Hypotheken und Darlehensgebühren - NICHT RECHTENS

jola

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18. Jan. 2011
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Am Ende des Regenbogens
Hallo liebe Hypotheken- und Darlehenszahler !!
Habe beim Surfen einen Bericht gefunden, wonach Kontoführungsgebühren für Darlehen und Hypotheken nicht rechtens sind.
Habe mir danach sofort ein formelles Schreiben für meine Bank heruntergeladen und Einspruch eingelegt, da bei mir 1 x monatlich 2,- € und 1x monatlich 1,50 € berechnet wurden.
MEINE BANK HAT ZURÜCK GEZAHLT !
Es ist allerdings nur für die letzten 3 Jahre bezahlt worden, es sind 129,50 € ,
aber besser als nichts !!:)
Wie man das nun verlinkt, wo das Schreiben her ist, weiss ich nicht, vielleicht kann ja mal jemand diesen Beitrag suchen, und das dann hier reinstellen !
 
  • Hab gedacht, ich bring den Beitrag noch mal nach oben, vielleicht hat ja der Eine oder Andere noch Lust, sich sein Geld wieder zu holen !:)
     
  • Hallo,
    es gibt in dieser Sache schon wieder was Neues.
    Die Gebühren müssen für 10 Jahre zurückgezahlt werden, gilt aber nur noch bis zum Jahresende.
    Also kann man jetzt bis 2004 zurückfordern !
     
  • Kontoführungsgebühren zahle ich nicht. Habe nur einmalig eine Bearbeitungsgebühr bezahlt, ist aber mehr als 10 Jahre her. Und die Neubank hat diesbezüglich gar nichts in meinem Vertrag geschrieben.:confused:
     
    Länger als 10 Jahre ist verjährt !
    In Neuverträgen steht die Bearbeitungsgebür manchmal schon auf der ersten Seite.
    Einfach mal gründlich durchlesen :)
     
  • die rückzahlung von bearbeitungsgebühren gilt nur für konsumerratenverträge, nicht für hypothekenverträge. so stand es jedenfalls bei uns in der zeitung.
    lg. aloevera
     
    wichtig dabei ist, das wort "bearbeitungsgebühr". wenn die bank bei vertragabschluß dem kind einen anderen namen gegeben hat wirds schwierig mit der rückforderung.
     
  • Bernd, selbst wenn die Bank es Kreditgebühr nennt, gilt es.
    Das Gericht hat folgendes bestätigt :
    Das Banken Kosten für Tätigkeiten, die sie in eigenem Geschäftsinteresse erbringen oder zu denen sie verpflichtet sind, nicht auf Kunden abwälzen dürfen.
     
  • Das Gericht hat folgendes bestätigt :
    Das Banken Kosten für Tätigkeiten, die sie in eigenem Geschäftsinteresse erbringen oder zu denen sie verpflichtet sind, nicht auf Kunden abwälzen dürfen.

    Ich kann das bestätigen. Die Banken machen es den Kunden aber so schwer wie möglich, diesen Anspruch durchzusetzen.
     
    Frage: im April 2004 Auto auf Kredit, 433€ Bearbeitungsgebühr berappt, Schreiben aufgesetzt und um Rückzahlung bis 1.12.2014 gebeten,
    Antwort der Bank: gibts nicht, denn ist bereits verjährt.
    Ich bin ja auch der Meinung das wenn 10 Jahre, dann eben nur bis zu diesem Monat.......oder doch nicht ???????

    bitte nur 100%ige Aussagen abgeben !

    LG Frank

    PS : und wenn wir schon bei dem Thema sind, wie sieht es aus mit Leasingverträgen ? ich habe gehört, das die da nicht mit drunter fallen.
     
    habe da noch eine andere frage, kann mir jemand sagen, ob es dazu musterbriefe gibt und wo ich dieses finde?
    lg. aloevera
     
    Frage: im April 2004 Auto auf Kredit, 433€ Bearbeitungsgebühr berappt, Schreiben aufgesetzt und um Rückzahlung bis 1.12.2014 gebeten,
    Antwort der Bank: gibts nicht, denn ist bereits verjährt.
    Ich bin ja auch der Meinung das wenn 10 Jahre, dann eben nur bis zu diesem Monat.......oder doch nicht ???????

    bitte nur 100%ige Aussagen abgeben !

    LG Frank

    Frank, da hast Du wirklich Pecch gehabt , Auszug :

    Deswegen gelte die gesetzliche Verjährungsfrist von zehn Jahren (Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14). Es sind also nur Ansprüche verjährt, die vor dem 29. Oktober 2004 entstanden sind. (Anm. d Red.: Der BGH präzisierte einen Tag nach dem Urteil den Stichtag. Davor hatte es geheißen, dass Verträge verjährt seien, die vor dem Jahr 2004 geschlossen wurden.)

    http://www.focus.de/finanzen/banken...illiardenhoehe-zurueckfordern_id_4232403.html
     
    Frage: im April 2004 Auto auf Kredit, 433€ Bearbeitungsgebühr berappt, Schreiben aufgesetzt und um Rückzahlung bis 1.12.2014 gebeten,
    Antwort der Bank: gibts nicht, denn ist bereits verjährt.
    Ich bin ja auch der Meinung das wenn 10 Jahre, dann eben nur bis zu diesem Monat.......oder doch nicht ???????

    bitte nur 100%ige Aussagen abgeben !

    LG Frank

    PS : und wenn wir schon bei dem Thema sind, wie sieht es aus mit Leasingverträgen ? ich habe gehört, das die da nicht mit drunter fallen.


    wenn die gebühren auf die laufzeit verteilt worden sind, dann hast du recht. sollten sie allerdings gleich am anfang mit einer einmalzahlung fällig geworden sein ( wie bei den meisten ) dann kommt das urteil für dich 1 jahr zu spät!
     
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