- Registriert
- 17. März 2007
- Beiträge
- 22
Hallo,
ich hoffe, das ist das passende Forum für meine Frage?
Wir haben vor unserem Haus eine riesige Eiche stehen, die mittlerweile nicht nur an unser, sondern auch an das Dach der Nachbarn stößt.
Die störenden Äste haben wir immer geschnitten, nur sieht das nach einigen Jahren nicht mehr wirklich gut aus (halt einseitig).
Dazu kommt, dass wir durch diese Eiche ein extrem schattiges Zimmer haben, im Hochsommer vielleicht noch angenehm, in den restlichen 10 Monaten im Jahr eher als duster und drückend einzustufen.
Nach fünf Jahren hin- und herüberlegen würden wir diese Eiche nun gerne fällen lassen.
Auf dem Gemeindeamt leichte Ratlosigkeit, scheinbar hat da noch nie einer gefragt, bevor er fällt.
Eine Baumschutzsatzung gäbe es für unser Dorf nicht, jedoch könne ja evtl. das Naturschutzgesetz gelten mit allgemeinen Beschränkungen...
Ich bin nicht schlau draus geworden, die Unsicherheit des Gemeinemitarbeiters hat mich noch mehr verunsichert.
Weiß jemand da Rat? Darf man wirklich fällen, wenn es für den Ort ausdrücklich KEINE Baumschutzsatzung gibt? Oder greift dann automatisch irgendwas "höheres"?
Ich würde da ungern später Ärger für bekommen- notfalls müssten wir uns andere Lösungen einfallen lassen.
Kann man Eichen eigentlich "runterschneiden" lassen? Oder sieht das völlig daneben aus?
Ich hoffe auf eure Hilfe und wünsche ein schönes Wochenende!
Nadine
ich hoffe, das ist das passende Forum für meine Frage?
Wir haben vor unserem Haus eine riesige Eiche stehen, die mittlerweile nicht nur an unser, sondern auch an das Dach der Nachbarn stößt.
Die störenden Äste haben wir immer geschnitten, nur sieht das nach einigen Jahren nicht mehr wirklich gut aus (halt einseitig).
Dazu kommt, dass wir durch diese Eiche ein extrem schattiges Zimmer haben, im Hochsommer vielleicht noch angenehm, in den restlichen 10 Monaten im Jahr eher als duster und drückend einzustufen.
Nach fünf Jahren hin- und herüberlegen würden wir diese Eiche nun gerne fällen lassen.
Auf dem Gemeindeamt leichte Ratlosigkeit, scheinbar hat da noch nie einer gefragt, bevor er fällt.
Eine Baumschutzsatzung gäbe es für unser Dorf nicht, jedoch könne ja evtl. das Naturschutzgesetz gelten mit allgemeinen Beschränkungen...
Ich bin nicht schlau draus geworden, die Unsicherheit des Gemeinemitarbeiters hat mich noch mehr verunsichert.
Weiß jemand da Rat? Darf man wirklich fällen, wenn es für den Ort ausdrücklich KEINE Baumschutzsatzung gibt? Oder greift dann automatisch irgendwas "höheres"?
Ich würde da ungern später Ärger für bekommen- notfalls müssten wir uns andere Lösungen einfallen lassen.
Kann man Eichen eigentlich "runterschneiden" lassen? Oder sieht das völlig daneben aus?
Ich hoffe auf eure Hilfe und wünsche ein schönes Wochenende!
Nadine