Thuja Hecke stört den Nachbarn

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01. Apr. 2012
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Guten Tag,
wir haben ein Haus in Baden-Württemberg gekauft. Zu diesem Haus gehört eine ca. 1,80 große Thujahecke. Lt. Auskunft des Maklers steht diese auf der Grenze, alles hätte seine Richtigkeit, bla bla. Nun hat sich herausgestellt das nur ein Teil der Hecke uns gehört, ein Teil gehört der STadt und ein kleiner Teil Hecke+Grunstück (6qm) gehört dem Nachbarn. Man muss dazu sagen dass der Vorbesitzer des Hauses die Hecke vor ca. 12 Jahren gepflanzt hat. Der Nachbar habe zwar gesagt dass ein Teil des Grundstückes ihm gehöre aber der Vorbesitzer hätte dies nicht gestört und die Hecke einfach gepflanzt. So nun sind wir die neuen Bezitzer und der Nachbar will 1. dass wir die 6 qm abkaufen uuuuund dass wir die Hecke entfernen da sie zu nahe auf seinem Grundstück stehen würde. Seine Pflanzen würden durch unsere Hecke nicht wachsen.... Durch Abmessung haben wir jetzt herausgefunden dass der STamm der Thujas ca. 20 cm von der Grenze entfernt ist. Nach meinen Recherchen hätte sie 0,5m von der Grenze weg gepflanzt werden müssen. 0,2m sind Zu wenig sagt der Nachbar und deshalb soll sie weg. STimmt das ? Wie ist das mit der Verjährungsfrist für solche Anpflanzungen ? 5 Jahre nach Anpflanzung ? Das mit den 6 qm abkaufen kann ich ja noch verstehen aber muss ich die Hecke wirklich entfernen ?
Zudem stört es uns das die Bäume des Nachbarn deutlich über die Grenze wachsen und somit sämtliches Lauf auf unser Grundstück fällt. Muss er diese kürzen ?
Zu allem dazu hat er seine Kaninchenställe direkt an unserer Garage gestellt. Darf er dass ?
HOffentlich kann uns jemand weiterhelfen. Sind echt am verzweifeln. Nicht nur das wir die 6qm abkaufen müssen (Notar usw.) sondern das entfernen der 1,80 m großen Hecke wäre super teuer. Können wir den Makler belangen ? Den Vorbesitzer ? Reicht es wenn wir die Hecke kürzen ?
 
  • Hallo LilaLuna,
    herzlich willkommen im Forum ...trotz des unerfreulichen Anlasses.:):o

    Hier ein Link zu eurem Nachbarrecht in Ba-Wü.:

    http://www.baumpruefung.de/Neuer_Ordner/nachb_1.html

    Ab § 12 findest du viel Interessantes, z.B. dass in Innerortslage statt 50 cm nur 25 cm Abstand der Hecke gelten.

    Es grüßt
    Moorschnucke:o
     
    Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
    Thujenhecken sind eh furchtbar... Aber gut, du wirst sie wohl behalten wollen. Ich denke, dass es am vernünftigsten ist mit dem Nachbarn das Gespräch zu führen. Bei meinem Großelternhaus gab es auch mal ein Problem mit der hohen Buchenhecke und den Nachbarn.

    Damals haben wir das so geregelt, dass wir dem Nachbarn zwar einerseits das Angebot gemacht haben, die Hecke ordentlich runter zu kürzen, aber ihm auch gesagt haben, dass uns seine ganzen Verschläge an der Grundstücksgrenze auch nicht gefallen und wir deshalb auch die Hecke wollen.

    Letztendlich ist es ein bisschen wie am Basar, jeder lotet halt aus wie weit man gehen kann. Aber gar einen (Rechts)streit mit den Nachbarn wegen so einer Hecke anzufangen ist doch sinnlos.

    Also ich würde mal anbieten die Hecke etwas runterzunehmen und gleichzeitig auch auf seine Bäume und den Hasenstall hinweisen (fraglich ob dieses Bauwerk überhaupt mit Genehmigung errichtet wurde und definitiv zu nah an der Grundstücksgrenze).
     
  • Der Beseitigungsanspruch ist nach diese Zeit lange abgelaufen. Du kannst allerdings dazu "verdonnert" werden, sie gemäßt Pflanzabstand zu kürzen. Wenn sie nur 1,50m hoch sein sollen, müßten sie hier schon 0,50m von der Grenze weg sein.
    Und soviel ich weiß, muß keiner kaufen, was er nicht will.
    Was soll denn gegen ein Aufstellen von Kaninchenställen sprechen?
    Solange er eure Garage nicht schädigt, ist das wohl o.k.
    Sie werden doch wohl nicht so groß sein, daß er eine Baugenehmigung braucht?:confused:
     
  • Wie auch immer und wer auch immer "im Recht" ist: ich sehe schon den Beginn einer wunderbaren Nachbarschaft voraus :(

    In Anbetracht der Tatsache, dass ihr sicherlich viele Jahre nebeneinander leben werdet und nicht unbedingt wegen jedem Blatt in einen Streit geraten wollt: besteht keine Chance auf gütliche Einigung bei Bier und Grillwurst?

    Manchmal - das ist allerdings nur meine ganz persönliche Meinung - verzichte ich für ein gutes Miteinander gern auch mal auf "mein Recht". Beim nächsten Mal verzichtet dann der Nachbar auf seins, und man kommt auf Dauer gut miteinander aus. ICH finde eine gute, funktionierende Nachbarschaft bedeutend wichtiger als ein einen abzusägenden Thuja-Stamm (finde die eh häßlich) oder ein paar Blätter von Nachbars Baum in meinem Garten. Die verrotten ja und liefern dann mir Kompost :)
     
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