Darf ich in einem Garten wohnen?

  • boah menno, bolbi....du könntest ruhig ein bissl mehr über dein neues leben schreiben.....wenigstens ein kleines bissl mehr als nur "danke ww":D

    sag schon....wie isses....?

    gruß geli...die seit kurzem das alte gartengrundstück wieder selber hat (bzw. der sohn und seine holde)
     
  • ...da er nicht laufen kann, hat er etwas Angst wegen der ganzen Vogelgeräusche etc und miaut immer nach mir, wenn ich ihn auf ein Tuch in der Wiese gelegt habe. Wenn ich ihn allerdings durch den Garten trage, ist er immer mit riesen Augen an allem interessiert.

    ade
    bolban
     
  • Hallo bolban
    Wohne nun fast schon 11 Monate in einen eigentumtsgarten ca 500q.

    Mit einer Laube von 30q Meter ca. und einen kleinen schuppen und einer Terrasse.
    Habe zwei Stromerzeuger Diesel & Benziner und zwei 40 watt Solarzelle auf dem Dach.
    Mein Garten befindet sich in einer Schrebergarten Anlage somit habe ich im Sommer Wasser bekomme nur das Wasser vom Schrebergärten ansonsten habe ich keine Verpflichtung gegenüber dem Verein.
    Habe 400 ah Batterien die ich hin und wider auflade sollte es die sonne nicht schaffen.
    Habe in meinen Garten 2 hassen im Gewächshaus.
    Das Badezimmer habe ich mit einer richtigen tollte und dusche ausgestattet.
    (Propangas Durchlauf Erhitzer)
    Habe dort auch eine kleine Küche mit Gasherd und Ofen.
    Ich finde es auch das die mieten in Deutschland überhand nehmen und ich sehe es nicht mehr ein Geld für das wohnen Monatlich zu zahlen.
    Internet habe ich auch über UMTS und ein Postfach wo meine Post hin geht.
    Mein PKW ist über meine Freundin angemeldet da ich ja keinen offiziellen Wohnsitz habe.
    Den ersten Winter habe ich schon hinter mir (Frühmorgens wahren es oft nur 5-7 Grad da der offen oft ausgegangen war.)

    Aber fühle mich wesentlich wohler als in einer mietwohnung.
    gruß
    hard:o
     
    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage, die hierzu passt.

    Ich habe ein Grundstück, das 2 Flurstücke hat, ein Teil ist Erholungsfläche und ein Teil ist landwirtschaftliche Fläche. Es gibt ein Häuschen von ca. 30 qm mit Strom und Wasser, wobei das Wasser vom benachbarten Kleingartenverein kommt (auch das Abwasser läuft über den Verein). Das Wasser wird im Winter wie üblich abgedreht. Wie erfahre ich, ob ich da wohnen darf - ohne schlafende Hunde zu wecken (also ohne die Gemeinde/Stadt zu fragen)? Das Grundstück ist in einer großen Stadt, ich weiß, dass dort in den 50er-60ern gewohnt wurde. Kann ich mich darauf berufen, dass das mal so war, auch wenn das Grundstück jahrelang danach nur als Garten benutzt wurde?

    Wahrscheinlich ist die Kontrolle in Städten stärker als auf dem Land, außerdem habe ich ja etliche Nachbarn, die sich vielleicht nicht um ihre eigenen Angelegenheiten kümmern!?

    Ich hoffe, jemand kennt sich aus.
     
  • Hallo tina1,

    was ist das für eine http-Seite bzw. was willst du sagen?
     
    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage, die hierzu passt.

    Ich habe ein Grundstück, das 2 Flurstücke hat, ein Teil ist Erholungsfläche und ein Teil ist landwirtschaftliche Fläche. Es gibt ein Häuschen von ca. 30 qm mit Strom und Wasser, wobei das Wasser vom benachbarten Kleingartenverein kommt (auch das Abwasser läuft über den Verein). Das Wasser wird im Winter wie üblich abgedreht. Wie erfahre ich, ob ich da wohnen darf - ohne schlafende Hunde zu wecken (also ohne die Gemeinde/Stadt zu fragen)? Das Grundstück ist in einer großen Stadt, ich weiß, dass dort in den 50er-60ern gewohnt wurde. Kann ich mich darauf berufen, dass das mal so war, auch wenn das Grundstück jahrelang danach nur als Garten benutzt wurde?

    Wahrscheinlich ist die Kontrolle in Städten stärker als auf dem Land, außerdem habe ich ja etliche Nachbarn, die sich vielleicht nicht um ihre eigenen Angelegenheiten kümmern!?

    Ich hoffe, jemand kennt sich aus.



    hallo,

    nagel mich nicht fest, aber ich glaube das du in ausgewiesenen erholungsflächen maximal am wochenende wohnen darfst.
     

  • Na nun habe ich 2,5 Jahre hinter mir es ist nicht leicht dort zu wohnen,einmal wollten schon ein paar Leute bei mir einbrechen hatte glück Kamm gradedazu.

    hatten auch Benzin dabei die Jungs denke ich weiß wer es war nur diebeweise.

    Hatte zu der Zeit keineVersicherung nun habe ich alles versichert.

    Auf dem Papier darf man dort nicht wohnen, jedoch bei Eigentum wer will dawas sagen ,,,wenn arbeiten Ämter langsam und sie müssen erst mal einen dasdauernde wohnen beweisen.

    Im Übrigen vor einigen hundert Jahren war so was normal nur heute seitwenigen jahren wird einen so was verboten.

    Na ja lange werde ich es wohl nicht mehr machen eine Wohnung hat schon wasaber zur Selbstfindung immer wieder denn da hat man ruhe.


     
  • Lieber Bolban!
    Da ich eine sehr großen Garten habe, habe ich, da der Weg oftmals zu weit ist um ins Haus zu rennen u. aufs Kloo zu gehen, eine Humus-Toilette konstruiert. Mein Mann, geil auf jegliches Bauen,- hat das sofort in die Tat umgesetzt. Seit vielen Jahren verrichte ich so mein Kloo-Geschäft auf meiner Humus-Toilette. Wenn der (verborgene ) Eimer voll ist,kommt er nach rechts u. wird ausgetauscht mit einem leeren Eimer.Der Inhalt soll ja verrotten, u. das braucht eine gewisse Zeit mit Hilfe von Sägmehl u. anderem, organischen Material. Wenn der 2. Eimer voll ist, impfe ich mit dem Inhalt des 1. Eimers meinen großen Kompost (Wall). Ich habe mir Forschungs-Ergebnisse besorgt, u. diese innen an die Tür meines Kloo-Häuschen geheftet, damit ich für jegliche Besucher-Kritiken gewappnet bin. Ich habe von meiner Humus-Toilette gleich einen Plan gezeichnet,- den ich schon öfter Garten/Grundstücksbesitzern weitergeben konnte.
    Lieber Bolban, falls Du auch Bedarf hast, melde Dich mit Deiner Adresse.
    Ich finde Dein Gartenleben prima.
    Gruß von Eisenkraut.
     
    Hey,

    habe einen Supergarten, also keine Schrebergartenklitsche, zum Kauf angeboten bekommen. Das Gelände ist 3300qm groß, liegt etwa 400 m außerhalb eines Dorfes nahe Nürnberg (8km vom Zentrum) und ist von einer Ligusterhecke umfriedet. Bepflanzt ist es mit Kirschen, Äpfeln, Birnen, Quitten etc.und sogar eine Hütte mit 16qm ist dabei. Ringsrum sind nur Felder und ein kleiner Bach.Darf man da jetzt wohnen, so rein vom gesetzlichen Standpunkt aus betrachtet?

    Wäre echt klasse, da man dort voll einen auf Selbstversorger-Quäker-Typ machen könnte und auch kein Vorstand vorbeischaut um mich zu rügen, wenn ich um 15 Uhr mal den Rasenmäher anwerfe. :D

    bolbi, wer braucht schon eine Dusche:confused::D

    Das kommt sicher darauf an wie es in den Vorständen geregelt ist. In unserer Gartenanlage bestehen keine Vorschriften da wir ja kein Verein sind sondern die Gärten sind von Privat vermietet. Meine Enkelkinder bauen schon mal die Zelte auf und schlafen im Garten. Auch ich habe schon oft in meiner Laube geschlafen.

    LG
    Kalla
     
    Hallo,

    es gibt wohl ein Gesetz von 1800 und ein paar Zerquetschten, in dem es rechtens ist, in einem Garten zu wohnen. Dann, wenn dort Viehhaltung betrieben wird.
    Es ist dann erlaubt, Stallgebäude zu errichten, Vorratsgebäude und ein kleines Wohngebäude.
    Ein Bekannter hatte sich darauf berufen, wohnt nun im Garten.
    Vielleicht kann man mal das Gesetz ausfindig machen. Wir werden mal nachfragen.

    LG von M.
     
    dürfte sich wohl um ein Landesgesetz von S-A handeln; denn Bayern hatte damals seine eigenen ...

    n.
     
    Nicht im Landesgesetz sowas regelt der bebauungsplan der gemeinde. Und die sind hier viel lockerer als im Süden wir mussten nicht mal, wie so oft geschrieben, unsere Dachentwässerung ans Abwassernetz anschliessen.

    Suse
     
    @Suse
    da gehts um alte Rechte und Gesetze, die nicht bundesweit gelten ... ist wie mit dem Bayerischen Brennrecht - ebenfalls von 18hundertschnee

    n.
     
    Hallo,

    zu der damaligen Zeit gab es noch kein Land Sachsen-Anhalt im Deutschen Kaiserreich.

    Unser kleiner Nachbarort wird dann wohl eher zum Herzogtum Braunschweig gehört haben. Denn die Grenzlinie verlief hier ganz in der Nähe, es existieren auch noch Grenzsteine dort.

    Man müsste mal einen "Rechtsverdreher" fragen, der sich mit alten Gesetzen auskennt:)

    LG
     
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