Hallo.
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit lauter Eigentumswohnungen.
Unsere Wohnung befindet sich im ersten Stock. Wir möchten nun unseren
Balkon sanieren und ein neues Geländer anbauen.
Dieses Geänder soll an der Balkonunterseite verschraubt werden.
Nun haben die Eigentümer, die ihre Wohnung unter der unseren haben, aber die Unterseite unseres Balkons vertäfelt. Der Balkon unserer Nachbarn liegt direkt unter unserem und sie fanden das wohl hübscher.
Nun zu meiner Frage: Wem gehört die besagte Balkonunterseite?
Ich möchte halt nur wissen, auf welche rechtliche Grundlage ich mich berufen kann, wenn es wegen der Montage unseres Geänders zu Problemen kommen sollte.
MfG
Haakon
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit lauter Eigentumswohnungen.
Unsere Wohnung befindet sich im ersten Stock. Wir möchten nun unseren
Balkon sanieren und ein neues Geländer anbauen.
Dieses Geänder soll an der Balkonunterseite verschraubt werden.
Nun haben die Eigentümer, die ihre Wohnung unter der unseren haben, aber die Unterseite unseres Balkons vertäfelt. Der Balkon unserer Nachbarn liegt direkt unter unserem und sie fanden das wohl hübscher.
Nun zu meiner Frage: Wem gehört die besagte Balkonunterseite?
Ich möchte halt nur wissen, auf welche rechtliche Grundlage ich mich berufen kann, wenn es wegen der Montage unseres Geänders zu Problemen kommen sollte.
MfG
Haakon