Bauliche veränderun ???

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02. Aug. 2008
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Bauliche veränderung ???

Hallo ich möchte am Haus meiner Schwiegereltern aus einem Fenster eine Balkontür machen, um in den Garten zu kommen.

Darf ich das ?

Ist das eine Bauliche veränderung ?

Brauche ich eine Genehmigung ?

zur Info es ist in der Paterre!

Liebe grüsse

Liam1905
 
Zuletzt bearbeitet:
  • hi liam,
    ich denke nicht das das baulich genehmigt werden muß. das einziege was ich mir vorstellen kann ist eine mitteilung an deine versicherung zwecks versicherungsschutz. denn eine glastür stellt ein höheres risiko als ein fenster dar.
     
    Hallo!

    Also wenn es eine Eigentumswohnung ist mit anderen Eigentümern im Haus, dann würde ich mit denen reden und fragen ob es sie stört.
    Meine Eltern müssen alles mit den anderen Eigentümern absprechen und da wird eh immer gleich JA gesagt. Aber sie sehen es gern wenn man fragt.
    So ist der Frieden da und paßt scho!

    Bei uns in der Gemeinde müssen wir alle Sachen die wir am Bau ändern auf der Gemeinde Bewilligen lassen. Da werden dann die umliegenden Nachbarn für eine Anschauung her gerufen und wenn man nicht kommt ist es eine Beführwortung.
    Total dumm aber irgendwie gut so! So kann man danach nie sagen DAS WOLLTEN WIR ABER NICHT!

    Liebe Grüße Sandra​
     
  • nabend

    alles schön und gut, aber die frage bleibt immer noch "ist es eine bauliche veränderung"

    kann ich das machen wie will ich, oder muß ich mir das vom bauamt genehmigen lassen.

    ich will da keine schlafenden hude wecken, darum frage ich euch.

    euer liam1905
     
  • Prima,
    da würde ich doch wohl zu gerne mal wissen, warum mein Posting gelöscht
    wurde:confused::confused::confused:
    fredman
     
    liam1905, die Baubestimmungen variieren von Gemeinde zu Gemeinde, bei uns wäre eine Veränderung einer Fenstergröße baugenehmigungspflichtig, weil sich die Ansicht ändert. Also doch einfach mal beim Bauamt anrufen und nachfragen, kannst es ja anonym machen.
     
  • Liam, welche anderen Ideen - es gibt doch nur zwei Möglichkeiten, entweder Du brauchst eine Baugenehmigung oder aber nicht. Und im ersteren Fall gibt es auch nur zwei Möglichkeiten, entweder Du holst die Baugenehmigung ein oder eben nicht und baust es einfach so um. Hat das Fenster wenigstens schon die richtige Breite? Denn dann ist es ja einfach, weil Du keinen neuen Sturz setzte musst.
     
    liam1905, die Baubestimmungen variieren von Gemeinde zu Gemeinde, bei uns wäre eine Veränderung einer Fenstergröße baugenehmigungspflichtig, weil sich die Ansicht ändert.
    Also mal ehrlich... manchmal frage ich mich schon in was für einen Staat ich hier lebe. Solche, meiner Meinung nach, vollkommen idiotische Regelung gab es in diesen Ausmass ja noch nicht mal in der ehemaligen DDR... und das will ja verdammt was heissen.
    a010.gif

    Sorry, aber über solchen Schwachsinn könnte ich mich echt aufregen. :evil:

    Ansonsten muss ich einigen hier recht geben. Einfach mal im Bauamt anfragen, dann hat sich die Frage schnell erledigt.
    Ach ja... und wenn man nicht gerade eine Glasbruchversicherung hat (was nachweisslich die am meisten nicht in Anspruch genommene Versicherung ist), dürfte das der Hausversicherung eigentlich egal sein.
     
    Frank, genau deswegen würde ich eine Fenstergrößenveränderung nicht genehmigen lassen: "Wer viel fragt, geht viel irr." :D
     
    Frank, genau deswegen würde ich eine Fenstergrößenveränderung nicht genehmigen lassen: "Wer viel fragt, geht viel irr." :D
    Ja sicher... ehrlich gesagt, ich wäre gar nicht erst auf die Idee gekommen das so eine, an und für sich doch vollkommen lächerliche Lapalie von behördlichen oder öffentlichen Interesse wäre. :D

    Andererseits... nun ja, man kennt ja deutsche Behörden. Ich habe diesbezüglich in den letzten Jahren wirklich schon haarsträubende Dinge lesen müssen. Deswegen kann ich es andererseits auch wieder verstehen wenn jemand lieber ganz sicher gehen möchte.
     
    Hallo,


    durch die Vergrößerung eines Fensterloches zur Türe dürften es doch keine statischen Veränderungen geben.

    Wenn die Türe nun eingebaut ist, wer will denn dann behaupten, dass die Türe neu eingebaut und nicht schon mit dem Bau des Hauses errichtet wurde?

    Eine kriminaltechnische Untersuchung zur Feststelluing des Baudatums wird das Bauamt sicherlich nicht vornehmen lassen, sollte

    1.es von der Sache Wind bekommen
    und
    2. eine Baugenehmigungspflicht vorgelegen hätte.

    Gruss

    Iru
     
    Hallo,


    durch die Vergrößerung eines Fensterloches zur Türe dürften es doch keine statischen Veränderungen geben.

    Wenn die Türe nun eingebaut ist, wer will denn dann behaupten, dass die Türe neu eingebaut und nicht schon mit dem Bau des Hauses errichtet wurde?

    Iru

    nur mal so nebenbei, in gebäudezeichnungen auf dem amt sind türen und fenster
    auch eingezeichnet.
     
    Das Bauamt kassiert auch nur das Geld,meist werden die Nachbarn gefragt ob es ihnen stört was man da machen will so war es bei einem Verwandten der machte aus einen Fenster eine Einfahrt.Da kam einer vom Amt nahm 60 € und die Nachbarn segneten es ab,also immer gut mit den Nachbarn sonst darf keine Blume im Fenster hin und her gerückt werden "lach".
     
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