Balkonsanierung - wem gehört die Balkonunterseite?

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22. Jan. 2005
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Hallo.

Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit lauter Eigentumswohnungen.
Unsere Wohnung befindet sich im ersten Stock. Wir möchten nun unseren
Balkon sanieren und ein neues Geländer anbauen.
Dieses Geänder soll an der Balkonunterseite verschraubt werden.
Nun haben die Eigentümer, die ihre Wohnung unter der unseren haben, aber die Unterseite unseres Balkons vertäfelt. Der Balkon unserer Nachbarn liegt direkt unter unserem und sie fanden das wohl hübscher.
Nun zu meiner Frage: Wem gehört die besagte Balkonunterseite?
Ich möchte halt nur wissen, auf welche rechtliche Grundlage ich mich berufen kann, wenn es wegen der Montage unseres Geänders zu Problemen kommen sollte.

MfG

Haakon
 
  • Hallo

    Habt Ihr die Eigentumswohnung gekauft,ode habt Ihr die gemietet?
    Ist ein Hausmeister für den Wohnungsblock zuständig?
    Dann,ist es Ratsam sich an den,oder an die zuständige Wohnungs-
    baugesellschaft zu wenden.

    Gruss
    Willi
     
    Hallo Haakon,
    egal ob Du die Wohnung gekauft oder gemietet hast, über eine Balkonsnierung und dessen Gestaltung (auch die Vertäfelung von unten) muss in jedem Fall die Eigentümergemeinschaft entscheiden - sonst droht Dir möglicherweise richtig Ärger. Hab ich im Freundeskreis schon erlebt. :(
    Jegliche baulichen Veränderungen müssen von "allen" Eigentümern genehmigt werden. :evil:
    Dazu muss eigens eine Eigentümerversammlung einberufen werden. :?
    Viel Glück
    Glückspilz
     
  • Hallo,

    warum wird das Geländer an der Unterseite befestigt ? vor allem wenn diese vertäfelt ist ? Geht doch auch an der Frontseite oder obendrauf vor dem neu fliesen. Such dir mal einen fähigen Bauschlosser.

    Grüße
    Klaus
     
  • Veränderungen innerhalb der Wohnung kann jeden Eigentümer vornehmen, alles was das Gebäude betrifft, ist Gemeinschaftseigentum und kann nur durch Einberufung einer Mitliederversammlung und Beschluss entschieden werden.
    Wende dich erstmal an die Hausverwaltung, um dir unnötigen Ärger zu ersparen.

    Gruß
    pere, die diese Ärgernisse nur zu gut kennt
     
    das neue Geländer muß nicht genehmigt werden, wenn es ein bestehendes durch ein Gleichwertiges ersetzt wird (die Eigentümergemeinschaft wird dies dann "nur" absegnen) - bei neuer Konstruktion und Design ist die Eigentümergemeinschaft gefragt - die Frage besteht, ob das neue Geländer durch die Rücklagen der Eigentümer finanziert werden kann/soll und ob andere Balkone auch betroffen sind ... ein langes Kapitel

    ist die bestehende Balkonverkleidung bereits von unten her montiert, dann muß der Unterlieger für die Möglichkeit einer Sanierung sorgen

    niwashi, der solche Sorgen kennt

    edit Klammerzusatz
     
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