Überwachungsgeräte

Also Paketdienste und sontigte Pärchen während bei mir sicher nicht gefilmt werden.

Autos stehen in der Garage, für das sind sie da. Und wenn Besuch kommt, denke ich nicht, dass ich extra dafür die Einfahrt oder die Straße überwachen muss, denn so gefährlich ist unsere Nachbarschaft nicht.

Es geht mir nur darum, die Rückseite des Grundstückes Richtung Kellertüre und sontige Fenster abzusichern.

Und wie es obendrein schon angemerkt wurde, das Haus mit einer Alarmanlage zu sichern.

Ich dachte mir nur, wenn ich beweisen kann anand von Bildern, dass Diebe am Werk waren, dass es dann keine Probleme mit der Versicherung geben wird.

Weil sonst könnten die ja dann sagen, sie können es ja selbst gestohlen haben und wollen nun die Versicherung prellen.
Versicherungen zahlen heute ja schon fast gar nichts mehr und sind richtig knauserig, habe ich letztens erst bei meinem Iphone feststellen müssen... :mad:
 
  • Ich dachte mir nur, wenn ich beweisen kann anand von Bildern, dass Diebe am Werk waren, dass es dann keine Probleme mit der Versicherung geben wird.

    Weil sonst könnten die ja dann sagen, sie können es ja selbst gestohlen haben und wollen nun die Versicherung prellen.
    Versicherungen zahlen heute ja schon fast gar nichts mehr und sind richtig knauserig, habe ich letztens erst bei meinem Iphone feststellen müssen... :mad:


    Och, dann sagen die noch, du hättest dich als Einbrecher verkleidet... :grins:

    Würde mir da keinen Kopf machen, solang die Versicherung dies nicht als Auflage fordert, würde ich da nichts machen... bei Einbruch kommt ein Sachverständiger und gut ist es, der müsste dir erst mal das Gegenteil beweisen.
     
    Und wie mache ich das bei Dingen, die dann gestohlen werden, die nur schwer schätzbar sind?

    Bzw. mit Geld nur schwer zu begleichen sind?

    Angenommen ich besitze etwas, dass es nur einmalig in der Form gibt auf dieser Welt.
    Ich sage das ist 800€ wert und wer anderer sagt 500€.

    Dann bräuchte ich ja dann ein Gutachten, dass mir bescheinigt, dass es so viel wert ist, oder?
     
  • Vericherungen erstzten normalerweise nurt den Zeitwert. Also grob den Materialwert/Anschaffungspreis abzüglich der Alterung. Ideelle Werte sind sehr schwer geltend zu machen. Das 100 Jahre alte Foto des Großvaters mag ein sehr wertvolles Erbstück sein, einmalig, unersetzbar, aber die Versicherung wird dir dafür (fast) gar nichts geben.

    Bei Kunst kannst Du entweder auf Vergleichstücke verweisen (eine Vase dieser Art hat auf einer Auktion 100 Millionen erzielt) oder du brauchst wirklich ein Gutachten.

    In beiden Fällen hilft Dir die Kamera aber auch nicht.
     
  • Bei Kunstgegenständen oder Kunsthandwerk bspw. auch Möbel ist es hilfreich wenn man eine sogenannte Objekt ID zur Hand hat. Das ist quasi eine Kurzbeschreibung des Objektes. Eine DinA4-Seite... Ein Foto des Gegenstandes, dann weitere Details wie kurze Beschreibung, Maße, Materialien, Inschriften/Signaturen etc. Dazu vielleicht noch einen Kaufvertrag so er exisitiert. Das Ganze zusammen in einen Ordner (daher immer eine Seite/Objekt) in ein Bankschließfach oder sonstwohin wo es nicht untergeht.... Möglichst nicht im gleichen Haus wie die Sachen die dir am Herzen liegen. (Wegen Brand etc....) Das Ganze kannst du auch von Schmuck oder so anfertigen. Eben alles was dir wichtig ist oder was wertvoll erscheint.

    Professionell fertigen dir das von deinem Schmuck z.B. Juweliere oder ohnehin für alle (Kunst- oder kunsthandwerklichen) Gegenstände auch Restauratoren.

    Auch ein Zustandsbericht kann -je nach Objekt- sinnvoll sein, mit Datum! Wenn es sehr wertvolle Sachen sind, lässt du dann alle paar Jahre den Zustand bestätigen. Hier ist es aber sinnvoll, das nicht selbst zu machen. Ich weiß nicht wie glaubwürdig das dann für eine Versicherung wäre... :confused:

    Aber so einen Ordner an sich sollte eigentlich jeder haben der Wertgegenstände hat - besonders wenn der Wert nicht eindeutig ist.

    Aber Pflanzbert hat Recht.. die Kamera hilft dir dabei nicht viel... es sei denn man sieht wie die Einbrecher wertvolle Teppiche rausschleppen...:D
     
    Angenommen ich besitze etwas, dass es nur einmalig in der Form gibt auf dieser Welt.
    Ich sage das ist 800€ wert und wer anderer sagt 500€.

    Dann bräuchte ich ja dann ein Gutachten, dass mir bescheinigt, dass es so viel wert ist, oder?


    Meine auch, dass man dies alles vorab bei der Versicherung angeben muss, sonst hat man hinterher das nachsehen.

    Hatte mal einen Hausratversicherungsvertreter bei mir, der meinte doch tatsächlich, dass ich von allen versicherten Objekten die Rechnung vorlegen oder wenn nicht vorhanden dies schätzen lassen müsse... dies aber nach Jahren schon wieder weniger Wert ist.


    Würde wenn zu einer Kamera-Attrappe raten, dies hat wohl den selben Effekt.
     
  • Hatte mal einen Hausratversicherungsvertreter bei mir, der meinte doch tatsächlich, dass ich von allen versicherten Objekten die Rechnung vorlegen

    Klingt erst mal blöd, aber die haben halt Angst, dass Du nach einem Einbruch noch mal zehn Rolexe und zwei Sack Goldmünzen zusätzlich als gestohlen angibst, die aber nie da waren. Deshalb bestehen die auf Urkunden, damit klar ist, was vorher da war, und was jetzt weg ist.
     
    Schon klar, wenn ich z.B. in einer 2 Zimmer-Wohnung leben würde wäre dies auch kein Problem...

    Sonst evtl. nur eine Diebstahlversicherung abschließen und nur gewisse Gegenstände versichern... wenn dies geht. Aber selbst da muss man es sich gut überlegen, was Sinn macht.
     
    Weil sonst könnten die ja dann sagen, sie können es ja selbst gestohlen haben und wollen nun die Versicherung prellen.
    Versicherungen zahlen heute ja schon fast gar nichts mehr und sind richtig knauserig, habe ich letztens erst bei meinem Iphone feststellen müssen... :mad:

    So einfach wirds auch nicht für die Versicherung. Die müssen auch etwas tun für ihr geld. Es kommt auch immer darauf an, was versichert wurde.

    Wenn du nach einem Einbruch die Polizei rufst, erstellt diese ein Protokoll, das auch deine Versicherung in die Hände bekommt. Ob Betrug oder nicht, sie muss dir das gestohlene Material bezahlen oder zumindest einen Anteil am Wert daran. Wenn Sie das nicht tut, gehst du zum Rechtschutz.
    Du musst lediglich beweisen, dass du nicht fahrlässig gehandelt hast, z.B. die Tür offen gelassen usw...
     
    Hallo,

    ein Bekannter (Elektricker) hatte sich im Baumerkt Strahler mit Bewegungsmelder besorgt. Der Bewegungsmelder hat aber nicht den Strahler eingeschaltet sondern die Stereo-Anlage. Danach war lautes Hundegebell zu höhren. Er meinte: "Man sollte die Nachbarn und das Ordnungsamt vorher informieren, damit nicht eine Nachzahlung über eine Hundesteuer kommt.

    lg
     
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