S
Surfy
Guest
Hallöchen allerseits
Ich bin auf der Suche nach einer Problemlösung auf das Forum gestoßen und hoffe, dass ihr uns helfen könnt.
Es geht um die Einfriedung zwischen zwei Grundstücken in einem reinen Wohngebiet in BW, auf dem ein Doppelhaus steht. Die Grenze verläuft mitten auf einer niedrigen Mauer mit Kreuzzaun. Der Nachbar hatte in den 60ern (Baujahr) direkt am Zaun entlang auf seiner Seite eine Hecke gepflanzt, die der jetzige Nachbar heute unkontrolliert wuchern lässt (ca. 2,5 m Höhe mittlerweile)
Da das Kraut auch zu uns rüberwuchert, müssen wir die Hecke immer schneiden, was uns langsam auf den Zeiger geht. Wir haben daher geplant, auf unserer Seite einen recht hohen Sichtschutzzaun aufzustellen, der das Gestrüpp zum Nachbar zurückdrängt.
Nun würden wir nicht in Deutschland leben, wenn es nicht dafür auch noch Gesetze gibt. Nach dem Nachbarschaftgesetz ist Nachbar's Hecke zu nahe und zu hoch. Ergo, müsste man den Sichtschutz auch 'gesetzeswidrig' dicht aufstellen. Wenn man dem Nachbar das erklärt und der sein OK gibt, müsste das doch trotz Gesetz klappen, oder was meint ihr?
Die nächste Frage ist, aus was diese Wand bestehen müsste. Eigentlich würden wir gerne eine Mauer aus Bimssteinen hochziehen - das hält auch die ganzen Spinnen fern. Die fertigen Holzelemente der Baumärkte sind nicht nur zu niedrig, sondern auch recht teuer - abgesehen davon, dass die Elemente Löcher haben, wo die Hecke durchwuchern kann. Gibt es bei einer Mauer nicht noch mehr Vorschriften, so 'roter Punkt' mäßig?
Ich bin auf der Suche nach einer Problemlösung auf das Forum gestoßen und hoffe, dass ihr uns helfen könnt.
Es geht um die Einfriedung zwischen zwei Grundstücken in einem reinen Wohngebiet in BW, auf dem ein Doppelhaus steht. Die Grenze verläuft mitten auf einer niedrigen Mauer mit Kreuzzaun. Der Nachbar hatte in den 60ern (Baujahr) direkt am Zaun entlang auf seiner Seite eine Hecke gepflanzt, die der jetzige Nachbar heute unkontrolliert wuchern lässt (ca. 2,5 m Höhe mittlerweile)
Da das Kraut auch zu uns rüberwuchert, müssen wir die Hecke immer schneiden, was uns langsam auf den Zeiger geht. Wir haben daher geplant, auf unserer Seite einen recht hohen Sichtschutzzaun aufzustellen, der das Gestrüpp zum Nachbar zurückdrängt.
Nun würden wir nicht in Deutschland leben, wenn es nicht dafür auch noch Gesetze gibt. Nach dem Nachbarschaftgesetz ist Nachbar's Hecke zu nahe und zu hoch. Ergo, müsste man den Sichtschutz auch 'gesetzeswidrig' dicht aufstellen. Wenn man dem Nachbar das erklärt und der sein OK gibt, müsste das doch trotz Gesetz klappen, oder was meint ihr?
Die nächste Frage ist, aus was diese Wand bestehen müsste. Eigentlich würden wir gerne eine Mauer aus Bimssteinen hochziehen - das hält auch die ganzen Spinnen fern. Die fertigen Holzelemente der Baumärkte sind nicht nur zu niedrig, sondern auch recht teuer - abgesehen davon, dass die Elemente Löcher haben, wo die Hecke durchwuchern kann. Gibt es bei einer Mauer nicht noch mehr Vorschriften, so 'roter Punkt' mäßig?