Altersrenten

K

Kapha

Guest
Hätte mal eine Frage und evt. kennt sich jemand aus.

Hier in der Schweiz ist es ja so das wenn ein Ehemann stirbt , das die Rente der Ehefrau dann angepasst wird.

Meine Mutter bekommt von Deutschland /Giessen noch ihre sehr kleine Rente .
Nun starb ja ihr Ehemann , muss ich das in Giessen melden , wird dann irgendwie etwas geändert , angepasst oder so ?

Ich warte eben seid bald 11 Monaten auf eine Antwort aus Giessen.
Als ich letzte Woche anrief wurde ich ziemlich rüde abgewiesen , ich soll es schriftlich machen:d
 
  • Peti,
    wenn in Deutschland Rente eingezahlt wurde, dann gibt es für die überlebende Ehefrau , wenn sie über 50 Jahre ??? ( nicht ganz sicher ) alt ist ,
    60 % der Rente, des verstorbenen Ehemannes.
     
    Danke dir....
    Ist eben kompliziert , da ihr Ehemann Schweizer war und hier lebte und starb.
    Meine Mutter aber in Deutschland arbeitete bis 50 oder sogar drüber.......da müsste ich rechnen.
     
  • Hallo,
    die Rente wird von der Deutschen Rentenversicherung verwaltet. Nicht in Giesen!
    Kein Wunder wenn Du schon 11 Monate wartest.
    Schreib einmal eine E-Mail an www.rentenservice.de unter Angabe der Renten Nr.
    Nicht erschrecken aber es meldet sich die Deutsche Post AG, diese bearbeitet die Renten.
     
  • @ruppi
    ich danke auch dir....
    Ich weiss das der Sitz in Berlin ist ..........bekomme aber auch Post von Karlsruhe und Stuttgard ;)

    Die Post welche seit 35 Jahren jedes Jahr kommt , indem meine Mutter unterschreiben muss das sie noch lebt , kommt immer mit Giessner Adresse.
    Aber ich habe den Link mal notiert , danke .

    Manchmal bin ich am :d:d:d
     
    Was hast du denn dort hingeschrieben? Einen Antrag? Der kann auch formlos sein. In Deutschland gilt zusätzlich: Von der Wiege bis zur Bahre Formulare, Formulare.

    http://www.deutsche-rentenversicher...te/02_rente/_DRV_Paket_Rente_Witwenrente.html

    Ausfüllen und hinschicken.

    Oder erst einmal anrufen. Die kostenlose Servicenummer findest du auf der Seite der Deutschen Rentenvesicherung Bund

    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Navigation/0_Home/home_node.html

    Soweit ich weiß, wird die Rente erst mit dem Datum der Antragstellung gezahlt. Du solltest auf jeden Fall den Brief, den du vor 11 Monaten geschrieben hast, hinzufügen. Das wäre nämlich der Tag der Antragstellung. Die hätten deinen Antrag weiterleiten müssen.
     
  • Hätte mal eine Frage und evt. kennt sich jemand aus.

    Hier in der Schweiz ist es ja so das wenn ein Ehemann stirbt , das die Rente der Ehefrau dann angepasst wird.

    Hallo, ich bin jetzt grade ein wenig verwirrt, geht es jetzt um die Altersrente Deiner
    Mutter,daß die eventuell gekürzt wird, oder um die Witwenrente, die sie nach dem Tode Deines Varers bekommt ?
    Ich bin von der Witwenrente ausgegangen :d
     
    Es ist verwirrend..........

    Meine Mutter arbeitete ( 2 Jobs) und lebte bis 1978 in Giessen und bekommt aus Deutschland pro Monat eine kleine Rente von 190 .- Euro. (203 .-CHF)

    Dann heiratete sie in die Schweiz und bekommt hier nach dem Tod des Ehegatten ihre Witwen und Altersrente.

    Sie muss aber jedes Jahr ein Formular aus Deutschland /Giessen unterschreiben das sie noch lebt und das sich keine Änderungen ergeben haben.
    Nun gab ich es in Deutschland bekannt das sie nun Witwe ist , hörte aber bisher gleich mal nix .
     
    Lebensachweise sind keine Seltenheit. Im Zweifelsfall würde die BRD ja nicht wissen, ob deine Mutter noch lebt und munter weiterzahlen. Bei "unseren" Rentnern bekommt man es über die Krankenkasse oder Finanzamt raus, bei Ausländern gibts diese Chance jedoch nicht.

    Ich gehe weiter davon aus, dass sich hier nichts ändert. :pa: Er hat keine (deutschen) rentenrechtliche Ansprüche erworben, woraus eine Witwenrente begründet werden könnte. Ihre Ansprüche hat sie dagegen weiterhin, weil sie hier eingezahlt hat.
     
  • sehr verwirrend...:d

    wenn ich alles richtig gelesen und verstanden habe, hat der verstorbene ehemann nicht in deutschland gelebt und gearbeitet.
    also warum sollte dann die deutsche rentenversicherung für deine mutter witwenrente zahlen?
     
  • Ihre eigene Rente bekommt sie weiterhin aus D, da ändert sich
    nichts wenn der Mann stirbt.
    Für Witwenrente ist aber nun doch die Schweiz zuständig.

    Darum wirst du auch aus D nichts gehört haben, die haben es
    zur Kenntnis genommen und gut.
     
    Danke Feli ..... Denke ich auch .

    @Sarkuma
    Das Mutter muss angeben ob sie noch da ist , versteh ich schon .
    Gibt genug Rentenbetrug .
    Wir mussten nur lachen als Vorletztes Jahr ein Blatt beilag in welchem vermerkt war das im Todesfall beiligendes Formular mit Todesanzeige beizulegen ist ..... Sowie nur Gültigkeit die Unterschrift des Verstorbenen hat :d :grins:

    Die Dame hier auf der Gemeinde wie ich mussten herzhaft lachen .

    Aber solches bringen such die Ämter hier fertig :D

    Ich danke euch allen , werde da nicht weiter reagieren wenn nichts kommt .
    Im moment hab ich auch sonst wieder genug Papierkram mit dem Heimeintritt meiner Mutter .
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Ich kann doch als Behörde kein Schreiben erhalten und gar nicht drauf reagieren. Da weiß man ja nicht mal, ob es den Empfänger erreicht hat.
    Fragwürdige Praktiken gibt es.
     
    Es gibt 2 Ausreden welche glaub alle Ämter drauf haben , egal welches Land .
    Das ist:
    - haben wir nicht erhalten
    - wissen Sie der Computer ........
     
    Ja, ja, die neue software, wissen sie .............
    Kenne ich alles, auch daß ständig was nicht ankommt. Komisch, bei Privatleuten kommt alles an, überhöhte Rechnungen, nichtgewollte Werbung usw., sogar die Post vom Nachbarn.
     
    Ach bei euch auch ? :grins:

    Ich machte dem Postboten schon das Angebot das wir seinen Lohn teilen , da ich immer dem Nachbarn seine Post bringen muss .
     
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