AfA Pkw bei Geschäftsauto

Xena

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15. Juli 2007
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erschendwo in de Palz
Gibts hier jemanden der Durchblick hat bei Steuerfragen für Selbstständige:confused:
ich mußte meine Umsatzsteuer 2009 selber tätigen...habe mein Auto über meine Selbstständigkeit als Partyliteberaterin laufen als Geschäftswagen..
es wurden brav alle Autokosten aufgelistet, Fahrtenbuch geführt und die Afa angegeben...

Nu hat das FINANZAMT DIE AfA komplett gestrichen mit dem Vermerk

Es ist grundsätzlich nicht zulässsig die KFZ Kosten in tatsächlicher Höhe als Betriebsausgabe abzusetzen und daneben bei derselben Einkommensart einen Pauschbetrag abzuziehen
SOMIT wurde die Vorsteuer um fast 1800 Euro AfA PKW gekürzt und gleichzeitig die Betriebsausgaben um 3400 Euro :confused::confused::confused:
ich frage mich für was ich mir die Arbeit eines Fahrtenbuches gemacht habe mit sämtlicher Privat und geschäftlichen Pkw Nutzung:mad::mad::mad:
 
  • Hi Xenalein,

    Habe ich das richtig verstanden?

    Du hast pauschale Betriebsausgaben (die PKW Kosten beinhaltet??) geltend gemacht und gleichzeitig doch die PKW Kosten geltend machen wollen??

    Gibt's in Ösiland eine Kleinunternehmerregelung (bis Betriebseinnahmen 17500 keine Umsatzsteuer berechnen/abführen)? Hast Du es angewendet? Falls ja, dann gibt's auch kein USt, Erstattung.

    Oder hast Du den kompletten AFA/Vorsteuer (anstatt anteilig) angegeben??

    LG,
    Mark
     
    Hi Mike

    ja so ungefair...meine vorherigen Steuerheinis haben mich immer schön Fahrtenbuch schreiben lassen und dann wohl doch nicht wirklich aufgeführt...grrrr
    nun mußte ich das dieses Jahr komplett alleine machen und habe da wohl einen Fehler gemacht....Mist

    Ich habe die Afa Abschreibung angegeben, die KFZ KOsten und die Kilometerpauschale, dagegen habe ich allerdings auch die PRivatnutzung angerechnet....

    Xena die diesen Steuerkram zum ko...n findet:d:d:d
     
  • Hi Xena,

    **ich heisse nicht Mike:schimpf:**

    Bei diese Steuerkram kann jeder Laie einen Riesenfehler passieren. Ich kaufe mir jedes Jahr einen Steuerprogramm (diese Kosten mache ich auch geltend) und lasse es per "Schritt-für-Schritt"-Modus ablaufen. Dann nochmal mit der Vorjahreserklärung vergleichen. Rutscht schön beim FA durch, allerdings wird der Steuerschuld viel schneller kassiert als die Steuererstattung überwiesen wird:rolleyes::schimpf::d.

    Mein Steuerberater habe ich nach meine allererste Betriebsprüfung vor XX Jahren den Laufpass gegeben und seitdem ist ruhe.

    LG,
    Mark
    Der auch das Steuerkram extrem unlustig findet!
     
  • Huch sorry entschuldige Mark...irgendwie hast du mich gerade an eine kurze LIebesgeschichte namens Mike erinnert;):grins:

    Ich habe leider in punkto Steuerberater schon schwer Lehrgeld bezahlen müssen und keine 1000 Euro für die Steuererklärung übrig, also habe ich das ohne Programm nur anhand der alten Unterlagen selber gemacht..
    Aber das mit dem Programm ist ein toller TIp, was hast du denn da für eins, ich bräuchte noch immer eins fürs deutsche Steuerrecht;)
     
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