Katze beim Nachbarn?

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05. Nov. 2015
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Hallo zusammen,

darf mein Nachbar ansagen was mein Katze tut? Anscheinend drängt sich meine Katze bei diesen Nachbarn auf. Ich weiß nicht warum aber darf mein Nachbar verlangen, dass ich meine Katze einsperre? Ich denke eher nicht aber natürlich will ich nicht dass er einen Hass bekommt. (ich denke die Frau füttert sie heimlich)

Wie kann ich diplomatisch aber konsequent vorgehen?

 
  • Red halt mal mit seiner Frau.;)
    Alles andere geht auf Kosten der Katze.
     
    Gerichtsurteile der letzten Jahre haben festgehalten, das Katzen von Natur aus Freigänger sind und deshalb (in zumutbarer Menge) zu dulden sind.

    Der Nachbar sollte sich eher fragen, WARUM die Katze auswandern will - wird sie von ihm mit Futter gelockt?
     
  • Ich denke eher nicht aber natürlich will ich nicht dass er einen Hass bekommt. (ich denke die Frau füttert sie heimlich)

    Wie Gecko sagte , rede mal mit der Frau.
    Ist natürlich klar das die Katze immer dort auftaucht wenn sie evt ab und an "Leckerchen" bekommt. ;)
    Es langt oft schon wenn man sie schmust oder verwöhnt, haben hier in der Siedlung auch so eine süsse.

    Dein Nachbar schient auch wieder so ein "unkomplizierter" Zeitgenosse zu sein ....Ich wüsste anderes um mich aufzuregen :D
     
  • Gerichtsurteile der letzten Jahre haben festgehalten, das Katzen von Natur aus Freigänger sind und deshalb (in zumutbarer Menge) zu dulden sind.

    Ist nur die halbe Wahrheit.
    Man muss die Anwesenheit dulden; darf sie aber (unter Beachtung des Tierschutzes) verscheuchen. Außerdem hat der Spass der Duldung ein Ende, wenn sie auf das Anwesen (des Nachbarns) kacken oder kotzen. Ebenfalls, wenn Vögel oder Fische gefährdet sind. Die Wohnung bzw. Räume des Nachbarns sind dito vollkommen tabu.

    @TO
    Mit dem Nachbarn reden. Er kann nicht verlangen, dass du deine Katze einsperren musst. Allerdings bist du für deine Katze verantwortlich.

    gruss
    falccone
     
    Hinterlassenschaften sind ebenso zu dulden!
    Katzen dürfen ÜBERALL (Wild-)Vögel und anderes (Wild-)Getier fangen ... Dies gehört im Gegensatz zur "Jagd" durch Hunde nicht zu ahndungsfähigen Delikten. Das Angeln von Kois ist natürlich ein gesonderter Fall zu dem ich keinen Präzidenzfall kenne. Allerdings sind durch Katzen entstandene Schäden mit jeder Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt.

    @falccone: wie willst du fremden Katzen beibringen nicht in dein Wohnzimmer einzudringen? Hinweisschilder aufstellen?
     
  • Hinterlassenschaften sind ebenso zu dulden!


    Nein
    Katzen dürfen ÜBERALL (Wild-)Vögel und anderes (Wild-)Getier fangen ... Dies gehört im Gegensatz zur "Jagd" durch Hunde nicht zu ahndungsfähigen Delikten. Das Angeln von Kois ist natürlich ein gesonderter Fall zu dem ich keinen Präzidenzfall kenne. Allerdings sind durch Katzen entstandene Schäden mit jeder Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt.
    Nicht wenn ich eine Voliere oder einen Teich mit Fischen auf meinem Grundstück habe.
    @falccone: wie willst du fremden Katzen beibringen nicht in dein Wohnzimmer einzudringen? Hinweisschilder aufstellen?
    Überhaupt nicht. Ich bringe das dem Besitzer was bei - und das auch nur einmal. Wie der das löst ist sein Problem.

    gruss
    falccone
     
    Hast du Ahnung oder tust du nur so?

    Nochmal zum Mitmeißeln:

    1) Hinterlassenschaften: ja leider, ist so

    2) du hältst Wildvögel in Volieren?

    3) in dem Fall darf der Katzenbesitzer herzhaft lachen ... und sein Rechtsanwalt mit!
     
    @Pragmatiker

    Ich bin aus dem Alter raus, wo ich mich vor jedem Wichtigtuer rechtfertige.
    Schau Dir die entsprechende Rechtssprechung an und versuche sie geistig zu erfassen.
    Damit bin ich raus hier.

    Schönen Tag noch
    falccone
     
    Laut einem Urteil des Landgerichts Darmstadt sind freilaufende fremde Katzen (man spricht von max. 2 Katzen pro Besitzer als zumutbar) im eigenen Garten zu dulden, dort dürfen sie jagen (natürlich keine Hyazinth-Aras) und ihren Kot hinterlassen.

    Den Rest regelt wie oben bereits erwähnt eine Privat-Rechtsschutz.


    btw "Wichtigtuer" gefällt mir besser als "Pragmatiker" ... Kann man das ändern?
     
  • Grundsätzlich muss der Nachbar aber nur das Betreten seines Grundstücks von maximal zwei Katzen dulden (Landgericht Lüneburg, Aktenzeichen: 4 S 48/04). Inwieweit die Anzahl der Katzen in diesem Zusammenhang erhöht werden kann, hängt vom Einzelfall ab. Die Duldungspflicht endet jedoch dann, wenn diese dem Nachbarn nicht mehr zugemutet werden kann. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn es nicht mehr nur beim Betreten des Grundstücks bleibt, sondern die Katze im Nachbargarten ihren Kot absetzt, Gartenbeete durchwühlt oder die Goldfische aus dem Teich fängt. Dies alles muss der Nachbar nicht mehr hinnehmen.
    Quelle: http://www.tierschutzbund.de/inform...gerliches-recht/tierhaltung-und-nachbarn.html


    Katzen können von ihren Haltern nicht ständig kontrolliert oder so erzogen werden, dass sie wissen, was sie auf ihren Streifzügen auf fremden Grundstücken tun dürfen und was nicht. Deshalb geht es auch hier wieder um die Frage, welche Beeinträchtigungen für einen Nachbarn zumutbar sind. So muss beispielsweise ein gewisses Mass an Katzendreck toleriert werden, wobei auf das Empfinden eines Durchschnittsmenschen abgestellt wird. Eine Übermässigkeit muss daher im Einzelfall gerichtlich festgestellt werden. Ist dies der Fall, muss der beeinträchtigte Nachbar aber nachweisen können, dass der Dreck durch eine bestimmte Katze verursacht wurde und nicht auch von anderen Tieren aus der Umgebung stammt.
    Quelle: http://www.tierimrecht.org/de/rechtsauskuenfte/nachbarrecht-tierhaltung/fremde_katzen_dulden.php
     
    @falccone: wie willst du fremden Katzen beibringen nicht in dein Wohnzimmer einzudringen? Hinweisschilder aufstellen?

    Ich hab hier so ein Exemplar das meine Wohung und den Keller inspiziert, wenn ich die Türen offen habe (z.B. wenn ich im Garten arbeite).

    Ich habe allerdings eher Angst, dass ich die Katze mal versehentlich einsperre. Beschädigt oder geklaut hat sie bislang nichts.

    On topic: Der Nachbar kann nicht verlangen, dass Du Deine Katze einsperrst. Aber er kann sein Grundstück schwerer zugänglich machen. Verletzen darf er die Katze nicht (Tierschutz), verjagen darf er sie, so lange er den Tierschutz einhält.
     
    @Waschbär
    na dann ist das weiter belegt!

    Und der Wichtigtuer hatte Recht.

    Sollen die Katzen doch weiterhin ihre harmlosen Partys im Garten veranstalten:

     
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