Wasserzähler für Gartenanschluß nicht geeicht

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Hallo, wir haben vor 3 Monaten unser gekauftes Haus bezogen. Nun fällt auf, dass am Zähler für den Gartenanschluß das Datum der letzten Eichung auf 1997 lautet. Meine Frage dazu: 1. Bin ich verpflichtet, dem Versorger dies mitzuteilen? 2. Bin ich verpflichtet, die Kosten für das Gartenwasser zu bezahlen? Ist ja nicht geeicht...

Mir ist das ein Rätsel, den Vorbesitzer des Hauses habe ich noch nicht erreichen können. Danke für Eure Antworten! Gruß H
 
  • Nun fällt auf, dass am Zähler für den Gartenanschluß das Datum der letzten Eichung auf 1997 lautet. Meine Frage dazu: 1. Bin ich verpflichtet, dem Versorger dies mitzuteilen? 2. Bin ich verpflichtet, die Kosten für das Gartenwasser zu bezahlen? Ist ja nicht geeicht...

    Hi Henne,

    ich weiß auch nicht alles und Frage bekannte Suchmaschinen. Versuch es mal mit Google...

    so weit ich informiert bin ist das nicht notwendig. Der Zähler läuft über den geeichten Anschluß des Hauses, der zweite wird von der Gesamtsumme abgezogen wird so das für diese Menge kein Abwassergebühren fällig werden. Der Versorger ist dafür nicht zuständig, für ihn ist an der ersten Wasseruhr ende was Fragen und Ansprüche angeht, dafür bist du und dein Installateur zuständig.

    So habe ich das jedenfalls in Erinnerung.

    Ich habe übrigens auch Google gefragt und sofort festgestellt das du bereits die gleiche Frage woanders und ähnliche Antworten bekommen hast, deine Frage aber als nicht beantwortet gesehen hast. Die Antworten waren aber Fachlich korrekt!

    Wasserzähler für Gartenanschluß nicht geeicht (Garten, Waaerzähler)
     
    2. Bin ich verpflichtet, die Kosten für das Gartenwasser zu bezahlen? Ist ja nicht geeicht...
    Selbstverständlich
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    denn deine Kosten richten sich nach den Angaben des ersten Wasserzähler, dem des Versorgers der geeicht ist!
     
  • über die hauptwasseruhr wird berechnet was man an frischwasser bezieht. dem entsprechend berechnen dir die wasserbetriebe in gleicher höhe das abwasser, da sie ja davon ausgehen das das frischwasser in einem deiner abflüsse auch wieder verschwindet. und jetzt erst kommt eine gartenwasseruhr ins spiel. sie zeigt an wieviel von deinem frischwasser in den garten gelangt. und diese wassermenge wird dir bei der abrechnung von deiner abwassermenge abgezogen. sofern das in deiner region zulässig ist. denn nicht überall werden gartenwasseruhren anerkannt. selbstverständlich müssen diese uhren geeicht sein. und die kosten dafür trägt der verbraucher, also du, allein. die eichung ist, glaube ich, immer für 5 oder 6 jahre gültig, und muß durch einen fachbetrieb abgenommen werden. sollte die eichung + nachfrist abgelaufen sein, zahlst du auch für dein gartenwasser abwassergebühren, ob du ne uhr dran hast oder nicht.
    wenn bei mir die eichung abläuft bekomme ich von unserem wasserversorger immer einen hinweis darüber. dann wird die uhr erneuert und gut ist.
     
  • Wir haben gerade erst eine Gartenwasseruhr eingebaut. Die Eichung ist 8 Jahre gültig. Die Gemeindeverwaltung schrub, dass wir die Kosten für die Uhr bei der Gemeinde einreichen können. Das wird sicher von Ort zu Ort unterschiedlich sein.

    Mit Gartenwasseruhr willst du ja weniger bezahlen als die Hauptwasseruhr sagt. Deswegen bist DU dafür verantwortlich, dass mit der Gartenwasseruhr alles stimmt.

    Frischwassergebühr + (Abwasser - Gartenwasser)*Abwassergebühr = Zahlbetrag
     
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