Hallo Pascaline,
du hast recht, das unterscheidet dich von Land zu Land. Eigentlich schade, dass wir da nix einheitliches haben.
Bei Obstbäumen gilt für Rheinland-Pfalz ein Abstand von bis zu 2 Meter zur Grundstücksgrenze. Normale Obstbäume, die nicht so breit werden, kommen mit gut 1,50 Meter aus, andere wiederum mit 2 Metern. Außnahmen, die sehr breit werden auch bis über 3 Meter.
Wird der Säulenobstbaum breit?
Wenn du nicht weiter weist, am besten mal beim Fachmann nachfragen. Kontaktadresse kann ich dir jetzt leider nicht sagen als Sachse

Oder aber mit dem Nachbarn absprechen, das wäre wohl das beste
Grüße, Marcel
ps: Mein obriger Post stellt keine Rechtsberatung dar!