Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, die hierzu passt.
Ich habe ein Grundstück, das 2 Flurstücke hat, ein Teil ist Erholungsfläche und ein Teil ist landwirtschaftliche Fläche. Es gibt ein Häuschen von ca. 30 qm mit Strom und Wasser, wobei das Wasser vom benachbarten Kleingartenverein kommt (auch das Abwasser läuft über den Verein). Das Wasser wird im Winter wie üblich abgedreht. Wie erfahre ich, ob ich da wohnen darf - ohne schlafende Hunde zu wecken (also ohne die Gemeinde/Stadt zu fragen)? Das Grundstück ist in einer großen Stadt, ich weiß, dass dort in den 50er-60ern gewohnt wurde. Kann ich mich darauf berufen, dass das mal so war, auch wenn das Grundstück jahrelang danach nur als Garten benutzt wurde?
Wahrscheinlich ist die Kontrolle in Städten stärker als auf dem Land, außerdem habe ich ja etliche Nachbarn, die sich vielleicht nicht um ihre eigenen Angelegenheiten kümmern!?
Ich hoffe, jemand kennt sich aus.
Hey,
habe einen Supergarten, also keine Schrebergartenklitsche, zum Kauf angeboten bekommen. Das Gelände ist 3300qm groß, liegt etwa 400 m außerhalb eines Dorfes nahe Nürnberg (8km vom Zentrum) und ist von einer Ligusterhecke umfriedet. Bepflanzt ist es mit Kirschen, Äpfeln, Birnen, Quitten etc.und sogar eine Hütte mit 16qm ist dabei. Ringsrum sind nur Felder und ein kleiner Bach.Darf man da jetzt wohnen, so rein vom gesetzlichen Standpunkt aus betrachtet?
Wäre echt klasse, da man dort voll einen auf Selbstversorger-Quäker-Typ machen könnte und auch kein Vorstand vorbeischaut um mich zu rügen, wenn ich um 15 Uhr mal den Rasenmäher anwerfe.
bolbi, wer braucht schon eine Dusche![]()