Was muss man beim pachten mit Häuschenkauf beachten???

mantis

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30. Mai 2009
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Hallo,
hätte da mal eine frage habe vor einen Garten zu Pachten.
Der momentane Pächter möchte natürlich auch Geld für sein Häuschen.
Wie ist der Werdegang genau, kündigt er das Pachtland dann bezahlt man und pachtet es vom Verpächter?
Es hörte sich so an als ob er Geld haben möchte dann kündigt er aber was ist wenn die uns nicht als pächter nehmen?? zum Beispiel..

Das sind einige Fragen die mir im Kopf schwirren habt ihr erfahrungen ??
Wie ist der Werdegang beim pachten? möchte keinen fehler machen.
Auf was muss man genau achten?

Tausend Dank schonmal im vorraus!!! :cool:
 
  • AW: Was muss man beim pachten mit Häuschenkauf beachten???

    Verstehe ich dich jetzt richtig: Du möchtest ein Haus auf Pachtland kaufen?

    Wende dich doch an den Verband Deutscher Grundstücksnutzer:
    VDGN - Beratung, Schutz und Hilfe rund um Haus, Garten und Grundstück, Eigentum oder Pacht

    VDGN-Hauptgeschäftsstelle

    Irmastraße 16
    12683 Berlin



    Tel.: 030 / 514 888 -0
    Fax: 030 / 514 888 -78

    Also ich will dich hier nicht wieder wegscheuchen. Aber dieser Verband hat dafür Spezialisten. ;)
     
    AW: Was muss man beim pachten mit Häuschenkauf beachten???

    Morgen Lieschen,
    genau die möchten eine Abstandszahlung jetzt wollte ich mich vorher erkundigen wie so der werdegang ist. Sonst wird natürlich der Verkäufer es zu seinen gunsten versucehn abzuwickeln.
    Würde jetzt so sagen das man eine vereinbarung treffen muss das bei abschluss des pachvertrages eine abstandszahlung fällig wird in höhe von ... kann man das so machen ??? kenne leider keinen mit Erfahrung beim pachten.
    Nicht das ich zum Schluss in die Röhre schau :(

    danke :cool:
     
  • AW: Was muss man beim pachten mit Häuschenkauf beachten???

    Würde jetzt so sagen das man eine vereinbarung treffen muss das bei abschluss des pachvertrages eine abstandszahlung fällig wird in höhe von ... kann man das so machen ???

    das ist sicher ein möglicher und gangbarer weg - wenn du interesse an dem häuschen hast und das es dir erhalten bleibt. gleichzeitig sollte der altpächter dann die abtretung seiner rechte gegenüber dem verpächter (s.unten) an dich erklären. der verpächter muss natürlich mit dem erhalt bzw. mit der einst erfolgten erstellung der laube auch einverstanden sein/gewesen sein.

    wenn du es gar nicht möchtest, geht dich die abwicklung zwischen verpächter/altpächter natürlich nix an, dann sollen die das ausklamüsieren nach den gestztlichen regeln und du kommst, wenn alles vorbei ist. möglicherwiese ist die hütte dann aber weg, denn der vorpächter hat ein wegnahmerecht gegenüber dem verpächter. das kannst du aber alles im gesetz nachlesen.

    alles in allem: wenn es um mehr als 100 euro geht - was ich mal vermute, solltest du dich anwaltlich beraten lassen: mehr kostet eine beratung nicht und das ist gut angelegtes geld
     
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