Dünger-Pellets: Die Qual der Wahl?

Da gibt es schon eindeutige Ausnahmen:

baumschnittf9s2x.jpg


Quelle:

http://www.baeumeundrecht.de/pdf/bndschutz.pdf

Gruß,
Pit
 
  • Aber auch:
    In allen Bundesländern muss ohne Ausnahme die Genehmigung für das Fällen eines Baumes, auch wenn dieser auf seinem ganz eigenen und persönlichen Grundbesitz steht, einholt werden.
    (...)
    Fakt ist nur, dass immer ein Antrag auf eine Baumfällgenehmigung gestellt werden muss, bevor ein Baum gefällt wird, ansonsten können den Besitzer hohe Geldstrafen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro erwarten.
    https://www.pflanzenexperte.de/baumfaellgenehmigung/
     
  • Die Eichen sind marode. Eine ist schon abgestorben (zumindest die Krone ist tot, weiter unten sind noch ein paar Äste, die letztes Jahr noch ein paar verlorene Blätter hatten), die anderen beiden haben Sturmschäden. Die müssen sogar weg, weil das zu gefährlich ist. Kippen die auf unser Haus, wird es teuer. Aber der Grundstücksbesitzer hat nicht das Geld um die Fällung zu bezahlen. Daher wollen wir das ja in Gemeinschaftsarbeit erledigen.

    @Supernovae
    Unser Brunnenwasser ist "eigentlich" sehr sauber. Die Wasseranalyse hat mich selber überrascht, wie sauber das Grundwasser ist. Sehr wenig Kalk.
    Das große Aber ist, dass wir hier eine recht hohe Nitratbelastung im Grundwasser haben. 150 mg/l. Ist ziemlich viel Landwirtschaft um uns herum.
     
    Die Eichen sind marode. Eine ist schon abgestorben (zumindest die Krone ist tot, weiter unten sind noch ein paar Äste, die letztes Jahr noch ein paar verlorene Blätter hatten), die anderen beiden haben Sturmschäden. Die müssen sogar weg, weil das zu gefährlich ist. Kippen die auf unser Haus, wird es teuer. Aber der Grundstücksbesitzer hat nicht das Geld um die Fällung zu bezahlen. Daher wollen wir das ja in Gemeinschaftsarbeit erledigen.
    Ändert nichts daran, dass eine offizielle Fällgenehmigung beantragt und erteilt werden muss... sonst könnte das Bußgeld höher sein als jegliche Beauftragung einer (genehmigten) Fällung.
    Diese Genehmigung kostet unter 100 Euro, Bußgelder gehen bis 50.000 Euro.... und „aufmerksame“ Nachbarn und/oder Spaziergänger gibt es genügend.
     
  • Ändert nichts daran, dass eine offizielle Fällgenehmigung beantragt und erteilt werden muss...
    ..aber nur dann, wenn die jeweilige Stadt/Gemeinde eine entsprechende Baumschutzverordnung/-satzung erlassen hat. Gibt es keine Satzung, dann braucht man auch keine Genehmigung.

    Unsere Gemeinde hat beispielsweise keine Satzung erlassen. Ich kann im eigenen Garten fällen, schneiden wann ich will, sofern ich keine dort lebenden Wildtiere beeinträchtige.

    Abgekürzt, der §39 BNatSchG gilt nicht im eigenen Garten und eine Fällgenehmigung ist nur dann erforderlich, wenn eine Baumschutzverordnung erlassen wurde.

    Gruß,
    Pit
     
    Hallo feiveline,

    in deinem obigen post zitierst du die Seite „Pflanzenexperte.de", ein Online-Angebot, also eine Hobby-Seite, der Advanco GmbH, die auch unser Forum betreibt.
    Die dort gemachte Aussage ist schlichtweg falsch.

    Wenn du mal eine amtliche Seite bemühst, in diesem Beispiel „Freistaat Bayern”, kannst du folgendes lesen:

    „Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.”

    Quelle: https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/18108301606

    Ebenfalls lesenswert:

    „Vor jeder Fällung steht die Frage ob in Ihrer Gemeinde oder Stadt eine Baumschutzsatzung besteht und der entsprechende Baum unter den Schutz dieser Satzung fällt. Ist dies der Fall, so muss eine Genehmigung bei der entsprechenden Behörde eingeholt werden. Vorher darf der Baum nicht entfernt werden.”

    Quelle: http://www.der-baumpfleger.de/baumfaellungen.html

    Gruß,
    Pit
     
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