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1964bubu
Guest
Nachbars Hundescheiße in meinem Garten / Mehr Chinarestaurants in die Stadt
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zuerst mal zu diesem Schwachsinn: Wenn Hunde auf das Grundstück laufen können, dann ist es wahrscheinlich auch für Kinder zugänglich. Und Kindern einer solchen Gefahr auszusetzen ist meiner Meinung nach grob fahrlässig. Rein rechtlich darfst du zwar im eigenen Garten einen strombetriebenen Weidezaun aufstellen, allerdings muß der Garten dann nicht mehr zugänglich sein. Auch ein geschlossenes Gartentor bringt nur dann etwas, wenn es auch versperrt ist. Also funktioniert das bei einer Garageneinfahrt nicht. Und warum soll der Hund dafür büßen, dass er ein bescheuertes Herrchen hat? Der ist eh schon gestraft genug wenn er in eine Garageneinfahrt kacken muß.Was auch möglich wäre:
Ein kleines Weidezaungerät hat da schon Wunder gewirkt, ein Draht, 20 cm über der Erde und eindeutig auf Deinem Grundstück... der Hund wird nie wiederkommen und die Katze auch nicht.
zuerst mal zu diesem Schwachsinn: Wenn Hunde auf das Grundstück laufen können, dann ist es wahrscheinlich auch für Kinder zugänglich. Und Kindern einer solchen Gefahr auszusetzen ist meiner Meinung nach grob fahrlässig. Rein rechtlich darfst du zwar im eigenen Garten einen strombetriebenen Weidezaun aufstellen, allerdings muß der Garten dann nicht mehr zugänglich sein.
zuerst mal zu diesem Schwachsinn: Wenn Hunde auf das Grundstück laufen können, dann ist es wahrscheinlich auch für Kinder zugänglich. Und Kindern einer solchen Gefahr auszusetzen ist meiner Meinung nach grob fahrlässig. Rein rechtlich darfst du zwar im eigenen Garten einen strombetriebenen Weidezaun aufstellen, allerdings muß der Garten dann nicht mehr zugänglich sein. Auch ein geschlossenes Gartentor bringt nur dann etwas, wenn es auch versperrt ist. Also funktioniert das bei einer Garageneinfahrt nicht. Und warum soll der Hund dafür büßen, dass er ein bescheuertes Herrchen hat? Der ist eh schon gestraft genug wenn er in eine Garageneinfahrt kacken muß.
Ich weiss nicht wie es rechtlich aussieht, kann mir das aber nicht vorstellen bzw. es müsste dann verschiedene Regelungen geben, denn hier bei uns im ländlichen Bereich, gibt es jede Menge Kuh- und Pferdeweiden, die alle mit Weidezäunen gesichert sind und diese liegen oftmals entlang öffentlicher Wege, also für jeden, auch für Kinder frei zugänglich....
Oha,
"Rein rechtlich..." Wie kommst Du darauf? Bitte Fundstelle für diese Regelung.
Welchen Schaden erleidet ein Mensch, auch Kind, der an einen weidezaungesicherten Draht fasst?
Ich weiss nicht wie es rechtlich aussieht, kann mir das aber nicht vorstellen bzw. es müsste dann verschiedene Regelungen geben, denn hier bei uns im ländlichen Bereich, gibt es jede Menge Kuh- und Pferdeweiden, die alle mit Weidezäunen gesichert sind und diese liegen oftmals entlang öffentlicher Wege, also für jeden, auch für Kinder frei zugänglich....
Ich habe deshalb geschrieben, dass die Idee mit dem Weidezaun Schwachsinn ist, weil ich einen ähnlchen Fall kenne.
Ein Beispiel, das einem ehem. Arbeitskollegen vor ca. 5 Jahren passiert ist. Er baute sich ein Haus, inmitten einer bestehenden Siedlung. An einem Freitag hätte der Tischler die falsch eingebaute Haustüre auswechseln sollen, hat sie ausgebaut, die neue ist allerdings an diesem Tag nicht mehr gekommen. Daraufhin ist der Arbeitskollege auf die Idee gekommen, einen Draht in einer höhe von 10 cm rund ums Haus zu spannen und in diesen Strom (230 V Wechselstrom oder Niederspannung für Weidezaun?) einzuleiten um sein Haus vor Vandalen,... zu schützen. Der Draht war mehr als 3 Meter vom Gehsteig entfernt, kein Zaun. Nur das Hinweisschild "Betreten verboten! Eltern haften für ihre Kinder". Am Samstag vormittag sind dann Nachbarskinder in den Vorgarten, alle noch nicht schulpflichtig. Eines der Kinder hat den Draht berührt, hat sich geschreckt, gestolpert und sich ein Cut geschlagen. Es wurde genäht und die Sache war zum Glück erledigt.
Mein Arbeitskollege hat sich rein informativ bei seinem Anwalt erkundigt ob sein Verhalten rechtlich gedeckt war. War es aber nicht. Das war die Meinung eines Anwalts, dessen Meinung ist aber kein geltendes Recht.
Die Eltern hätten zwar ihre Aufsichtspflicht verletzt, das Grundstück war jedoch nicht in dem Sinne abgesperrt, als dass Kinder nicht rein hätten können. Und nicht schulpflichtige Kinder könnten außerdem nicht lesen.
Bin auch kein Jurist,(Ich schon) aber vielleicht gilt im ländlichen Raum eine andere Regelung, weil man dort mit elektrischen Weidezäunen rechnen muß. Wer rechnet schon in der Stadt, wo weit und breit keine Kühe oder Schafe sind, mit einem elekrischen Weidezaun?