Rückerstattung - wem steht sie zu?

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11. Feb. 2009
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Hallöchen, ich bräuchte bitte mal ein paar Meinungen. Wir haben vor einem Jahr ein Haus gekauft... Alle Anschlüsse (Strom, Wasser, Gas) wurden vom Vorbesitzer bezahlt - logisch. Jetzt steht eine Rückerstattung der damals zu hoch angesetzten Mehrwertsteuer für den Wasseranschluss an (7% statt der gezahlten 19)

Tja... und nun meine Frage - wem steht die Rückerstattung zu? Dem Verkäufer, der sie damals auch bezahlt hat? oder dem Käufer, der ja alle Rechte und Pflichten am und ums Haus erworben hat?

Grüße von der ratlosen Freesia :confused:
 
  • Hallo Freesia,

    wie Du schon geschrieben hast: Rechte und Pflichten hast du übernommen. Somit bekommst Du die Erstattung.

    Im Kaufpreis wird der Verkäufer ja alle ihm entstandenen Kosten hineingerechnet haben und Du hast sie bezahlt. Also wenns dann jetzt eine Erstattung gibt, kansst dich freuen.

    LG Tilia
     
    Danke Tilia für die schnelle Antwort :wink:
    Dann werde ich mal rasch den Antrag auf Rückerstattung stellen und mit dem unerwarteten Geldregen das Gartencenter stürmen :D

    Herzliche Grüße Freesia
     
  • Die Rückerstattung bekommt doch nur der damalige Vertragspartner?!

    Selbst wenn Du mit Bauträger gebaut hast, siehst du nichts von dem Geld.

    wie schon geschrieben, der hat alle Rechte und Pflichten abgetreten. Eine Nachzahlung müßten ja auch die neuen Eigentümer leisten und nicht der damalige Vertragspartner.

    LG Tilia
     
  • natürlich bekommst du die rückerstattung nicht, da du auch nicht geleistet hast. etwas andere würde nur gelten, wenn etwaige rückforderungen an die versorger vertraglich an dich abgetreten worden wären - aber dann würdest du diese frage hier nicht stellen.
    die leistungen an die versorger haben primär mit dem grundstück nicht das geringste zu tun - schließlich kann ich auch versorgungverträge für grundtsücke abschließne, deren eigentümer ich nicht bin.
    hier gehts um ein reines vertagsverhältnis und genau so wird es auch behandelt. und da vertragpartner und leistender offenbar auch identisch sind, ist das ganze wohl auch vollkommen logisch und einfach
     
    Zuletzt bearbeitet:
    schade... mein Rechtsempfinden gleicht in dem Fall auch eher dem von Tilia...

    Der Link von marvo beantwortet die Fragen allerdings genau gegenteilig... Trotzdem Danke für´s Raussuchen.

    Freesia
     
    tja, dann oute ich mich als "Landei". Hier auf dem Dorf ist für alles die Gemeinde zuständig und einen Antrag für neue Anschlüsse gibts nicht, da genügt ein Anruf (vom Bauträger oder Eigentümer) ohne Vertragsabschluss. Und zahlen muß dann der jeweilige Eigentümer.

    @Freesia
    tut mir leid, dass ich da anscheinend etwas falsches von mir gegeben habe. :o

    LG Tilia
     
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