Fenstersanierung!

hallo Mo, für das Geld hättest Du schon ein ganz neues Fenster haben können. Grüße von marie, die ihre Fenster immer selber kaufen muß.
Da fällt mir ein, wir hatten auch schon Ärger mit den Thermop. scheiben. Hatten eine Garantie von 20 Jahren dass die Scheiben nicht anlaufen, und exakt nach Ende der Garantiezeit kam eine Scheibe nach der anderen und wurde weiß. tschüss
 
  • hallo Mo, für das Geld hättest Du schon ein ganz neues Fenster haben können...... tschüss


    Ja Marie,

    das meine ich auch! Aber nu mal abwarten, GG spielt noch nicht so richtig mit,
    Er meint ja, die Anderen hätten Recht, aber leider komme ich z. Zt. nicht an die Unterlagen um es zu prüfen.. aber GG will schon mal Zahlen!:rolleyes:.. Er meint, wir bekämen das Geld dann wieder, wenn wir im Rech sind!

    Grüße von Mo,
    die das in der heutigen Zeit stark bezweifelt! tschü hüss :D
     
    Hallo Mo,

    bitte nimm GG das Geld weg und die Überweisungen,

    warte mit dem Bezahlen, bis Du die Unterlagen eingesehen hast,

    denke wenn GG bezahlt, ist Geld weg
     
  • Heee.. ihr seid echt.... cool!

    Also ich weder Kosten noch Mühen gescheut und bin in Kartons versunken, um an die Unterlagen heran zukommen!
    Na, ich glaube mal, es hat sich erledigt!!!


    Berichtigung der Abrechnung für 2008

    Die Aufteilung der Fensterreparaturrechnung war nicht korrekt zugeordnet.
    Die Fenster sind zwar Gemeinschaftseigentum und somit ist die Gemeinschaft für Reparaturen an den Fenstern zuständig.
    Obwohl auch die Verglasung Gemeinschaftseigentum ist, trägt der jeweilige Eigentümer die Kosten für Glasschäden. diese Regelung steht in der Teilungserklärung im §7 Abs. 3 Instandsetzung.

    Ob unter Glasschaden nur der Glasbruch oder auch der undichte Zwischenraum zu verstehen ist, läßt sich reichlich nach Meinung unseres Rechtsanwaltes streiten. Er tendiert eher zu der Ansicht, dass jegliche Beeinträchtigung der Verglasung als Schaden anzusehen ist und somit der Eigentümer, in diesem Fall die Fam.xxxx kostenpflichtig. MfG....



    Nun dazu der §7 Absatz 3

    Die Behebung von Glasschäden an Fenster und Türen im räumlichen Bereich des Sondereigentums,auch wenn sie zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören, obliegt, ohne Rücksicht auf die Ursache des Schadens dem Wohnungseigentümer. Die rechtzeitige Vornahme von Schönheitsreparaturen ist Sache des Wohnungseigentümers

    Tja, so ist die Sachlage, das ist Fakt!

    Mo, die da keinen Ausweg findet, sich aber bei Euch sehr herzlich bedankt!
     
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