Einfriedung

  • Ersteller Ersteller Surfy
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Nun würden wir nicht in Deutschland leben, wenn es nicht dafür auch noch Gesetze gibt. Nach dem Nachbarschaftgesetz ist Nachbar's Hecke zu nahe und zu hoch. Ergo, müsste man den Sichtschutz auch 'gesetzeswidrig' dicht aufstellen. Wenn man dem Nachbar das erklärt und der sein OK gibt, müsste das doch trotz Gesetz klappen, oder was meint ihr?
Ich kann natürlich nur von den niedersächsischen Gesetzen ausgehen. Wenn es hier nicht von der Gemeinde ergänzende Verordnungen gibt, gilt nur das Nachbarrechtsgesetz sowie die Bauordnung. Danach kann man ohne Bedenken einen Sichtschutzzaun direkt an die Grenze setzen, solange er eine Gesamthöhe von 1,80m nicht überschreitet. Für alle Bauten, egal welcher Art, die höher sind, benötigt man Genehmigung vom städtischen Bauamt. Solange die Bauten die maximale Höhe von 1,80 nicht überschreiten, haben Nachbarn zumindest vom Gesetz her, keinerlei Einspruchsrecht.
Man kann immer verlangen, dass die Hecke auf die gesetzliche Maximalhöhe, in diesem Fall 1,5 Meter zurück geschnitten wird, es gibt keine Verjährung, d.h. auch eine 10 Jahre nicht geschnittene Hecke muss zurückgestutzt werden, wenn der Nachbar es verlangt.
Aha... also hier in Niedersachen sieht es bsw. so aus:
§ 54 [Ausschluß des Anspruchs aus Beseitigung oder Zurückschneiden]

Der Anspruch auf Zurückschneiden von Anpflanzungen (Absatz 1 Satz 2 und § 53 Abs. 2) ist ausgeschlossen, wenn die Anpflanzungen über die nach diesem Gesetz zulässige Höhe hinauswachsen und der Nachbar nicht spätestens im fünften darauffolgenden Kalenderjahr Klage auf Zurückschneiden erhebt.
 
  • Hallo,

    ich hab das gleiche Problem wie surfy. Zum Nachbarn linkerseits steht eine Berberitzenhecke, völlig ungeschnitten und verwahrlost. Das Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung ist vermietet und der Eigentümer im Ausland wohnend.
    Also kein Ansprechpartner und ich hab die Schnippelei der Hecke an der Haxe.
    Mauer dürfen wir nicht, wegen Bebauungsplan und außerdem ist sie nicht ortsüblich.
    Mein hinterer feierfreudiger Nachbar liegt mit seinem Grundstück über dem Niveau des unsrigen. Auf der Grenze stehen Pflanzsteine in doppelter Höhe übereinander, die extrem in unseren Garten kippen und bald wohl in meinen Erdbeeren liegen werden. Nun plant er darauf den Bau einer Mauer. Ist wohl nicht zulässig. Ich werde nichts unternehmen wollen, da ich froh bin, wenn einerseits der Lärm gedämmt wird, hoffe, es klappt, andererseits kippt dann wohl das Bauwerk in den Garten.
    Möchte noch erwähnen, daß man mit dem Typen nicht reden kann.
    Ich werde wohl warten müssen, bis die Mauer ungekippt ist und hoffen, daß er gut versichert ist.

    LG offroadlady
     
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