Genau! Einen Baum, der jetzt schon ein paar Jahrzehnte auf dem Buckel hat, sollte man nicht so einfach grundlos fällen. Ich bin da für die Flucht nach vorne:
Richtig! Es gibt übrigens Neues. Der zuständige Richter hat jetzt dem Klägeranwalt mitgeteilt, dass das Verlangen nach Rückschnitt der Fichte gemäß § 195 BGB verjährt ist. Jetzt muss der sich überlegen, ob er es weiter verfolgen will. Auch das Verlangen des "lieben" Nachbarn nach einem Baumsicherheitsgutachten kann der Richter nicht verstehen. Es scheint also, als ob der Nachbar jetzt schlechte Karten hat. M.E. hat er die sowieso, weil es - wie hier im Forum schon einmal hier jemand vermutet hat - dem Nachbarn weniger um die paar Nadeln geht, die da auf sein Grundstück fallen, sondern darum seiner Nachbarin eins auszuwischen.
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