Unter welche Bedingung bei Unwetter wird ein Baum fälllen gezahlt?!

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Unter welche Bedingung bei Unwetter wird ein Baum fälllen gezahlt?!

Hallo
Wir haben bei uns in der CH im Moment riessige Probleme mit Unwetter! Wie ist das eigentlich bei Hauseigetümer ab wann wird das Baum fällen von der Versicherung gezahlt?! Weiss das jemand, Elemantarschutzversichrung vorhanden!
Herzliche Grüsse vom Mutschekiepschen wo in der letzten Nacht ein massives Unwetter war
Ps: Alte Buche zirka 80 jährig hat in der Krone einen riss :mad:
 
  • AW: Unter welche Bedingung bei Unwetter wird ein Baum fälllen gezahlt?!

    ich denke mal, die versicherung zahlt das nicht, auch wenn dadurch schaden abgewendet werden könnte. aber versicherungen sind für den schadensfall gedacht und eben nicht zur abwendung des selben. ganz im gegenteil: wenn du wissensichtlich einen baum nicht fällen läßt, von dem ein risiko auisgeht, fällt möglichwerweise dein versicherungsschutz weg. und ganz ehrlich: das ist auch richtig so, sonst würden die versicherungpolicen in unermeßliche steigen, wenn auch noch vorsätzlich fahrlässiges handeln mit abgedeckt würde. zuallererst bist du der eigentümer von grund von boden und damit hast du dafür sorge zu tragen, dass schaden vermieden wird. eigentum verpflichet.
    wenn trotz aller deiner bemühungen etwas passiert - dann genau wird die versicherung einspringen.
    ich rede jetzt natürlich von der normalen wohngbebäudeversicherung - falls du eine spezielle für-alle-fälle-baumfällversicherung hast, kann das natürlich anders aussehen.
     
    AW: Unter welche Bedingung bei Unwetter wird ein Baum fälllen gezahlt?!

    Jepp, ich kann mich meinen Vorredner nur anschliessen. Wobei ich festgestellt habe, dass es gerade zum Thema Bäume auf privaten Grundstücken und Unwetter doch noch sehr viel Unklarheiten und falsche Vorstellungen gibt.

    Im Prinzip ist die Sache so, der Eigentümer des Grundstückes/des Baumes muss regelmässig die Standsicherheit seiner Bäume überprüfen, dazu ist er verpfichtet. Macht er das nicht und es ergibt sich ein Schaden, kann man ihn dafür unter Umständen haftbar machen. Allerdings ... und das ist ebenfalls ein wichtiger Punkt, man kann dies einfach machen indem man den Baum selbst "in Augenschein nimmt", d.h. es reicht völlig man sieht in sich an, die Äste sind bsw. üppig grün, man tritt nochmal mit dem Fuss dagegen ... steht fest, kann also auch weiterhin stehenbleiben. Rein rechtlich gesehen muss man dazu weder ein Baumfachmann sein, noch bedarf es dazu ein Gutachten.

    Wenn ein Baum wie in diesen Fall aber bereits einen Riss in der Krone hat, dann ist das natürlich ein Umstand den auch jeder Laie als eindeutige Gefahr sehen kann. Das heisst, dass diesbezüglich unbedingt gehandelt werden muss. Wobei ja nicht immer nur eine Fällung in Betracht kommen muss. Unter Umständen reicht ja auch eine fachmännnische Beschneidung der Krone.
     
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