Brunnenbohren in Berlin

Johgli

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24. Apr. 2007
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Hallo erstmal an alle, bin neu hier im Forum.

Nun zu meiner Frage, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich habe in Berlin ein Grundstück ca. 400m² mit vielen Beeten und Rasen. Da bei dem derzeitigen Wetter und bei den heißen Sommern die Menge an Brauchwasser noch zunehmen wird, bin ich am überlegen mir einen Brunnen bohren zu lassen. Versuche nun schon seit einiger Zeit im Internet genaueres rauszufinden, wie zum Beispiel die Rechtslage in Berlin ist. Ist ein Brunnen Genehmigungspflichtig, fallen noch weitere Kosten für das geförderte Wasser an und was ist sonst noch zu beachten?
Ich habe leider auch noch nicht auf die Tiefe des Grundwasserspiegels herausfinden können, die näheren Nachbarn haben keinen Brunnen, wo bekomme ich die Tiefe am besten raus?


Vielen Dank schonmal für eure Antworten!
 
  • hallo johgli,

    ich bin ganz in deiner näche auch gerade am thema "brunnen" dran, da ich aber schon in brandenburg wohne, kann ich dir die genaue rechtslage in berlin leider nicht sagen, aber:

    die tiefe des örtlichen grundwasserspiegels kannst du ebenso wie die evtl nötigen genehmigungen, vorschriften usw.. beim örtlichen wasserverband erfahren, in deinem fall die berliner wasserbetriebe. bitte klick mich.

    gruß

    anja ;););)
     
    Hallo zusammen,

    ich bin auch aus Berlin und habe nur einen kleinen Garten (seit Anfang des Jahres). In dem Zusammenhang habe ich mich bereits schlau gemacht und war auch schon bei den Berliner Wasserbetrieben.

    Hier mein erfragtes Wissen zu dem Thema:
    Der Brunnen ausschließlich zur Gartenbewässerung ist nicht genehmigungspflichtig, muss aber angezeigt (also gemeldet) werden. Und zwar nicht bei den Wasserbetrieben sondern bei der "Senatsverwaltung für Stadtentwicklung" Referat VIII. Dort wird eine wasserrechtliche Befreiung erteilt oder versagt. Was auch immer das im Einzelnen bedeutet. Die Wasserbetriebe haben das laienverständlich für mich so ausgedrückt:
    Der Brunnen muss nicht genehmigt werden. Beim Melden (Anzeigen) des Brunnens wird die wasserrechtliche Befreiung erteilt. Die ist wichtig, weil man sonst eigentlich "Grundwasserentnahmeentgeld" zahlen müsste. Das müssen private Gärtner in der Regel eben nicht. Wenn man diese Befreiung nicht einholt, fördert man quasi "schwarz" Wasser, umgeht die Gebühren und muss bei einer Anzeige mit einer Geldbuße rechnen.

    Den Grundwasserspiegel kann man auch dort erfragen. Laut Webseite der Senatsverwaltung ist folgende Dame zuständig:

    Baumaßnahmen im Grundwasser
    Grundwasserförderung (Erlaubnisverfahren für Brunnen)
    Grundwasserschutz
    Wasserschutzgebiete (Genehmigungs- und Befreiungsverfahren)
    Frau Hähnel Tel. 030 9025-2058
    Korrektur:
    Habe eben dort nochmal angerufen, weil ich das Thema jetzt für mich auch nochmal anschieben wollte und folgendes erfahren:
    Frau Hähnel hat mich für Fragen rund um den Brunnenbau an Herrn Siegel Tel 9025-2013 und für die Auskunft bzg. Grundwasserstand an Herrn Schneemann Tel. 9025-2035 verwiesen.

    Ansonsten mal durch die Seiten der Senatverwaltung wühlen:
    Home/ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin

    Hoffe, das hilft Dir erstmal weiter.

    ciao, claudia
     
    Zuletzt bearbeitet:
  • So ich habe heute auch mal bei Herrn Siegel angerufen und er sagte mir, dass man in Lichtenrade 20-30m Tief bohren muss, und das man bei solch einer Tiefe das genehmigen lassen muss - kosten 127€.
    Die Genehmigung kann wohl ziemlich lange dauern, es fallen dann aber keine weiteren kosten mehr an solange man nicht mehr als 6000m³ verbraucht, was schwer werden wird, wenn ich meinen Garten nicht zum Sumpf umwandeln will.

    Könnt ihr mir denn einen guten Brunnenbohrer empfehlen in Berlin oder Umgebung.
    Ich habe jetzt mal für den gesamten Vorgang 2000€ geplant ist das realistisch?

    Danke schonmal für weitere Informationen
     
  • Also 20 bis 30 Meter klingt sehr utopisch. Ich weiß von einem Brunnen aus Zehlendorf, dass da das Wasser 4,5 Meter unter Gel#ndeoberkante liegt.

    Die optimale Auskunft kriegst Du von der Grundwasser-Meßstelle. Die sagen Dir auch, in welchen Tiefen was für Gesteine herumliegen.
     
    Hallöchen,

    also 20-30m halte ich eher für den Wert "über normal Null". Das war jedenfalls die erste Auskunft von dem Herrn Schneemann bei der Landesgeologie. Danach hat er dann nachgesehen, wie hoch "mein" Ort liegt und daraus errechnet sich dann die tatsächliche Bohrtiefe.

    Beispiel: Grundwasserspiegel Treptow 32 m über N.N.
    Höhenlage Treptow 35 m über N.N.

    daraus ergibt sich, dass das Grundwasser auf ca. 3 m unter der Geländeoberkante zu finden ist.

    ciao, claudia
     
  • Hallo,

    wie kann ich denn rauskriegen in welcher Höhe über NN ich liege? Angeblich soll das Grundwasser bei mir bei 26 m über NN liegen.

    Gruß
     
    Hallo Gartenfreunde,

    ich bin neu hier und würde gerne von wissen, ob sich sein Vorhaben, sich einen Brunnen bohren zu lassen, in die Tat umgesetzt hat.
    Ich habe einen kleinen Garten in Berlin-Zehlendorf und spiele auch mit dem Gedanken mir einen Brunnen bohren zu lassen. Letztes Jahr verbrauchte ich unglaubliche 16m³ Gartenwasser, abgesehen von einigen Regentonnen, die zusätzlich noch geleert wurden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Gartenneuling14
     
    So ihr habt ja noch fleißig geantwortet.
    Toffifee: Also du hattest ja geschrieben, dass dir die Frau die Auskunft gegeben hatte, dass man den Brunnenbau nur anzeigen muss, ist das nun abhängig von der Tiefe oder warum erzählt mir der andere Herr was ganz anderes? Oder sagt er mir das mit der Tiefe nur weil ich dann was bezahlen muss, mir kommt das doch etwas komisch vor.
    Ein Nachbar sagte mir das die Handpumpen, die es früher noch häufiger gab eine Grundwassertiefe von max 7m haben. Bei mir stehen davon welche in ca. 500m Entfernung. ich kann mir nicht vorstellen, dass bei ebener Fläche das Grundwasser 15m abfällt.

    Ich bin jetzt am überlegen wie ich das am besten rausfinde.
    Vielen Dank schonmal für eure weitere Hilfe
     
  • Hallo an alle Brunnen..... bauer sucher finder ....

    Hier ein Link wo Ihr euch über die Berliner Grundwasserverhältnisse informiren könnt.
    Die Karte mit den Flurabstand = Brunnentiefe ist dort auch zu finden.

    Gruß Gartenneuling 2802
     
  • Also wenn ich das Wassergesetz jetzt richtig verstehe ist das scheinbar willkürlich.
    Ansich muss man es nur anzeigen mit Lageplan etc. und wenn innerhalb des ersten Monats kein Einspruch kommt, darf man seinen Brunnen bohren lassen, aber ansich können sie jederzeit einspruch nehmen.
    Was für mich daraus noch nicht ersichtlich ist, ist ob das Anzeigen auch schon Geld kostet oder nicht.
     
    Brunnenbau Genehmigung

    Wenn ich das Wassergesetz von 2005 richtig interpretiere muß man den Brunnen nicht anzeigen wenn das wasser nur für den privaten Garten genutzt wird.
    Sehr wohl muß mann aber Erdarbeiten anzeigen die das Grundwasser berühren, egal welche,Brunnenbauen gehört autumatisch dazu, wenn dann innerhlb von einem Monat keine Antwort erfolgt so kann man loslegen.
    Probleme giebt es bestimmt in Wasserschutzgebieten - was verständlich ist.
    Wenn aber alle Kleingärtner loslegen so hat der Senat ganz schön zu tun.
    Ich müsste mal nachfragen, weil ich den alten Brunnen stillgelegt habe und einen neuen errichtet habe, sind ja beides erdarbeiten.
    Hier noch einmal der Link zum aktuellen Wassergesetz,unden Grundwasserseiten.
    Wasserrecht / Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin
    WHG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
    Umweltatlas: Wasser / Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin

    Gartenneuling2802
     
    Hallo zusammen,

    ich hab mich jetzt auch mal durch das Wassergesetz gekämpft und nochmal meine Quellen bei den Wasserbetrieben befragt.

    Gartenneuling2802's Interpretation würde ich unterschreiben :-) - So verstehe ich das auch.

    Meine Quellen bei den Wasserbetrieben haben mir gesagt, dass sie noch von keinem einzigen Fall wüßten, wo innerhalb des einen Monats ein Einspruch kam - bezogen auf private Gartenbewässerung.

    .... So schnell sind die beim Senat wohl nicht *kicher*, ist da meine Vermutung.

    Was mich ja mal interessiert - und da hab ich noch keine Antwort gefunden - kann ich das als Mieter eigentlich auch in die Wege leiten ?
    Ich warte ja immernoch auf eine Reaktion meines Eigentümers auf den Brunnenvorschlag - der schweigt sich aber aus. Ich ging bisher davon aus, dass ich als Mieter die Genehmigung des Eigentümers bräuchte bzw. der Eigentümer den Brunnen anzeigen müsste. Mittlerweile bin ich mir da aber gar nicht mehr so sicher, denn die Kleingärtner in den Kolonien sind doch auch "nur" Pächter und nicht der Eigentümer......

    mhhh - weiß vielleicht jemand, wie sich das rechtlich verhält ?

    ciao, claudia
     
    Halo claudia,

    Du hast Dir die Antwort schon gegeben,

    denke immer daran Du bist "nur" Pächter/in.

    Wenn Du den Brunnen bohren läßts und der Eigentümer/Vermieter damit nicht einverstanden ist, bleibst Du auf den Kosten sitzen. Bei einem Auszug hast 0,00 Chancen, das Geld zurückzubekommen. Eigentümer/Vermieter reiben sich dann die Hände.

    LG
    Dieter, der entweder den Vermieter nerven würde, oder das Projekt zu den Akten legen würde
     
    Wenn Du den Brunnen bohren läßts und der Eigentümer/Vermieter damit nicht einverstanden ist, bleibst Du auf den Kosten sitzen. Bei einem Auszug hast 0,00 Chancen, das Geld zurückzubekommen. Eigentümer/Vermieter reiben sich dann die Hände.
    Ja, das stimmt zwar schon aber da der Eigentümer bzw. Vermieter von einen solchen Brunnen rein gar nichts hat (er muss die Wasserrechnung ja schliesslich nicht bezahlen) wird es ihm wahrscheinlich am Allerwertesten vorbei gehen. Ausserdem macht sich solch ein Brunnen in einen Garten schon in ganz kurzer Zeit bezahlt, schon allein deshalb würde einfach auf eigene Faust einen solchen Brunnen bohren lassen.
     
    Huhu zusammen,

    also Dieter, mir ging es weniger darum, mein Geld zurückzubekommen - davon gehe ich eh' nicht aus.
    Im Zweifel könnte man sich bei einem etwaigen Auszug ja mit dem Nachmieter einigen bzw. wenns ganz zerstritten läuft, einfach zuschütten.

    Mir ging es eher um die Fragestellung, ob mir der Eigentümer rechtlich irgendwie an die Karre fahren kann. Ich konstruiere mal die Situation:
    1. Ich bohre auf eigene Kosten und ohne den Eigentümer fragen meinen Brunnen.
    2. Aus irgendwelchen Gründen erfährt der Vermieter davon und ist sauer.

    Könnte der mir z.B. daraufhin einfach die Wohnung kündigen oder irgendwas in der Art ?
    Ich überleg halt nur, was für ein Risiko (hoffentlich keins) ich eingehe, wenn ich auf eigene Faust loslege.

    Ciao, claudia
     
    Könnte der mir z.B. daraufhin einfach die Wohnung kündigen oder irgendwas in der Art ?
    Ich überleg halt nur, was für ein Risiko (hoffentlich keins) ich eingehe, wenn ich auf eigene Faust loslege.
    Ich sage es gleich wie es ist - ich habe keine Ahnung. Aber... hier bei uns haben sämtliche Nachbarn einen Brunnen im Garten und niemand hat seinen Brunnen irgendwo angemeldet oder einen Aufwand zur Genehmigung betrieben. Ich meine, so ein Rohrbrunnen ist ja nun auch keine grosse Sache. Da schaut halt ein kleines Rohr aus dem Boden, mehr nicht. Dabei von Baumassnahmen zu sprechen ist ja allein fast schon ein Witz. Schlimmstenfalls sägt man das Rohr ab und schüttet es zu und fertig.
     
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