebeseitigung - Brandenburg

    Hallo Hank

    ein solches Problem hatten wir mal in Bayern. Ende Sackgasse, kein Gehweg. Der Schneeräumdienst hat die Riesenhaufen so zusammengeschoben, dass ich aus der Garage nicht mehr rauskam (die gegenüberliegende Seite war noch nicht bebaut!!!!). Hab dann bei der Gemeinde nachgefragt. Die meinten ich soll mal mit dem Fahrer des Räumfahrzeuges 'reden' (gemeint war 'nur Bares ist Wahres'). Konnt's erst nicht fassen, hab's dann aber doch getan. Und schau an, von da an kam ich wieder aus der Garage raus. Wurd zwar erst rumgemault - aber dann gings doch.

    Hier im Westerwald - wieder Ende Sackgasse - hab ich direkt was springen lassen. Und schau an, jetzt brauch ich vor meiner Einfahrt nicht mehr schippen, wird alles gemacht.

    Diese Erfahrung hat natürlich nichts mit irgendeiner Rechtslage zu tun - is scho klar! Wir haben auch keinen Gehweg, die Strasse ist genauso schmal wie bei Euch. Wir müssen 1,50 m Fahrbahn räumen. So sieht es die Gemeinde vor.

    Wie Kathi schon schrieb - erst Mal bei der Gemeinde nachfragen. Und vielleicht mal mit den Fahrern reden, ob sie die Schneemassen irgendwoanders lassen können. Vielleicht gibt es ja eine Stelle in Eurer Strasse, die keinen stört?!?

    Viele Grüsse
    Petra
     
  • billymoppel

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    AW: Frage zu Richtlinien der Schneebeseitigung - Brandenburg

    ist das ne privat/anliegerstraßestraße oder ganz normaler öffentlicher verkehrsraum?
     
  • hank_x

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    AW: Frage zu Richtlinien der Schneebeseitigung - Brandenburg

    Danke erstmal für Eure Aussagen.

    Es ist eine öffentliche Strasse um die es sich hier handelt.

    Um so mehr verwundert es mich dann, dass ich die Strasse für Autofahrer miträumen muss.

    Naja, ich werd mal bei der Gemeinde nachfragen wie die das so sehen.

    Nochmals vielen Dank
     

    -neugier-

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    AW: Frage zu Richtlinien der Schneebeseitigung - Brandenburg

    :eek::cool::eek:
     
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  • hank_x

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    AW: Frage zu Richtlinien der Schneebeseitigung - Brandenburg

    @ -neugier-

    Klar doch, ich halt Euch auf dem Laufenden ....

    cu all
     
    M

    Marsusmar

    Guest
    AW: Frage zu Richtlinien der Schneebeseitigung - Brandenburg

    Was ist das denn für ein Durcheinander Anliegerstrassen werden meist gar nicht geräumt, ausser vom Anlieger. Was auch für uns heisst halbstraßig Schnee schieben. Wir haben wie ihr eine Anliegerstrasse ohne Fussweg. Aber ein Räumfahrzeug schickt genau deswegen niemand her. Eher kommt privat jemand mit dem Radlader und räumt mal durch. Die Lieferanten fandens klasse. Auf der Zufahrtstrasse die zwar einen abgesenkten Fussweg hat, zwecks zuwenig Strassenbreite, blieb jedes normale fahrzeug hängen bei uns 8 Häusern herrschte absolute Trockenheit.

    LG Suse
     

    ikara

    Neuling
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    AW: Frage zu Richtlinien der Schneebeseitigung - Brandenburg

    Hallo Marcel und Gruesse an Alle,

    bin neu hier und haette zu diesem thema eine aehnliche Frage:

    Situation: str ohne gewege, abflußrinne an meiner grundstueckseite
    garagenzufahrt und carportzufahrt ;raeumpflicht fuer die Haelfte(?) der str

    pkt 1 nachbar gegenueber stoert, daß der schnee der str zu seiner grundstuecksseite geschoben wird(begruendung,ich nutze ja meine garage nicht , da koenne ich den schnee ja davor haeufen)-was im vergangenen jahr so genutzt wurde von anliegern, dass ich die garage nicht mehr oeffnen konnte(2,5 m hoch)

    pkt 2 sein holzzaun wuerde von "meinem" Schnee zerstoert und er werde die rechnung schicken(im verg jahr war der zaun nicht mehr zu sehen, weil er selbst alles zuschuettete)

    heute reden wir von minimaler schneemenge der str, die ich teilweise von seiner seite beraeumte, weil er selbst nicht geraeumt hat-stattdessen seine frau schickt, um mich anzupoebeln :mad:

    aber es gibt zwei andere nachbarn, die fuer mich str seitig alles mitberaeumen, weil ich an meinem langen dreieckigen grundstueck auf der anderen seite den langen fußweg freihalten muß:cool:

    soviel ich weiß, gibt es in brandenburg sogar eine duldungspflicht, was schneeablagern auf privaten grundstuecken betrifft(ich lasse es auch zu)
    wer kann mir fuer den paragrafenritternachbarn:d etwas handfestes schicken?


    sorry fuer langes posting, mußte meine sorgen mal los werden-danke

    ikara
     
  • hank_x

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    AW: Frage zu Richtlinien der Schneebeseitigung - Brandenburg

    Hallo alerseits.

    Wie versprochen hier nun das Ergebnis meines Problems.
    Ich habe diese in der Stadtverwaltung angerufen und mein Problem vorher schriftlich per Mail geschildert.

    Ergebnis:

    Wir wohnen in einer öffentlichen Strasse mit geringer Breite ohne Gehweg .
    Die Fahrbahnräumung wird von der Stadt ausgeführt. Bei einer privaten Räumpflicht von 1,5 m hätten die Anlieger schon die halbe Strasse geräumt.
    Dies ist den Anwohnern nicht zuzumuten.
    Daher besteht bei uns, aufgrund des fehlenden Gehweges, keine private Räumpflicht.

    Das sind für uns mal gute Nachrichten so kann der Kampf gegen das Räumfahrzeug eingestellt werden.

    Allen noch frohe kommende Feiertage.
     
  • Lieschen M

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    AW: Frage zu Richtlinien der Schneebeseitigung - Brandenburg

    Das war ja mal eine schnelle Klärung. Danke dafür.

    Ich frage mich für meine Situation nur, wie das ist, wenn die Straße (auch öffentlich und nicht privat) aus dem Kehrplan herausgenommen wurde und auch vom Schnee nicht mehr beräumt wird.

    Mal sehen, was ein Anruf bringt.
     

    ikara

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    AW: Frage zu Richtlinien der Schneebeseitigung - Brandenburg

    bleibt die frage, wohin mit dem vielen schnee, der noch kommt???
     
    M

    Marsusmar

    Guest
    AW: Frage zu Richtlinien der Schneebeseitigung - Brandenburg

    Hallo alerseits.

    Wie versprochen hier nun das Ergebnis meines Problems.
    Ich habe diese in der Stadtverwaltung angerufen und mein Problem vorher schriftlich per Mail geschildert.

    Ergebnis:

    Wir wohnen in einer öffentlichen Strasse mit geringer Breite ohne Gehweg .
    Die Fahrbahnräumung wird von der Stadt ausgeführt. Bei einer privaten Räumpflicht von 1,5 m hätten die Anlieger schon die halbe Strasse geräumt.
    Dies ist den Anwohnern nicht zuzumuten.
    Daher besteht bei uns, aufgrund des fehlenden Gehweges, keine private Räumpflicht.

    Das sind für uns mal gute Nachrichten so kann der Kampf gegen das Räumfahrzeug eingestellt werden.

    Allen noch frohe kommende Feiertage.

    Bei uns ist es umgekehrt, wir müssen genau so eine Strasse allein räumen. Von Winterdienst oder Kehrfahrzeugen keine Spur, der Aufwand ist übrigens durchaus vertretbar und wer fahren will, macht auch mit sonst bleibt man nämlich ruckzuck stecken. Junior hat heute das erstemal die Schubkarre genommen und die Schneeberge am Strassenrand nach hinten auf die Wiese gebracht.

    Schöne Weihnachten
     

    tina1

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    AW: Frage zu Richtlinien der Schneebeseitigung - Brandenburg

    Danke erstmal für Eure Aussagen.

    Es ist eine öffentliche Strasse um die es sich hier handelt.

    Um so mehr verwundert es mich dann, dass ich die Strasse für Autofahrer miträumen muss.

    Naja, ich werd mal bei der Gemeinde nachfragen wie die das so sehen.

    Nochmals vielen Dank

    Hallo,

    wir wohnen im Verkehrsberuhigten Gebiet, in einer Straße ohne Gehweg.
    In der Gemeindesatzung steht, daß ich und der Nachbar gegenüber bis Straßenmitte, also auch für die dort fahrenden Fahrzeuge, zu räumen habe.
    Kommt irgendwann der Schneepflug, wenn ich schon geschippt habe und packt den Rest, den ich nicht losbekommen habe, wieder vor mein Grundstück, hab ich Pech gehabt und muß von vorn anfangen.

    LG tina1
     
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