Unwetter mit Hagel

kahey

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14. Sep. 2009
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423
Hallo zusammen,
bei uns war am Freitag ein Unwetter mit Hagel, die Hagelkörner waren so groß wie Tischtennis-Bälle. Mein Dach vom Wintergarten ist sehr beschädigt worden. Keine Stegdoppelplatte ist heil geblieben 5 Platten a 5,50m lang.
Viele Grüße
kahey
 

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  • Hallo Kahey


    Das hatten wir auch - bei einem Unwetter Ende Juni.
    Bei uns war es die Terassenüberdachung.
    Wenn du eine Sturmversicherung hast, kannst du`s melden - die übernimmt den Schaden.



    LG Katzenfee
     
    Autsch, das tut mir für Euch leid!:(

    Eventuell (!) übernimmt das auch eine vorhandene Glasversicherung. Meine hat das in den AGB's stehen, obwohl wir ein Glasdach haben.

    Einfach mal die Versicherungsunterlagen studieren.
     
  • Ist die Versicherung bei Häuslesbesitzer nicht Pflicht, oder war dies nur gegen Feuer?
     
  • Brandversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.

    Sturm-, Hagel-, usw. ist freiwillige Sache - aber, wie man sieht, seeeehr nützlich!



    LG Katzenfee
     
    Hallo,

    die gesetzliche Gebäudeversicherung zahlt auch für den Wintergarten, hatte vor Jahren das gleiche Problem. Meldete es der GV mit Fotos und Schadensbeschreibung, wichtig ist die Uhrzeit und Tag an dem der Hagel auftrat!
    Gilt natürlich nur für den Hausbesitzer, nicht für Mieter.

    Gruß Biofreak
     
  • Hallo,

    die gesetzliche Gebäudeversicherung zahlt auch für den Wintergarten ...
    ... nur wenn auch gegen Sturm/Hagel versichert wurde.

    Die meisten haben aber Feuer- und Sturmversicherung, dann gibt es dazu noch die Leitungswasser- und Elementarversicherung.

    Weiter ist eine gesetzliche Versicherung für Wohngebäude wohl in Deutschland keine Pflicht mehr, leider konnte ich noch das genaue Datum vom Beschluss nirgends herausfinden. Demnach ist die Gebäudeversicherung freiwillig, ist/war mir auch neu!
     
    Oh je, da fängt der Herbst ja richtig gut an. :(

    Ich kenne es auch so, dass Sturmschäden explizit in einer Versicherung mit abgeschlossen sein müssen - also ganz so wie meine Vorredner schon beschrieben haben.

    Trotzdem ärgerlich in Anbetracht der Arbeit, die ja auch wieder dahinter steckt.
     
    Weiter ist eine gesetzliche Versicherung für Wohngebäude wohl in Deutschland keine Pflicht mehr, leider konnte ich noch das genaue Datum vom Beschluss nirgends herausfinden. Demnach ist die Gebäudeversicherung freiwillig, ist/war mir auch neu!

    das ist genau so sinnfrei wie die freiwilligkeit einer privaten haftpflichtversicherung!
     
    Hallo,

    es erscheint mir wichtig hier nochmal die Fakten zu benennen:
    Eine (meine) Gebäude Feuer/Elementarschadenversicherung deckt folgende Ereignisse ab: Überschwemmung-Schneedruck-Lawinen-Erdrutsch-Erdbeben-Leitungswasser-Sturm und HAGEL und selbstredend FEUER!!!

    Denke jeder Hausbesitzer kann rechnen oder sollte es zumindest können.

    Wie schon Commander bemerkt, Sinn frei rechnet sich nicht im Ernstfall.

    Gruß Biofreak
     
  • Hallo,

    es erscheint mir wichtig hier nochmal die Fakten zu benennen:
    Eine (meine) Gebäude Feuer/Elementarschadenversicherung deckt folgende Ereignisse ab: Überschwemmung-Schneedruck-Lawinen-Erdrutsch-Erdbeben-Leitungswasser-Sturm und HAGEL und selbstredend FEUER!!!

    Bei meiner Versicherung sind es 4 Bausteine:
    • Feuer
    • Sturm
    • Elementar
    • Leitungswasser (da gibt es auch noch Unterschiede)
    Wie auch immer, da werden evtl. Versicherungen unterschiedlich sein.

    Dennoch beachten, dass Sturmschäden in der Regel erst ab einer Windstärke 8 von den Versicherungen beglichen werden.
     
  • Bei den meisten Versicherungen sind Feuer, Sturm, Hagel und (Trink-)Wasser die Grundbausteine. Meine Freundin ist auf die Formulierung Wasser reingefallen und hat sich keine weitere Absicherung gegen Hoch- oder Grundwasserschäden geholt, also keine optionale Elementarversicherung und nun hat sie den Schaden...:(


    Sie hat sich mittlerweile hier ausgiebig zur Wohngebäudeversicherung und den Sonderkonditionen informiert, allerdings wollten wir noch vorher ein paar Erfahrungswerte einsammeln.
    Worauf muss man bei der Antragstellung noch alles achten? Hatte einer von euch Probleme mit dem Vertragsschluss, weil er zu nahe an hochwassergefährdeten Gewässern wohnt?:confused:


    Ich bin für jede Hilfe dankbar.:o
    Eure Helga
     
    Worauf muss man bei der Antragstellung noch alles achten? Hatte einer von euch Probleme mit dem Vertragsschluss, weil er zu nahe an hochwassergefährdeten Gewässern wohnt?:confused:

    Ich bin für jede Hilfe dankbar.:o

    War es nicht so, dass Hochwassergeschädigte eh keinen Versicherungsschutz bekommen?!
     
    Egal welche Versicherung du brauchst, kann die dich nach einem ausgeglichenem Schadensfall kündigen, wie die Allianz es mit vielen von überschwemmten S-A-ler die vorher eine Versicherung aus der DDR vorhat. Deswegen hat unser Ministerpräsident was gesagt, denn die Gerichte haben dafür keine Handhabe.
    Und niemand versichert dich ohne Risikobewertung. Auf einem Vulkan bekommt man auch keine Versicherung. Möglich ist also alles da hilft nur
    Termin machen, fragen, Termin machen, fragen u.s.w. Unterlagen mitnehmen und eventuell bei der VBZ nachfragen.

    Gruß Suse
     
    Ich habe weniger ein Problem damit, dass die Versicherung mir nach einem großen Schadensvorfall kündigt, solange sie mir zuvor zahlt:D
    Wenn das Spielchen mit Versicherungssuche dann von neuem startet ist das eben so, aber zumindest war der letzte Unfall abgedeckt
     
    Ich habe weniger ein Problem damit, dass die Versicherung mir nach einem großen Schadensvorfall kündigt, solange sie mir zuvor zahlt:D
    Wenn das Spielchen mit Versicherungssuche dann von neuem startet ist das eben so, aber zumindest war der letzte Unfall abgedeckt

    Sehe ich auch so! ;)

    Danach kann es nur evtl. schwierig sein, eine neue Versicherung zu bekommen.
    Wenn z.B. ein Gebiet neu als Hochwassergefährdet eingestuft wird.
     
    Ich habe weniger ein Problem damit, dass die Versicherung mir nach einem großen Schadensvorfall kündigt, solange sie mir zuvor zahlt:D
    Wenn das Spielchen mit Versicherungssuche dann von neuem startet ist das eben so, aber zumindest war der letzte Unfall abgedeckt

    Sehe ich auch so! ;)

    Danach kann es nur evtl. schwierig sein, eine neue Versicherung zu bekommen.
    Wenn z.B. ein Gebiet neu als Hochwassergefährdet eingestuft wird.

    Da müsst man aber rechtzeitig drüber informiert werden, oder? Bzw sich rechtzeitig informieren können. Man is ja eher selten persönlich dafür verantwortlich wenn ein Gebiet plötzlich als hochwassergefährdet eingestuft wird...
     
    Da müsst man aber rechtzeitig drüber informiert werden, oder? Bzw sich rechtzeitig informieren können. Man is ja eher selten persönlich dafür verantwortlich wenn ein Gebiet plötzlich als hochwassergefährdet eingestuft wird...

    Hallo hier im Forum.

    Dies wird Dir die Versicherung schon mitteilen und persönlich kann man dafür wohl garnichts. ;)
     
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