Jetzt noch Sträucher und kl. Bäume fällen?

leimes

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28. Jan. 2011
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Wie lang darf man große Sträucher und kleine Bäume fällen??
Nebenan wurde heute alles weggesägt und meine Spatzten waren ordentlich am schimpfen. :schimpf:
 
  • AW: Jetzt noch fällen???

    "Die Schonzeiten/ Brutzeiten für Vögel, sind einzuhalten - Oktober bis März"

    Quelle:Mo9 Hausgarten.net

    Ich weiß aber nicht, ob das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.
     
  • AW: Jetzt noch fällen???

    Es halten sich aber wirklich nur sehr wenige daran, kann ich aus eigener Erfahrung sagen.
    :rolleyes:
     
  • AW: Jetzt noch fällen???

    Das stimmt schon.
    Aber man kann sich das ganze Jahr über an Regeln und Gesetze halten, da kommt keiner vorbei und schaut, aber macht man mal was, was keiner sehen sollte, steht plötzlich einer auf der Matte oder man wird angeschwärzt.:d
     
    AW: Jetzt noch fällen???

    Wie lang darf man große Sträucher und kleine Bäume fällen??
    In deinem Garten kannst Du das ganze Jahr über Bäume fällen grad wie Du lustig bist (es sei denn, dein Baum ist ein Naturdenkmal). Bei Sträuchern, Hecken etc. sind das ganze Jahr über Formschnitte und Schnittmaßnahmen zur Gesunderhaltung erlaubt.;)
     
  • AW: Jetzt noch fällen???

    nun ja....

    ok, hier ein Auszug für die, die auf der "Sicheren Seite" sein wollen:

    Wann darf man eigentlich Bäume fällen?

    Die Regelungen, wann und ob Bäume auf dem eigenen Grundstück gefällt werden dürfen, sind leider nicht bundesweit einheitlich. Jede Stadt- oder Gemeindeverwaltung kann hierbei eigene Regeln aufstellen. Außerdem gelten die Baumschutzverordnungen der Bundesländer. In jedem Fall empfiehlt es sich, beim Umweltamt der eigenen Stadt oder Gemeinde nachzufragen und gegebenenfalls eine Genehmigung zum Fällen des Baumes zu beantragen.
    Zu bestimmten Jahreszeiten kann das Fällen etwa aufgrund nistender Vögel untersagt sein.
    Auch ist es möglich, dass der Baum als Naturdenkmal gilt. Wer den Baum dann einfach so fällt, mach sich nach § 304 StGB strafbar und kann mit einer hohen Geldbuße oder sogar mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren belegt werden. Selbst das Absägen eines einzelnen Astes ist dann nicht ohne Weiteres erlaubt, sondern genehmigungspflichtig.

    Auszug aus : http://www.nachbarrecht.com/aktuelle-themen/baeume-faellen.html


    Mo, die das mal so bekannt .....



     
    AW: Jetzt noch fällen???

    Die Regelungen, wann und ob Bäume auf dem eigenen Grundstück gefällt werden dürfen, sind leider nicht bundesweit einheitlich.

    Mit Verlaub, aber das ist Geschichte und damit längst überholt...

    Bundeseinheitliche Regelungen nach §39 BNatSchG
    Die Bedeutung des §39 BNatSchG liegt unter anderem darin, dass seit dem 01.März 2010 eine bundeseinheitliche Regelung hinsichtlich der Fäll- und Schnittverbote gilt,...

    Quelle:

    Bäume und Recht


    Der Baumschnitt im Hausgarten fällt eindeutig nicht unter die Frist-Regelung des § 39 BNG.
    Zitatanfang:
    Ein ministerieller Erlass in NRW vom 03.03.2010 (siehe [1]), bestätigt vom Bundesministerium für Umwelt und Reaktorsicherheit (BMU), enthält die Klarstellung, dass der Begriff „gärtnerisch genutzte Grundflächen“ hier entsprechend dem Pflanzenschutzrecht auszulegen ist:

    „Damit fallen nicht nur Bäume, die im Gartenbau erwerbswirtschaftlich genutzt werden, sondern z.B. auch Bäume in Haus- und Kleingärten, Rasensportanlagen, Grünanlagen und Friedhöfen nicht unter das zeitlich befristete Fällverbot.“



    [1]Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Erlass vom 03.03.2010. Diese Auffassung vertritt nach einer Presseinformation des BGL vom 15.03.2010 auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in einem Schreiben an die Bundesländer.

    Zitatende

    Quelle:

    Bäume und Recht
     
    AW: Jetzt noch fällen???

    Ja, ja - strafbar ist und war schon vieles in diesem Land. Es gibt auch Paragraphen für alles und jeden. So ein Quatsch!

    Wenn Du jetzt noch Büsche schneiden willst/musst dann mach's. Es dürfte noch ausreichend kalt dafür sein. Früher wäre besser gewesen, aber was muss das muss.
     
    AW: Jetzt noch fällen???

    Ja, ja - strafbar ist und war schon vieles in diesem Land. Es gibt auch Paragraphen für alles und jeden. So ein Quatsch!
    Gäbe es keine Regeln (auch wenn manche überzogen wirken), hätten wir ein Chaos, in dem die Selbstjustiz regieren würde.
    Sorry, aber deine Aussage halte ich persönlich für unqualifiziert.
     
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