Teichnerverin

bolban

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20. Dez. 2005
Beiträge
4.995
Hallo,
ich habe im Mai 2012 einen alten Teich restauriert. D.h. alte Folie entfernt, Vlies eingebaut, Rand mit vorhandenen Steinen kaschiert, Folie und Kapillarsperre berücksichtigt und einen Bachlauf angelegt. Meine Kundin, eine 75-jährige Dame, war bei den Arbeiten anwesend, stand permanent hinter der Gardine und hat stoischpenetrant genervt. Am Schluss haben wir eine Begehung gemacht, alles besprochen und sie hat in bar gezahlt. Nun, nach über einem Jahr sind einige Steine in den Teich gerutscht und sie ruft dauernd an ich soll kommen und das richten. Zement sollte ich zur Befestigung nicht verwenden, da ihr das "zuviel Stein" gewesen wäre.
Bin ich jetzt dazu verpflichtet andauernd da bei der anzurücken, die Abnahme war doch mit der Bezahlung gemacht worden?
Gruß
Bolban
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Hallo Bolban,
    verpflichtet bist Du ja wohl nicht mehr, aber vielleicht bist Du der Einzige, der
    ihr helfen kann .
    Fahr doch einfach mal hin, bring diese Kleinigkeit in Ordnung, gönn ihr einfach
    ein paar nette Worte und schon hast Du wenigstens 1 x am Tag eine Gute
    Tat begangen . :)
     
    Der Einzige bin ich mit Sicherheit nicht und am liebsten würde ich die Frau einfach abwürgen. Mir egal ob dann in Zukunft da ein anderer Gärtner kommt. Will nur wissen, ob mit der Abnahme und nach über einem Jahr für mich "alles rum" ist. Das war eh ein totales Minusgeschäft gewesen, von der negativen Frankendrullern-Art der Frau ganz zu schweigen. Außerdem is die eh selber dauernd am rumbasteln an der Teichanlage, dreht jedes Steinchen 10x rum, bis es ihr mal gefällt. Mit allem drum und dran hab ich eh nur 700,- Euro verlangt, da ist das Material auch schon drin. Dann hab ich Ihr auch noch ne Kiste Stauden um 50,-€ spendiert (Elfenblume, Rodgersia, Hosta, Corydalis ), weil beim Einbau der Folie natürlich auch etwas die Bestandsbepflanzung gelitten hat. Mir reichts jetzt einfach, ich bin zu nix mehr bereit, da ist mir jeder Tropfen Sprit zu schade.
     
  • Ich vermute, dass Ihr einen Werkvertrag geschlossen hattet, aus dem sie jetzt Mängelansprüche anmeldet.

    Mängelansprüche beim Werkvertrag verjähren bei einem Bauwerk in fünf Jahren (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB); bei Werkleistungen, die auf Herstellung, Wartung oder Veränderung (z. B. Reparatur) einer Sache gerichtet sind, in zwei Jahren (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB); im übrigen in drei Jahren (§ 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB).
    Quelle
     
  • Ich hätte aus dem Bauch heraus jetzt auch gesagt, zwei Jahre lang solltest du für das was du tust verantwortlich sein...

    Ich kann es dir aber nicht wirklich begründen/zeigen. Von daher hilft dir das jetzt auch nicht.

    Sieh es unter dem Aspekt Marketing. Letztlich gibt es eben immer mal bessere und schlechtere Geschäfte.
     
    Auch wenn der Kunde selber noch an der Anlage rumdocktert und reinfällt etc?? Bau ich nie mehr sowas- ein Albtraum. OK, also noch 11 :( Monate, dann schieß' ich die auf den Mond.
     
  • auch für Geschäfte per Handschlag gilt eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ...
    ich persönlich würde hinfahren und die Sache reparieren unabhängig davon ob ich der Schuldige bin oder der Kunde da reingepfuscht hat (bis zu einem gewissen Rahmen natürlich)

    n.
     
    Hallo,
    Meine Kundin, eine 75-jährige Dame, war bei den Arbeiten anwesend, stand permanent hinter der Gardine und hat stoischpenetrant genervt.....


    Mein lieber Bolbili
    busserl.gif


    Vielleicht ist die alte Dame einfach nur einsam....

    Deshalb sucht, (oder verursacht ) sie nur einen
    Vorwand, damit du, ein junger, hübscher Mann,
    ihr etwas Gesellschaft leistet ???

    Alles Liebe und Gute
    UTE, die ja auch penetrant nervig und stressig ist

     
    Sehe ich schon auch so, allerdings sollte der Teich auf keinen Fall größer werden als die Maße der Ursprungsgröße in die ich die neue Folie gelegt hatte. Festzementieren sollte ich es auch nicht, da "zuviel Stein sichtbar". Wäre zwar nicht so gewesen, wurde aber vehement so gewünscht. Die Herzattacke stand ja schon beinah vor der Türe bei der Dame. So hab' ich den Preis ohne die AZ für das in Zement setzen berechnet und der Frau erklärt, das aber einige Steine bei der von Ihr gewünschten Methode in den Teich rutschen können, weil der halt auch arbeitet. Einverstanden auf Handschlag! Jetzt, ein Jahr später, verlangt sie diese Leistung durch die Hintertüre als Gewähr"leistung" nach.
    Nun ja, ich werds eh machen, finde aber diese Art und Weise sehr unfair, grad auch weil ich echt nen richtig günstigen Preis für sie gemacht habe und das scheinbar schlicht keine Rolle für die spielt. Ich haett mal 2000 draus machen sollen, dann wärs jetzt nicht so bitter bzw ich hätte die erst gar nicht an der Backe.

    mfg

    Fotos kann ich aus verständlichen Gründen hier keine bringen, auch wenn ich s gerne würde.
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Ob du der Dame gegenüber einen netten und niedrigen Preis gemacht hast ist völlig irrelevant. Das weiß sie ja nicht wirklich. Sie hat aus ihren Augen viel Geld bezahlt und möchte es dann auch schön haben.
    Ich habe es mir mittlerweile abgewöhnt ernsthaft gute Preise zu machen. Die Kunden glauben einem das eh nicht. *g*

    Mach`normale Preise, dann stimmt auch deine Kalkulation und dann kannst du auch Gewährleistungsansprüche eher mit einem Lächeln auf den Lippen und in freundlicher Art und Weise abarbeiten und bist selbst nicht so zerknirscht.

    Ansonsten gilt im Geschäftsleben nunmal, wer`s nicht schriftlich macht hat Pech gehabt - selbst schuld. Klingt jetzt fies, ist aber so. ;-)

    Kopf hoch, geh`hin, machs in Ordnung und gut. Vielleicht kannst du sie nochmal daran erinnern, dass sie es ja so haben wollte und einigt euch auf Material- und Fahrtkostenerstattung. ;-)... Wenn es so ist wie du sagst, dann tritt selbstbewußt auf und sag`wie es ist.
     
  • Dein Wort in Gottes Ohr- genauso mach ich das eigentlich auch immer pedantisch. Nur diese Dame hat mich mit Ihrer "Helfmer hald"-Tour und ihrem leckeren Erbswoschdeintopf und "Basda Schudda" erwischt, so mein "Bauchgefühl" betäubt, mich auf Ihr Niveau herabgezogen und dort mit Ihrer reichhaltigen Erfahrung geschlagen. :d

    Bis die Tage

    bolban
     
  • So erledigt, war eigentlich ganz schnell überstanden. Aber angerufen hat sie schon wieder- will weitere Dingelchen erledigt haben. "Nur gegen ein 3-Gänge-Menü :)", hab ich ihr gesagt und prompt gibts das auch:D

    ade
     
    So, nun habe ich eine "Mängelanzeige" bekommen. Ein paar Steine sind hineingerutscht. Witz komm' raus.
    Jetzt bin ich aber wirklich raus aus dem Ding. Gott sei Dank. :p
     
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