Einfriedungspflicht in Sachsen Anhalt

spfl

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27. März 2010
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Guten Tag,
ich besitze ein Einfamilienhaus was an einer Seite an eine Kleingartenanlage grenzt.

Nun meine Fragen:
1. Kann die Kleingartenanlage vertreten durch den Vorstand von mir verlangen, dass ich einen Zaun errichte. Wenn ja - wie wird das begründet, das es ja meiner Ansicht nach ja in Sachsen Anhalt keine Einfriedungspflicht mehr gibt.

2. Kennt jemand Stellen beim Land Sachsen Anhalt oder der Stadt Halle die bei diesem Problem Auskunft geben können?

Vielen Dank für die Information.
 
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