Die gibt es nicht.Gesetzlich vorgeschriebene Höhe?
Wie ist die denn?
Das Bundesnaturschutzgesetz gilt für alle Bundesländer....Ich hatte auch nur Lektüre dazu gefunden, die das ganze nicht als einheitlich geregelt deklariert.
Ich sags Dir mal kurz und scherzlos : Geht problemlos, bei mir waren es 2 m , die runterkamen.Die Frage war, ob das für die Pflanzen nicht schadlich ist, so kurz abschneiden.
Die Höhe, meinte ich.Das Bundesnaturschutzgesetz gilt für alle Bundesländer....