Einfriedungsverbot! Was tun??

Also nach meinen Erfahrungen werden die Auflagen der Gemeinde meist nur wenig und wenn dann nur in neuen Baugebieten kontrolliert. Unser Wohngebiet existiert seit Ende der sechziger Jahre und da interessiert sich keine Sau mehr dafür welche Art von Zäunen irgendwann mal Vorschrift waren.

Außerdem muss man unterschieden zwischen der Einfriedung eines gesamten Grundstückes und einer Einfriedung innerhalb eines Grundstückes. Letztere ist von der Grundstückseinfriedung unabhängig. Bspw. war bei uns mal 50 cm Jägerzaun vorgeschrieben. Den haben wir auch stehenlassen, aber gleich dahinter steht ein 1,80 hoher Sichtschutzzaun. Rechtlich kein Problem weil es zwei völlig unabhängige Dinge sind.
 
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