Laube auf Pachtland kaufen - jährliche Kosten?

Registriert
05. Dez. 2009
Beiträge
3
Hallo Forum,

ich hab die Möglichkeit, eine Laube auf Pachtland in Berlin zu kaufen (kein Kleingartenverein).
Es handelt sich um ein massives Steinhaus, voll erschlossenes Grundstück (Wasser, Heizung, Strom, Sickergrube). Der Pachtvertrag läuft auf Sommerwohnrecht, es ist aber auch im Winter bewohnbar.

Meine Frage ist: Was kommt (ausser der jährlichen Pacht und den einmaligen Kosten beim Kauf) an Kosten auf mich zu?

z.B. Grundsteuer etc.

Bin leider bei Google nicht fündig geworden, deshalb hoffe ich, ihr könnt mir weiterhelfen!

Danke und Grüsse aus Berlin

Larissa
 
  • die grundsteuer ist sache des eigentümers - natürlich kann man das vertraglich auf den pächter abwälzen - steht davon nichts im pachtvertrag, ist es auch nicht dein bier, genauswenig wie eine etwaige bestehende haus- und grundbesitzer- haftpflicht. (die man für einen garten nun wirklich nicht haben muss). grundsteuer wird natürlich jedes jahr fällig, eine grunderwerbsteuer gibt es bei einm pachtvertrag natürlich nicht und auch nicht für das gebaäude, da man KEIN eigentum an einem gebäude auf pachtland erwerben kann, also kannst du auch keine laube "kaufen", noch kann dir jemand eine laube "verkaufen". gebäude sind immer teil des grundstücks, wird der pachtvertrag gekündigt, ist auch das haus futsch. zwar steht dir eventuell ein wegnahmerecht und möglicherweise auch ein ausgleich für die wertsteigerung des grundstücks zu (ersteres wird sich prima machen lassen ;), bei zweiterem wünsche ich viel freude beim feilschen im ernstfall...)
    berücksichtige diese tatsache bitte bei der höhe der abstandszahlungen für den besitzübergang (denn wie gesagt, eigentümer wirst du nicht) für die laube.
    was weiterhin im pachtvertrag gut geregelt sein sollte, ist die frage der übernahme der anschlusskosten, da das haus noch ein sickergrube hat (die frage ist hier auch, welche art). in unserem bundesland (nicht berlin) besteht - außer in ausnhamefällen - ab 2012 absoluter anschlusszwang, das ist das ende fast jeder sickergrube und kann richtig teuer werden bei langen erschließungswegen. wenn das nicht geregelt ist, ist es natürlich sache des eigentümers, ich warne nur vor schwammigen formulierungen.
    und last: was immer der verpächter an wohnzeitenregelungen einräumt - in keiner laube ist gestattet, dauerhaft zu wohnen (und sei sie noch so massiv un erschlossen), das darf man nur in wohngebäuden. i.d.r. wir so was von den ordnungsämtern auch kontrolliert und durchgesetzt.
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Hallo Billy,
    besten Dank für die rasche und ausführliche Antwort!

    Dass "eine Laube kaufen" quasi eine Art Abstandszahlung für die Übernahme des Pachtvertrags ist, das wusste ich nicht. Bin gerade dabei, mich ein wenig in die Materie einzupfriemeln...

    D.h. der Eigentümer des Grundstücks müsste erstmal vorher sein Okay für mich geben, oder? Die Pacht beträgt 2 Euro/qm jährlich, da das sehr teuer ist, vermute ich, die Grundsteuer ist darin enthalten.

    Wegen der Sickergrube werd ich mich mal beim zuständigen Bezirksamt schlaumachen, danke für den Tipp!

    In Berlin gibt es ja noch Regelungen aus DDR-Zeiten bezüglich Dauerwohnrecht, da dort in den Datschen z.T. jahrzehntelang gewohnt wurde. Die andere Variante wäre wohl der Zweitwohnsitz, in Berlin wird dafür keine Steuer fällig.

    (Und wer kontrolliert schon, wieviele Tage ich in der Laube übernachte? ;)

    Liebe Grüsse aus der Hauptstadt
     
  • Ich denke, der Pachtvertrag muß mit dem Eigentümer geschlossen werden, dann erst kann über eine Abstandszahlung verhandelt werden. Gerade weil es kein Schrebergarten ist, dort gibt es andere Regelungen.
    Ich glaube solche Dinge wurden schon im Einigungsvertrag festgeschrieben, wir sind da mal bös auf die Nase gefallen, weil wir unsere Garage verkauft haben,die auf Pachtland stand. Der Verkauf war null und nichtig, weil man kein Eigentum an etwas hat, was auf fremden Grund und Boden steht. Wir konnten ohne Anwalt unser Problem nicht lösen.
     
  • (Und wer kontrolliert schon, wieviele Tage ich in der Laube übernachte? ;)

    Liebe Grüsse aus der Hauptstadt

    hi larissa,

    unterschätze nie nachbarn die eventuell neidisch sind !!!!!!

    "kaufe" das gebäude nicht bevor du eine gültigen pachtvertrag in der tasche hast!!!!
    du kannst natürlich einen "kaufvertrag" abschließen der nur gültig wird, wenn
    du dir mit dem verpächter einig wirst. aber das muß im "kaufvertrag" genauestens drinstehen.
     
    Ich denke, der Pachtvertrag muß mit dem Eigentümer geschlossen werden, dann erst kann über eine Abstandszahlung verhandelt werden. Gerade weil es kein Schrebergarten ist, dort gibt es andere Regelungen.
    Ich glaube solche Dinge wurden schon im Einigungsvertrag festgeschrieben, wir sind da mal bös auf die Nase gefallen, weil wir unsere Garage verkauft haben,die auf Pachtland stand. Der Verkauf war null und nichtig, weil man kein Eigentum an etwas hat, was auf fremden Grund und Boden steht. Wir konnten ohne Anwalt unser Problem nicht lösen.

    Wie habt Ihr es gelöst?
    Habe mir 2005 eine Garage auf pachtland gekauft... :-/
     
  • Wende dich mit dieser Frage doch an den VDGN e.V. Das ist der Verein der Grundstücksnutzer und Hausbesitzer.

    Dort weiß man über die Grundstücke, auf denen Eigentumshäuser auf Pachtland stehen, bestens Bescheid. War es doch der Gründungsgrund.

    In der DDR war es durchaus üblich, auf Pachtland ein Haus zu bauen oder es als WE-Grundstück mit einer winterfesten Laube zu bebauen.

    Der Eigentümer ist durch den Einigungsvertrag recht gut gesichert. Ob das aber im Falle eines Verkaufes auch so ist, solltest du doch lieber nachfragen.

    VDGN - Kontaktadresse des Beratungszentrums Annenallee
     
    @ DreaAn
    Wir mußten den Verkauf rückgängig machen. Das Problem war nämlich, daß der Eigentümer (die Wohnungsgesellschaft) die Pächter aufgefordert hat, gemeinsam zu sanieren oder abzureißen.

    Das Hinterlistige an der Sache war aber, wir waren Garagenmieter bis 1990, dann bot die Wohnungsgesellschaft den Mietern die Garagen zum Kauf an, nicht den Grund und Boden. Jeder griff natürlich zu, man wußte ja nicht, wie es weitergeht.

    Der Abriß war für die Altpächter kostenlos, unsere Käufer hätten bezahlen sollen..deshalb wurde es bei uns rückgängig gemacht...wir zahlten dem Käufer den Kaufpreis abzüglich einer Miete für die 2 Jahre zurück und die WG riß ab.

    Es war Stress ohne Ende, denn anfangs wußten wir ja gar nicht, warum der Käufer plötzlich alles rückgängig machen wollte. Da die WG auch ungesetzlich die Garagen an uns verkauft hatte, kamen wir so noch billig davon.

    Ich denke aber, wenn keine Sanierung oder Abriß einer Garagenanlage droht, gibt es kein Problem. Man muß sich nur im Klaren sein, was passieren könnte.

    Da ist schon eine Rechtsschutzversicherung hilfreich, unsere Gegenpartei hatte eine.
     
    Hallo zusammen,

    hänge mich mal dran mit einigen Frage:

    Was passiert mit dem gekauften Haus/Laube, wenn der Verpächter den Pachtvertrag kündigt?

    In der Regel gehen Pachtverträge auf eine bestimmte Zeit.
    Geht der Pachtvertrag auf Lebzeiten des Pächters?

    Wie verhalten sich Kosten für die Anschlüsse?

    Was ist, wenn der Verpächter sagt:
    Die Anschlüsse werden nicht über das Grundstück gelegt?

    Der Pachtvertrag wird gekündigt, das Grundstück wird an jemanden anderen verkauft:
    Wie verhält es sich dann, neuer Eigentümer des Grundstückes, alter Eigentümer vom Hauses/Laube?

    Ich würde das Grundstück und das Haus/Laube kaufen, alles andere ist für mich zu gewagt. Entweder Alles oder nichts!
     
    Hallo Ihr,

    danke für eure Warnungen und Tipps, ihr habt mir sehr geholfen! ich hab jetzt eine feine Liste mit Fragen an die derzeitige Eigentümerin. ;)

    Es hat sich jetzt herausgestellt, dass das Häuschen doch in einer KGA steht, und zwar im Ostteil der Stadt, ich hab mir die Anlage heute angeguckt: auf den Parzellen stehen nur Steinhäuser und es sind ganz offensichtlich Dauerwohnsitze.

    An einem Aushang las ich dann, dass Neuverträge ausschliesslich über Ferien-Wochenendnutzung ausgegeben werden. Die derzeitige Eigentümerin, eine alte Dame, hat dort bis vor kurzem ebenfalls ganzjährig gewohnt.

    Ich guck mir das Häuschen am Mittwoch mal an, spreche mit den Nachbarn und hör mich mal um. Und werde weiter berichten!

    Liebe Grüsse und einen vergnügten 2. Adventssonntagabend!
     
  • Zurück
    Oben Unten