Infos über Handwerkerrechnungen und Steuerabsetzung

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11. Jan. 2008
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Guten Abend allerseits, ich wuerde gerne wissen, ob es stimmen kann, dass man angeblich die KOMPLETTE Mwst von Handwerkerarbeiten bei der Steuererklärung zurück bekommt. Dies sagte meine Nachbarin. Bislang war mir nur bekannt dass man 20 % der Montagearbeiten absetzen kann , bis zu einer bestimmten Obergrenze. Aber darüber hinaus haette ich angeblich bei der sehr umfangreichen Haussanierung auch noch mehr verlangen können???
 
  • Du kannst bei der Steuererklärung bis zu EUR 6.000 brutto Handwerkerleistungen, also ohne Materialkosten, pro Jahr angeben. 20 % hiervon werden deinem zu versteuernden Einkommen in Abzug gebracht. Sprich EUR 1.200 ist das anrechenbare Maximum pro Jahr.

    Mehrwertsteuer ist nur für Unternehmen im Rahmen der Vorsteuer abzugsfähig; für Privatpersonen gilt das nicht.
     
    Hallo Yippieh,


    Als Privatperson kannst Du die Mwst. nicht absetzen, dafür müsstest Du Selbständig sein und die Handwerkarbeiten müssten im Betrieb ausgeführt werden, dann könntest Du die Mwst verrechnen.
    Als Privatperson kannst Du nur vom Nettobetrag einen Teil absetzen.
    Ich habe vor einigen Jahren mein Geschäftshaus saniert, und da es Geschäftseigentum war die Mwst verrechnet und die Nettobeträge abgesetzt. Da ich die sanierten Räume jetzt privat nutze, eine entsprechende Miete in der Einkommenserklärung angegeben.
    Nach Abgabe der Erklärung bekam ich eine Steuerprüfung, die Wohnräume wurden privatisiert und ich konnte von 100000€ Mwst und Einkommensteuer nachzahlen.
    Also auch da kann man nicht sicher sein, dass das Finanzamt alles anerkennt,


    Hermann
     
  • Noch als Egänzung: Du musst der Steuererklärung einen Auszug deines Kontoauszugs beilegen, dass du den Rechnungsbetrag überwiesen hast. Cash bar auf die Hand, selbst gegen Quittung, wird nicht mehr anerkannt.
     
  • Nimm ne Steuersoftware die zeigt dir was geht. Und setzt sich gleich selbst mit ab....

    Suse
     
    Vielen Dank für die Antworten. Ich hatte damals alle Rechnungen eingereicht OHNE Kontoauszug, das hat auch geklappt...
     
  • damals......

    Nur dass sich da immer mal was ändert. weswegen meine CD auch immer im zu bearbeitenden Jahr kommt und dann im Abgabe Jahr aktualisiert wird.
     
    Noch als Egänzung: Du musst der Steuererklärung einen Auszug deines Kontoauszugs beilegen, dass du den Rechnungsbetrag überwiesen hast. Cash bar auf die Hand, selbst gegen Quittung, wird nicht mehr anerkannt.


    Es reicht mitlterweile die Rechnung alleine!

    Kontoauszug nur noch auf Verlangen des Amts.

    Steuern sind schon seit 3 Monaten zurück Erstattet ;)
     
    Bei mir auch aber nachbezahlt (III/V), aber wer jetzt fragt, hat Verlängerung beantragt oder ist nicht privat veranlagt, hoffe ich....
     
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