Besitzer gesucht...

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11roma09

Guest
Hallo
Bei mir in der Nähe gibt es einen wunderschönen, einzeln stehenden Garten. Er sieht seit Jahren unbenutzt aus. Ich würde gerne rausfinden wem dieser gehört. Wo geht sowas?
 
  • Katasteramt = Flurstücknummer
    Grundbuch (Amtsgericht) = Eigentümer

    Oder wenn in kleinere Ort - Einfach Fragen (Einwohner, Bürgermeister, Dorftratschtanten, usw., usw.)

    Zuerst die kurzeste und einfachste Weg gehen.

    SG
    Mark
     
  • Im Katasteramt sind nur die Grundstücke verzeichnet.
    Wem welches Eigentum (nicht Besitz!) daran gehört, steht im Grundbuch, I. Abteilung.
    Das Grundbuchamt befindet i.d.R. als Abteilung beim örtlich zuständigen Amtsgericht.

    Tono... würde dort mal nachfragen


    EDIT:
    Rhoener55 hat sich vorgedrängelt *zwinker*
     
  • Danke für die schnellen Antworten...

    Das heist ich rufe mal beim Amtsgericht an.
     
    Naja... ich fürchte, da wirst Du dich schon hinbemühen müssen.
    Die lesen dir da nichts vor.

    Tono... gründlich
     
  • Hallo nochmals,

    Und zuerst brauchst Du den Flurstücknummer. Wenn Du zum Amtsgericht gehst und sagst "wem gehört das garten bei XXX - Sie wissen schon, zwischen den Rapsacker und Weizenfeld", muß der Beamte/in schon sehr ortskundig sein um den Grundstück festzustellen.

    Gruß,
    Mark
     
    guten tag!

    ich vermute mal, du bekommst dort keine auskunft. die werden sich dort auf den datenschutz berufen. ist mir schon mal so passiert.

    gruss

    fabia
     
    Dazu hätte ich dann auch mal ne Frage.

    Bei uns im Nachbarort steht seit 2 Jahren ein Bauernhof leer. Die Stallungen usw sind schon fast Baufällig. Aber das Wohnhaus ist nur ca 10 Jahre alt.
    Es ist definitiv klar das dort niemand mehr wohnt.
    Bekomme ich auch dabei nur übers Amtsgericht raus wem das gehört oder kann man sich dabei an jemand anderen wenden?(Makler etc) Nachbarn gibt es dort auf kurzer Strecke nicht. Es liegt ziemlich weit außerhalb.
     
    Hi!

    Ein "berechtigtes Interesse" ist zur Einsicht in das Grundbuch erforderlich. Und die Anhörung des in den betreffenden Grundbüchern eingetragenen Eigentümers.

    Einfacher ist das Interesse zu begründen, wenn man Journalist ist (Az. 1 BvR 1307/91). Warum auch immer ...

    Bye
    -John
     
  • Hi,

    Deswegen sagte ich schon - kurze Wege gehen!

    Im Ort einfach fragen. Z.B. Grundstücke in die Feldflur - einfach der nächste Bauer (die Landwirte kennen sich aus) der mit'm Traktor vorbeikommt fragen! Dorfpostbote (zumindest früher), Gemeindearbeiter, Tante Emma Laden, Bäcker, usw. können (und häufig wollen) Auskunft geben - alles natürlich vorausgesetzt das es -nicht- um eine größere Stadt handelt.

    Beispielsweise kann der Bürgermeister oft helfen (und auch Tips geben - z.B. wenn Gemeinde Vorkaufsrecht hat, oder Grundstück/Haus/Hof eine zerstrittene Erbengemeinschaft gehört, oder andere unangenehme Dinge).

    Gruß,
    Mark
     
    Zuletzt bearbeitet:
  • Das ist ja das Problem......es ist in München und deswegen weiß ich nicht bei wem ich anfangen soll. ;-)

    Die direkten Nachbarn wissen nix.
     
    Wir haben das doch schon geklärt, siehe oben.

    Wenn Du an dem Grundstück wirklich interessiert bist, dann machst Du dich jetzt auf den Weg zum Katasteramt und zum Grundbuchamt.

    Dort trägst Du dein Anliegen vor. Die Beamten in München sind gewiss nicht bockiger als anderswo und wenn Du freundlich vorträgst, warum Du das wissen musst, dann wird man dir dort schon weiterhelfen, auch wenn Du kein Journalist bist.

    Tono... muntert dich auf, nicht gar so schüchtern zu sein
     
    Das ist ja das Problem......es ist in München und deswegen weiß ich nicht bei wem ich anfangen soll. ;-)

    Die direkten Nachbarn wissen nix.



    Paß auf,

    so wie Tono Dirs gesagt hat stimmt, nur Du mußt mit einer Gebühr rechnen, so ist es hier in Duisburg zumindest üblich. Wie hoch der Gebührensatz allerdings ist - keine Ahnung, würde ich vor allen anderen Dingen fragen..
     
    Wenn das Wohnhaus nur 10 Jahre alt ist hast du Chance Auskunft zu erhalten. Wir haben hier Grundstücke, da weiß keiner wem sie gehören, denn im Grundbuch steht ein Herr Beier, aber eine Erbengemeinschaft Beyer glaubt es geerbt zu haben. Das stimmt vielleicht, nur schreiben sie sich anders. Unser Flurstück daneben gehörte dieser Erbengemeinschaft, war auch so im Grundbuch eingetragen.
     
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