Bauliche veränderun ???

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02. Aug. 2008
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Bauliche veränderung ???

Hallo ich möchte am Haus meiner Schwiegereltern aus einem Fenster eine Balkontür machen, um in den Garten zu kommen.

Darf ich das ?

Ist das eine Bauliche veränderung ?

Brauche ich eine Genehmigung ?

zur Info es ist in der Paterre!

Liebe grüsse

Liam1905
 
Zuletzt bearbeitet:
  • hi liam,
    ich denke nicht das das baulich genehmigt werden muß. das einziege was ich mir vorstellen kann ist eine mitteilung an deine versicherung zwecks versicherungsschutz. denn eine glastür stellt ein höheres risiko als ein fenster dar.
     
    Hallo!

    Also wenn es eine Eigentumswohnung ist mit anderen Eigentümern im Haus, dann würde ich mit denen reden und fragen ob es sie stört.
    Meine Eltern müssen alles mit den anderen Eigentümern absprechen und da wird eh immer gleich JA gesagt. Aber sie sehen es gern wenn man fragt.
    So ist der Frieden da und paßt scho!

    Bei uns in der Gemeinde müssen wir alle Sachen die wir am Bau ändern auf der Gemeinde Bewilligen lassen. Da werden dann die umliegenden Nachbarn für eine Anschauung her gerufen und wenn man nicht kommt ist es eine Beführwortung.
    Total dumm aber irgendwie gut so! So kann man danach nie sagen DAS WOLLTEN WIR ABER NICHT!

    Liebe Grüße Sandra​
     
  • nabend

    alles schön und gut, aber die frage bleibt immer noch "ist es eine bauliche veränderung"

    kann ich das machen wie will ich, oder muß ich mir das vom bauamt genehmigen lassen.

    ich will da keine schlafenden hude wecken, darum frage ich euch.

    euer liam1905
     
  • Prima,
    da würde ich doch wohl zu gerne mal wissen, warum mein Posting gelöscht
    wurde:confused::confused::confused:
    fredman
     
    liam1905, die Baubestimmungen variieren von Gemeinde zu Gemeinde, bei uns wäre eine Veränderung einer Fenstergröße baugenehmigungspflichtig, weil sich die Ansicht ändert. Also doch einfach mal beim Bauamt anrufen und nachfragen, kannst es ja anonym machen.
     
  • Liam, welche anderen Ideen - es gibt doch nur zwei Möglichkeiten, entweder Du brauchst eine Baugenehmigung oder aber nicht. Und im ersteren Fall gibt es auch nur zwei Möglichkeiten, entweder Du holst die Baugenehmigung ein oder eben nicht und baust es einfach so um. Hat das Fenster wenigstens schon die richtige Breite? Denn dann ist es ja einfach, weil Du keinen neuen Sturz setzte musst.
     
    liam1905, die Baubestimmungen variieren von Gemeinde zu Gemeinde, bei uns wäre eine Veränderung einer Fenstergröße baugenehmigungspflichtig, weil sich die Ansicht ändert.
    Also mal ehrlich... manchmal frage ich mich schon in was für einen Staat ich hier lebe. Solche, meiner Meinung nach, vollkommen idiotische Regelung gab es in diesen Ausmass ja noch nicht mal in der ehemaligen DDR... und das will ja verdammt was heissen.
    a010.gif

    Sorry, aber über solchen Schwachsinn könnte ich mich echt aufregen. :evil:

    Ansonsten muss ich einigen hier recht geben. Einfach mal im Bauamt anfragen, dann hat sich die Frage schnell erledigt.
    Ach ja... und wenn man nicht gerade eine Glasbruchversicherung hat (was nachweisslich die am meisten nicht in Anspruch genommene Versicherung ist), dürfte das der Hausversicherung eigentlich egal sein.
     
    Frank, genau deswegen würde ich eine Fenstergrößenveränderung nicht genehmigen lassen: "Wer viel fragt, geht viel irr." :D
     
    Frank, genau deswegen würde ich eine Fenstergrößenveränderung nicht genehmigen lassen: "Wer viel fragt, geht viel irr." :D
    Ja sicher... ehrlich gesagt, ich wäre gar nicht erst auf die Idee gekommen das so eine, an und für sich doch vollkommen lächerliche Lapalie von behördlichen oder öffentlichen Interesse wäre. :D

    Andererseits... nun ja, man kennt ja deutsche Behörden. Ich habe diesbezüglich in den letzten Jahren wirklich schon haarsträubende Dinge lesen müssen. Deswegen kann ich es andererseits auch wieder verstehen wenn jemand lieber ganz sicher gehen möchte.
     
    Hallo,


    durch die Vergrößerung eines Fensterloches zur Türe dürften es doch keine statischen Veränderungen geben.

    Wenn die Türe nun eingebaut ist, wer will denn dann behaupten, dass die Türe neu eingebaut und nicht schon mit dem Bau des Hauses errichtet wurde?

    Eine kriminaltechnische Untersuchung zur Feststelluing des Baudatums wird das Bauamt sicherlich nicht vornehmen lassen, sollte

    1.es von der Sache Wind bekommen
    und
    2. eine Baugenehmigungspflicht vorgelegen hätte.

    Gruss

    Iru
     
    Hallo,


    durch die Vergrößerung eines Fensterloches zur Türe dürften es doch keine statischen Veränderungen geben.

    Wenn die Türe nun eingebaut ist, wer will denn dann behaupten, dass die Türe neu eingebaut und nicht schon mit dem Bau des Hauses errichtet wurde?

    Iru

    nur mal so nebenbei, in gebäudezeichnungen auf dem amt sind türen und fenster
    auch eingezeichnet.
     
    Das Bauamt kassiert auch nur das Geld,meist werden die Nachbarn gefragt ob es ihnen stört was man da machen will so war es bei einem Verwandten der machte aus einen Fenster eine Einfahrt.Da kam einer vom Amt nahm 60 € und die Nachbarn segneten es ab,also immer gut mit den Nachbarn sonst darf keine Blume im Fenster hin und her gerückt werden "lach".
     
    nur mal so nebenbei, in gebäudezeichnungen auf dem amt sind türen und fenster
    auch eingezeichnet.
    Zumindest theoretisch... denn in der Praxis liegen oft genug ältere, jahrzehntealte Bauunterlagen in irgendwelchen Archiven herum, die kein Mensch mehr anrührt. Ein grosses Problem das es oft bei Gemeinden gibt, die irgendwann mal in Nachbarstädte eingegliedert wurden.

    Das Bauamt kassiert auch nur das Geld,meist werden die Nachbarn gefragt ob es ihnen stört was man da machen will so war es bei einem Verwandten der machte aus einen Fenster eine Einfahrt.Da kam einer vom Amt nahm 60 € und die Nachbarn segneten es ab,also immer gut mit den Nachbarn sonst darf keine Blume im Fenster hin und her gerückt werden "lach".
    Ganz ehrlich... ich weiss wirklich nicht was die Nachbarn damit zu tun haben. :confused: Ich meine, eigentlich dürfte es doch wirklich nicht soweit gehen, das nur allein auf Grund einer rein äusserlichen Geschmacksfrage der Nachbarn, direkt in das Eigentumsrecht von Menschen eingegriffen wird. Manchmal frage ich mich, in was für einer Gesellschaftsordnung wir hier eigentlich leben. :rolleyes:
     
    Zumindest theoretisch... denn in der Praxis liegen oft genug ältere, jahrzehntealte Bauunterlagen in irgendwelchen Archiven herum, die kein Mensch mehr anrührt. Ein grosses Problem das es oft bei Gemeinden gibt, die irgendwann mal in Nachbarstädte eingegliedert wurden.

    QUOTE]
    schon klar, aber hier wurde ja von den plänen gesprochen, die bei einem neubau zugrunde liegen.


    aber wie auch immer, ein anruf beim bauamt und die frage dürfte beantwortet sein.
     
    Das fragte ich mich auch so!Aber wenn es ihnen und der Ansicht stört ist es halt vorbei mit der Freundschaft!:)
    Ja, es gibt ja auch unzählige Verordnungen und Gesetze darüber.
    Ich gehe halt immer von mir selbst aus. Nach dem Motto... was geht mich das Haus unserer Nachbarn an, es gehört mir nicht und deshalb habe ich auch kein Recht darüber zu bestimmen welche Farbe es hat, wo die Tür oder die Fenster sind... ja selbst der Garten geht mich doch im Grunde genommen überhaupt nichts an. Und das bsw. einige Bäume und Sträucher grösser werden und Schatten geben... ach du liebe Zeit, damit muss man nunmal leben wenn man ein Haus inmitten einer grösseren Wohnsiedlung baut oder kauft. Und umgekehrt sehe ich das bei unseren Haus genau so. Aber viele Menschen denken da leider ganz anders darüber. Ich jedenfalls verstehe das überhaupt nicht.
     
    Ich sehe das auch so!
    Mir ist es egal was mein Nachbar macht.

    Aber meiner Freundin hat ein Nachbar der ihr eine total häßliche betonierte Wand vor die Nase gesetzt hat.

    Laut Gemeinde wurde das nicht genehmigt. Auch die anderen Nachbarn haben sich beschwert. Da ist dann im nachhinein eine Baubegutachtung festgesetzt worden. Der hätte dann die Mauer abreißen müssen. Die Nachbarn haben dann aber gemeint das er sie verschönern muß und dann wäre gut. Das hat er gemacht. Er hat sie bepflanzt aber nach 2 Jahren! Das fanden alle nicht grad gut und der Nachbar ist nicht mehr wirklich ihr Freund!

    Wo zieht dann da die Gemeinde die Grenze? Ab wann ist etwas Genehmigungspflichtig?
    Ein Wintergarten nachträglich machen? Eine riesen hässliche Mauer? Ein zusätzliches Fenster? Eine Türe?

    Ich selber finde es auch egal ob da jemand ein Fenster oder eine Türe hat! Ist es ja warscheinlich auch praktischer!!!
    Mir ist es total wurscht wenn mein Nachbar sein Garten vernachlässigt oder ganz peniebel ist!
    Ich denke auch das die Gemeinde auch nicht nein sagt zu solchen Dingen wie eine Türe.
    Aber eben wo ziehen sie Grenzen.

    Ich sag sowieso immer "Kannste machen!" Denn vielleicht mag ich ja auch mal was machen!!!!

    Liebe Grüße Sandraq
     
    Aber meiner Freundin hat ein Nachbar der ihr eine total häßliche betonierte Wand vor die Nase gesetzt hat.

    Laut Gemeinde wurde das nicht genehmigt. Auch die anderen Nachbarn haben sich beschwert. Da ist dann im nachhinein eine Baubegutachtung festgesetzt worden. Der hätte dann die Mauer abreißen müssen. Die Nachbarn haben dann aber gemeint das er sie verschönern muß und dann wäre gut. Das hat er gemacht. Er hat sie bepflanzt aber nach 2 Jahren! Das fanden alle nicht grad gut und der Nachbar ist nicht mehr wirklich ihr Freund!

    Wo zieht dann da die Gemeinde die Grenze? Ab wann ist etwas Genehmigungspflichtig?
    Ein Wintergarten nachträglich machen? Eine riesen hässliche Mauer? Ein zusätzliches Fenster? Eine Türe?
    Normalerweise geben darüber eindeutig die Bauordnungen der Bundesländer ganz klar Auskunft. Zum Beispiel sind Baumassnahmen auf dem gesamten Grundstück innerhalb geschlossener Ortschaften unter 1,80m Gesamthöhe in den meisten Bundesländern genehmigungsfrei (unter anderen der Hauptgrund weshalb die Sichtschutzelemente in den Baumärkten allesamt 1,8m hoch sind).

    Und sorry, aber ich bin da nicht der Meinung wie die Nachbarn. Im Klartext heisst das doch das der besagte Nachbar, auf jegliche Baumassnahmen auf seinen eigenen Grundstück verzichten soll, weil andere Menschen es nicht schön finden. Tja nun... wie ich schon sagte, dann hätten sie halt ein Haus irgendwo ausserhalb jeglicher Ortschaft mit unverbaulicher Aussicht kaufen müssen. Ich kenne ganz, ganz viele Fälle wo Menschen sich ein Haus mit Garten kaufen und dann noch nicht mal ihrer eigenen Katze einen gesicherten Freigang anbieten können und das nur deshalb weil Nachbarn das Netz nicht gefällt. Für mich ist das ganz klar ein völlig übertriebener Eingriff in die Eigentumsrechte.
     
    auch wenns wieder gelöscht wird, ich hab 2007 1 Garage gebaut 28 qm und ein Carport 20qm und ich brauchte keine Genehmigung, nicht mal nichts, da 40 qm Genehmigungsfrei sind und genauso kann ich an meinem eigenen Haus die Eingangstür zumauern und über die Terasse ins Haus gehen,
    währe nicht normal sowas, aber ich könnte es und genauso kann es @liam1905 bei dem Haus seiner Schwiegereltern auch machen, wenn sie es denn wünschen.

    meine Meinung und wenns nicht genehm ist: Löschen:rolleyes:

    PS. möglich, daß es nur in unserem Bundesland so ist, aber die mündl. Auskunft des Bauamtes ist für mich bindend:cool:
    fredman
     
    Naja bei uns ist das etwas anderes.
    Aber auch diese Mauer von der ich geschrieben habe ist etwas über 2 Meter hoch.
    Bei uns müssen die Dinge die fest sind.....also zB Zäune die nicht einfach so zum weg machen sind....... zum Ortsbild passen.
    Sag ja nicht das ich das immer für gut empfinde.....das ist halt Ansichtssache!

    Liebe Grüße Sandra
     

    Aber auch diese Mauer von der ich geschrieben habe ist etwas über 2 Meter hoch.

    Tja... solche Dinge verstehe ich in Deutschland einfach nicht. Eine Mauer die ganz eindeutig nicht dem geltenden Recht entspricht und dazu noch ohne Genehmigung gebaut ist darf bleiben, aber anderen Hausbesitzern wird dagegen selbst die Farbe ihres Hauses vorgeschrieben.

    Bei uns müssen die Dinge die fest sind.....also zB Zäune die nicht einfach so zum weg machen sind....... zum Ortsbild passen.
    Sag ja nicht das ich das immer für gut empfinde.....das ist halt Ansichtssache!
    Ansichtssache? Nein, ich würde sagen, das sind Zustände wie sie in einen stalinistisch geführten System nicht schlimmer sein könnten. :evil:
     
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